Fragen zu Unterhalt
 
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Fragen zu Unterhalt

 
(@biberpapa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo allerseits!

Laut Düsseldorfer Tabelle schulde ich meiner Ex-Frau für meine beiden Kinder monatlich 804 €. So weit, so gut. Aber was ist dann da alles mit drin? Bzw. was darf ich abziehen, weil es bereits eine Unterhaltsleistung für die Kinder darstellt?

Das gesamte Kindergeld bekommt meine Ex-Frau. Darf ich das, zumindest zum Teil, vom Unterhalt abziehen?

Und wie ist es mit Klavierunterricht, Hort-Gebühren, Zusatzversicherung für Heilpraktiker? Das zahle alles ich. Darf ich das abziehen?

Und wie wird mit den Wochenenden bzw. Ferien verfahren, wo die Kinder bei mir sind? Muss meine Ex für die Tage dann Unterhalt an mich zahlen, oder muss ich nur keinen Unterhalt an sie zahlen, oder wie läuft das?

Fragen über Fragen, ich weiß! Mir wäre ja schon geholfen, wenn mir jemand einen Link geben könnte, wo ich das alles selber nachlesen kann. Ich will halt nur so lange wie möglich auf Anwalt und Jugendamt verzichten, daher bin ich etwas ratlos, wo ich solche Infos herkriegen kann. Eine Sozialarbeiterin, mit der ich gesprochen habe, hatte auch keine Ahnung.

Also: Jeder Info-Brocken, den Ihr hier postet, ist hilfreich für mich! 😉

Ohne Absicht bleibt doch nichts ungefördert; denn man ist nie im Zweifel, was man zu tun hat. (aus: I Ging)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2011 18:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Biber

Laut Düsseldorfer Tabelle schulde ich meiner Ex-Frau für meine beiden Kinder monatlich 804 €. So weit, so gut. Aber was ist dann da alles mit drin? Bzw. was darf ich abziehen, weil es bereits eine Unterhaltsleistung für die Kinder darstellt?

Das gesamte Kindergeld bekommt meine Ex-Frau. Darf ich das, zumindest zum Teil, vom Unterhalt abziehen?

Im Prinzip kannst du das halbe KG abziehen, wenn du deine Zahlen aber aus dem Anhang der DT gezogen hast, ist es da schon abgezogen.
In welchen Zeilen bewegen wir uns denn da?

Und wie ist es mit Klavierunterricht, Hort-Gebühren, Zusatzversicherung für Heilpraktiker? Das zahle alles ich. Darf ich das abziehen?

Das ist dein Privatvergnügen.
Das muss die Mutter aus dem KU bezahlen. Dafür ist der da.
Bei Hortgebühren kommt es immer wieder zu Streit, da der BGH in seiner Weisheit KiGagebühren zum Mehrbedarf erklärt hat.
Allerdings nicht den Hort.
Gehen die Kinder schon in die Schule oder was ist das für ein Hort?

Und wie wird mit den Wochenenden bzw. Ferien verfahren, wo die Kinder bei mir sind? Muss meine Ex für die Tage dann Unterhalt an mich zahlen, oder muss ich nur keinen Unterhalt an sie zahlen, oder wie läuft das?

Noch besser!
Du bist auch in der Zeit Unterhaltspflichtig, in denen die Kinder bei dir sind.
Zumindest solange sie nicht mehr als 49,9% ihrer Zeit bei dir verbringen.

Das ist der Teil am Unterhaltsunrecht der meinen Hass auf den BGH am intensivsten werden lässt.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2011 18:52
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Biberpapa,

hierlang

Unter DDT Anlage A fin dest du die sog. Zahlbeträge. Bei diesem wird das hälftige Kindergeld abgezogen.
Darüber hinaus geben die Leitlinien Auskundt über die Berechnungsgrundlagen deines OLG-Bezirks.

Für Ferien und Wochenenden bekomsmt du nichts von deienr Ex. Dafür sollst du das hälftige KG verwenden.

Im Unterhalt ist alles enthalten, was ein Kind so braucht. Wohnung, Nahrung, Kleidung, Schule u.s.w., also auch Musikunterricht, Vereinbeiträge u.ä.

Bei privater Krankenversicherung ist diese zusätzlich zu zahlen. Ob du allerdigns eine Zusatzheilpraktikerversicherung zahlt ist deine Privatsache. Einen Anspruchd darauf gibt es nicht. Ebenso müßtest du den Hortt nicht zahlen (etwas andweres wäre der KiGa)

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2011 18:55