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Frage(n) zu Berechnung TU mit einigen Variablen

 
 4xV
(@4xv)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Gemeinde,

nachdem ich an anderer Stelle (s. Forum Trennung) bereits ein wenig von mir erzählt habe, möchte ich hier mal zu den Zahlen gelangen, mit denen ich mit meiner DEF "in den Ring" steige. Bevor ich diese hier einstelle, möchte ich das möglichst richtig tun und habe deshalb vorab ein paar Fragen:

Wir wohnen noch mit den 4 Kindern "zusammen" in einem Haus (ich in der ELW), das mir gehört.
Frage 1: Wenn ich ausziehen würde, hat DEF den Wohnvorteil, wie wird dieser gerechnet? (die Wohnfläche würde sie auch benötigen, wenn sie zur Miete woanders wohnen würde). Streng genommen müsste ich doch dann mit DEF einen Mietvertrag aufsetzen, der dann wieder zur Erhöhung meiner Einkünfte führen würde aber ich habe irgendwo gelesen, das es besser wäre, wenn ich auf dem Papier mehr Unterhalt zahle (für die Steuer), aber mit ihr vereinbare, dass ich davon ihre Miete gleich einbehalte?

Ich habe eine ETW, die vermietet ist. Nach Abzug der Schuldzinsen ergibt sich aus der Steuererklärung ein geringes positives Ergebnis, d.h. ein Gewinn aus V+V, natürlich deshalb, weil die Tilgung nicht angerechnet wird.
Frage 2: Sind die Tilgungsleistungen Verbindlichkeiten i.S. eheprägender Schulden oder Beitrag zur AV oder ?? (ich nehme an die Zinsen und alle anderen Aufwendungen (Verwaltungskosten etc. wie in der Steuererklärung aufgeführt) sind auf jeden Fall Verbindlichkeiten

Frage 3: Ich habe variable Gehaltsbestandteile (persönliche Zielerreichung, Unternehmenserfolg etc.), die letztes Jahr übererfüllt wurden, dieses Jahr wird vermutlich nicht so gut werden, welche Basis wird für die TU-Berechnung verwendet, ist es der Durchschnitt der letzten 12 Gehälter oder... Welchen Informationsanspruch hätte ihr Anwalt?

Frage 4: Ich fahre einen Firmenwagen. Das Modell bei meiner Firma sieht so aus, das ein Betrag X vom Bruttogehalt abgezogen wird, der gw Vorteil für KM und Anschaffung auf das Bruttogehalt draufkommt (und dann die Steuern davon berechnet werden) und nachher noch ein Betrag Y vom Netto abgezogen wird. Ist das fiktives Einkommen, falls ja, wie erfolgt hier die Berechnung?

Frage 5: Wir haben vor längerer Zeit gemeinsam ein Grundstück gekauft und voll finanziert. Die Rate (Zins und Tilgung) geht im Moment vom gemeinsamen Konto ab. Ähnlich wieder wie oben bei ETW: Zins UND Tilgung als Schulden abziehbar ? In voller Höhe von meinem Einkommen? Falls wir es splitten würden (d.h. Hälfte zahlen jeweils ich und sie, welche Auswirkungen hätte das?)

Frage 6: Von einem Bekannten habe ich erfahren, dass aus dem Realsplitting ein Splittingvorteil, bzw. -nachteil berechnet und dann entsprechend verrechnet wird. Könntet Ihr dazu was zum Hintergrund sagen, wie wird das berechnet? (Wir haben bereits beide Steuerklasse 4)

Sobald ich die Infos von Euch habe, und etwas Muße finde, stelle ich dann die Zahlen mal ein

Viele Grüße
4xV

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2015 01:29
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin 4xV,

zunächst:
Einige Deiner Fragen werden von den Oberlandesgerichten unterschiedlich gehandhabt, d.h. für eine Antwort wäre das zuständige OLG hilfreich (in den "Unterhaltsrechtlichen Leitlinien" des OLG kannst Du ggf. auch selbst einiges nachlesen).
Alle Antworten unterliegen im Zweifelsfalle dem Ermessen eines Tatrichters, sind insofern nicht zwingend unstrittig anwendbar.

zu 1.) Im Trennungsjahr gilt ein angemessener (bzw. subjektiver) Wohnwert, danach ein objektiver. Der objektive Wohnwert entspricht einer üblichen Miete für eine vergleichbare Wohnung (z.B. aus Mietspiegel oder Inseraten). Was als "angemessen" angesetzt wird, hängt vom richterlichen Ermessen ab (und wird von Amtsgericht zu Amtsgericht unterschiedlich bewertet). Die "Papier"frage beantworte ich zu 6.

