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Fragen zum Auskunftsersuchen gem. §1605

 
(@standmyground)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

mir ist diese Woche erstmalig nach der Scheidung ein Auskunftsersuchen gem. §1605 in‘s Haus geflattert. Es geht jetzt nur noch um KU. Ich hab‘ mir den Gesetzestext durchgelesen. Einige Fragen bleiben für mich offen, insbesondere wieviel Arbeit ich mir da machen muß:

  • Die Gegenseite möchte Auskunft über mein Vermögen. Ihnen ist bewusst, dass ich >100.000€ p/a im Angestelltenverhältnis verdiene. Ist dann noch eine Vermögensaufstellung notwendig? Und wie detailliert gebt Ihr die ab? Insbesondere wenn es um den Wert der selbstgenutzten Immobilie geht.
  • Kapitalerträge sollen für die vergangenen 3 Jahre offen gelegt werden. Muß ich das wirklich? Und reicht da die Anlage KAP?
  • Es wird (natürlich) nicht Altersversorgung gefragt. Ich würde 4% bis BBG und 20% darüber ansetzen. Beträge sind nachweislich in Hypothekentilgung und Bausparverträge geflossen. Sollte man dies gleich angeben oder die Gegenseite erst einmal rechnen lassen und dann den Betrag zu korrigieren?

Danke für Eure Antworten & frohe Weihnachten (hoffentlich mit den Kindern)
Stand my Ground

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2013 19:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Es wäre natürlich noch ganz interessant ob die >100.000,- Brutto oder Netto sind und wie viele Berechtigte es gibt aber wenn ich davon ausgehe, dass du nicht nur von 100.001,-€ sprichst liegst du in jedem Fall auf oder über der höchsten Zeile der DT.
In diesem Fall könntest du dich für unbegrenzt leistungsfähig im Sinne des geforderten KU erklären und damit um die Auskunft herum kommen.
In keinem Fall musst du Auskunft über dein Vermögen geben.

Wer hat dich denn aufgefordert?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2013 20:35
(@standmyground)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo,

danke für die schnelle Antwort. Das ist Brutto und es sind zwei Berechtigte (jeweils Schulkinder). Angefordert hat dies der RA der Ex. Sah‘ nach einem Standardschreiben aus.
Ich hatte gehofft, dass ich mich mit Altersversorge auf Stufe ~8 drücken kann - Madam gibt ja das Geld lieber für die RAtten aus als für die Kinder.

Viele Grüße
SMG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2013 20:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja wenn du feilschen willst, wirst du um relativ genaue und gut belegte Auskünfte nicht herum kommen, denn sonst rät der RA deiner Ex natürlich sofort zur Klage.
Wenn er das nicht ohnehin tut.

Aber wie oben schon gesagt, geht ihn dein Vermögen nichts an.
Nur die Erträge daraus.

Die 3 Jahre sind Kapitalerträge sind meines Wissens korrekt.
Ob die Anlage KAP ausreicht, weiß ich nicht. Meistens reichen Steuerbescheide nicht. Erklärungen erst recht nicht.

Im Zurückhalten der Altersvorsorge kann ich keinen Sinn erkennen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2013 21:00