zu 2.) Tilgungsleistungen sind als Altersvorsorge einkommensbereinigend zu berücksichtigen. Maximal kannst Du bis zu 4% Deines Bruttos anbringen (so Du oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze RV liegst, ggf. mehr).
Zinsen und andere Aufwendungen werden vom Mietertrag abgezogen. Allerdings wird AfA nicht von allen Gerichten berücksichtigt (ggf. wäre dann aber Deine Einkommenssteuererklärung fiktiv zu bereinigen, weil anteilig unterhaltstechnisch nicht berücksichtigter Aufwand zu einer Erstattung führt (bzw. die Nachzahlung schmälert).

zu 3.) In aller Regel wird auf die vergangenen 12 Monate geschaut. Wenn es stark schwankt, kannst Du ggf. argumentieren, daß für den variablen Anteil ein Durchschnitt über die letzten 3 Jahre gebildet wird. Der Anspruch auf Auskunft über die letzten 12 Monate ist nicht angreifbar.

zu 4.) Ebenfalls doofes Thema, weil ganz viel Ermessenssache. Die immaterielle Einkommenserhöhung wird nicht als EK berücksichtigt, sondern mit einem angemessenen Nutzungsvorteil bewertet. Was Du schreibst, hört sich nach 1%-Regel an ? Teilweise wird diese richterlich einfach übernommen. Man kann ggf. argumentieren, daß man privat eher nicht einen dienstlichen Daimler, sondern eher nen Polo fahren würde.
Durch den überlassenen Firmenwagen kann es außerdem passieren, daß berufsbedingter Aufwand nicht in Gänze zu berücksichtigen ist (km-Pauschale). Aufschluß könnten die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien geben.

zu 5.) Schaff das gemeinsame Konto aus der Welt (auf jeden Fall Dispo Null). Konten gehören strikt getrennt. Da ihr verheiratet seid, wird der Schuldendienst in voller Höhe bei dem Leistenden berücksichtigt. Um nicht irgendwann festzustellen, daß DEF ihren Anteil nicht gezahlt hat (und im Rahmen der Gesamtschuldnerschaft das auch noch zu zahlen), zahl lieber von vornherein alles.

zu 6.) Im ersten Kalenderjahr der Trennung besteht Anspruch auf eine gemeinsame Steuererklärung. Die ist finanziell in aller Regel besser als eine getrennte. Streit gibt es gelegentlich bei der Aufteilung der Erstattung (klärt man am besten vorher). Das Realsplitting gilt für die Folgejahre. Im wesentlichen bedeutet dieses, daß der Unterhalt, den Du leistest, Dein zu versteuerndes Einkommen schmälert, DEF dieses aber Ihrerseits versteuern muß. Dafür gibt es die "Anlage U" (die der Empfänger unterschreiben muss). Keine Rolle spielt dabei, ob es sich hier um Naturalunterhalt oder Geld handelt (soll heissen: auch das mietfreie Wohnen ist Unterhalt).

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2015 13:48
 4xV
(@4xv)
Schon was gesagt Registriert

Hallo United, hallo Gemeinde,

habe längere Zeit nichts mehr von mir hören lassen.
Grund war u.a. das wir mit Hilfe eines Therapeuten einen letzten Versuch gestartet haben und ich meine Gedanken bewußt nicht (z.B. durch Lesen oder Posten in einschlägigen Foren) mit dem Thema Trennung füttern wollte.
Aber inzwischen hat sich eine klare Tendenz herauskristallisiert und die geht Richtung Trennung, weshalb ich diesen Post wieder aufgreife und die Berechnung nun konkret angehe. Ich dachte ich fange erst mal mit der Ermittlung des relevanten Bruttoeinkommens an.
Bei mir sieht das so aus, dass ich Weihnachts- und Urlaubsgeld jeweils anteilig pro Monat gleich ausbezahlt bekomme (Die Zahlen stimmen noch nicht ganz, hängt davon ab, was ihr mir dann mitteilt, ich werde dann die jeweils aktuellen einstellen)

Monatsgehalt                    7500
Bruttogehaltsverzicht PKW  -300
PKW Wert gw. Vorteil          355
PKW km. gw. Vorteil          200

Summe                        7755

Fragen:
A) Wie wird das relevante Bruttoeinkommen berechnet, von dem ich nachher die Steuer etc. berechne für das Nettoeinkommen:
So wie oben oder nur die 7500 und dann wird der Vorteil (nicht der geldwerte Vorteil sondern der Vorteil, den ich habe weil ich keinen Privat-PKW unterhalten muß) nachher separat gerechnet?
Oder wird die Rechnung wie auf dem Gehaltszettel gemacht, d.h. relevant für die Steuer sind die 7755?
Zur Bewertung des Firmen-PKW komme ich nach Beantwortung der Frage dann zurück, das habe ich schon mal gefunden:

http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/pkw-firmenwagen-dienstfahrzeug.html#Wegweiser

B) Ich habe eine Direktversicherung und vom AG eine Unfallversicherung, die direkt vom Brutto abgeht, in summe ca. 1820 p.a., kann ich die vom Brutto abziehen (so wie es der AG auch macht)?

Vielen Dank für erste Infos.
Grüßle 4xV

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2015 00:13
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin 4xV,

welches OLG ist zuständig ?

zu a) und b) in pucto steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Abzüge wird von dem Brutto ausgegangen, daß tatsächlich steuerlich/sv-relevant ist.

Beim Netto wären dann die nicht-ausgezahlten Vorteile (PKW 355+200 abzuziehen). Anstelle dessen der geschätzte Nutzungsvorteil wieder zugeschlagen (je nach Gericht kann das zunächst identisch mit dem geldwerten Steuervorteil sein).

Die Direktversicherung (und die Unfallversicherung) ist mehr oder minder ein Nullsummenspiel. Erhöht theoretisch Dein Netto, wird aber direkt als Altersvorsorge wieder abziehbar.
Du bist vermutlich knapp oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur RV, insofern kannst Du etwas mehr als die üblichen 4% für Altersvorsorge ansetzen.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2015 11:44
 4xV
(@4xv)
Schon was gesagt Registriert

Hallo United,

danke schön -> die süddeutschen Leitlinien (Baden-Württemberg) finden Anwendung (OLG Stuttgart).

D.h. die Basis für das Netto ist mein Brutto wie in der Gehaltsabrechnung dargestellt inkl. Bruttogehaltsverzicht UND zuzüglich den Bestandteilen des Firmenwagens (d.h. 7755?)

Habe ich noch vergessen: Wir haben beide LSTKL 4 (das wäre auch meine Basis für die Nettoberechnung? rechne ich das dann jeweils mit 2 Kinderfreibeträgen?)
Dazu ist mir noch eingefallen:

1.) Wie verhält es sich mit der Steuererstattung von 2014 in 2015, wird die (anteilmäßig -> Falls ja, wie?) bei jedem zum Einkommen dazugezählt? -> Die ist für Haushalt/Urlaub/Tilgung draufgegangen
2.) Wie wird die Erstattung / der Splittingvorteil in 2015 dazugerechnet, die Erstattung erhalten wir ja erst in 2016.

Bezüglich des Nutzungsvorteils:
Wenn ich das Beispiel aus dem Link übertrage (Unterhaltsrechtliches Berechnungsschema zur Schätzung des Gebrauchsvorteils ) würde das bedeuten

355
200
555 = geldwerter Vorteil für die private Nutzungsmöglichkeit des PKW

Abzug des eingetretenen Steuernachteil gemäß § 8 Abs. 2 S. 2 EStG iVm § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG
555 -  xxx  (Das ist die Differenz zwischen Berechnung Netto ohne Dienstwagen abzüglich Netto mit Dienstwagen -> Spielt mein Bruttogehaltsverzicht hier bei "Netto mit Dienstwagen eine Rolle?)
= tatsächlicher Vorteil der privaten Nutzung des Dienstwagens
yyy

Da bei mir auch sämtliche Betriebskosten (inkl. Kraftstoffkosten) vom Arbeitgeber übernommen werden ist ein Aufschlag vorzunehmen
+  100,00

Ergebnis = unterhaltsrechtlich relevanter  Anteil ersparter Eigenaufwendungen wegen privatgenutztem Dienstwagen als fiktive Einkunft gem. Ziff. 4 SüdL
yyy + 100 = zzz

So korrekt?

Wie soll ich Deine Aussagen bezüglich DV/UV bzw. Berücksichtigung bei AV interpretieren?
Vom Brutto dann die 1820 nicht abziehen und nachher bei der AV dazunehmen (der volle Betrag?) oder auch ähnlich wie wie beim Firmenwagen die Nettodifferenz bei Brutto ohne/mit AV errechnen und dann diese in AV stellen?

Ich bin oberhalb der Bemessungsgrenze zur RV.

Merci für alle Antworten.
LG Andre

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.12.2015 00:30
 4xV
(@4xv)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich hoffe mit "Hallo United" hat sich nicht nur dieser angesprochen gefühlt, da bisher keiner geantwortet hat.
Evtl. habe ich auch zu viele Fragen auf einmal gestellt?

Also poste ich mal, was ich bisher verstanden habe mit meinen Zahlen Die Tabellenfunktion hier habe ich nicht so richtig verstanden, also habe ich die Zahlen aus dem Excel ins Word mit Courier kopiert und mit Leerzeichen aufgefüllt, damit die Formatierung passt und ich den Bezug (z.B. C8) dann bei mir auch herstellen kann.

Wäre nett, wenn ich mit Eurer Hilfe eine belastbare Diskussionsgrundlage erstellen und mich dem Thema so langsam annähern könnte
Bevor ich nun mit Schulden etc. weiter unten fortfahre hätte ich noch folgende F ragen (Stelle bei Fragen immer ein F davor, damit keine Verwechslungen zu Zellbezeichnungen vorkommen):

F1) Ist bis Zeile 24 einschließlich der Weg ok?
F2) Bezüglich Steuerklasse -> Wir haben beide schon länger LSTKL. 4 -> In 2015 werden wir ja noch zusammen veranlagt
    F2.1) Wird die Steuererstattung für 2015 irgendwie mit eingerechnet, die haben wir ja noch nicht?
    F2.2) In 2016 müsste ich eine Zusammenveranlagung ja mit meiner DEF vereinbaren, lt. Gesetz müsste ich das ja tun, weil ich gehalten bin den Unterhaltsberechtigten (Kindern) soviel wie möglich zukommen zu lassen, habe ich das so richtig verstanden? WENN das so ist und wir dies vereinbaren was bedeutet das dann für die Rechnung (ich gehe mal nicht davon aus, dass für sie noch TU übrigbleibt bei 4 Kindern?)
 
F3) Zeile 25/26 Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich bis 24% als Vorsorge abziehen, das was ich abziehe muß ich alles belegen, wenn ich mehr als 4% pauschal geltend mache, korrekt?
    F3.1) 4/24% vom Brutto mit oder ohne Firmenwagen, ich vermute mit?
      Was ich geltend machen könnte, wäre
      - Lebensversicherung,
      - eine vermietete ETW (Wie werden da die Aufwändungen für Zins und Tilgung gerechnet, wie im Steuerrecht, was wäre wenn ich "Gewinn" erziele?)
      - Betriebliche Altersvorsorge (könnte ich erhöhen)
      - ??? Sonst noch was?
F4) Berufsbezogene Aufwändungen: Kann ich die geltend machen, wenn mir mein AG das Auto mit allem inkl. Sprit auch für Privatfahrten zur Verfügung stellt?
      Falls ja, wieder die Frage Brutto mit oder ohne Firmenwagen?
      Ich denke sonstige berufsbezogene Aufwändungen kommen nicht in Frage?

Kann ja sein für Euch ist alles klar, da ihr das schon zig mal durchgekaut habt, ich frage lieber einmal mehr (dafür hoffentlich nur einmal), bitte seht mir das nach...
Sobald ich Eure Antworten habe und die Korrekturen daraus eingearbeitet habe, fahre ich fort.....

BTW ich bin beim g.... auf eine Seite gestossen, deren Ansatz ich echt gut fand (soll keine Werbung sein, -> aber mir hat die Variabilität und Transparenz dort super gefallen) Kennt die http://mainz-kwasniok.de/was-kann-ich-f%C3%BCr-sie-tun/ jemand oder hat schon mal jemand Erfahrung damit? (wollte keinen Link setzen, das macht wohl Euer Editor automatisch....)

Vielen Dank im Voraus
Andre

A        B                                                                  C                D
2 Einkommen Mann                                                              Mit              Ohne
                                                                        Firmenwagen      Firmenwagen
3 Bruttoeinkommen (enthalten: Bruttoverzicht/gw. Vorteil Firmenwagen)
  Bereits abgezogen: DV(1752) / UV                                          98879            95831
4 Bezugszeitraum 2015, Monate:                                                  12                12
5 Gesamtmonatseinkommen (brutto):                                            8240              7986
6 Steuern und Abgaben
7 Lohnsteuer aus Zeile 5 (Klasse 4, Kinderfreibetrag: 2)                    -2.424            -2.300
8 Solidaritätszuschlag                                                        -105              -99
9 Kirchensteuer                                                                  0                0
10 Summe der Steuern je Monat:                                              -2.529            -2.399
11 Sozialabgaben
12 Rentenversicherung                                                        -580              -580
13 Arbeitslosenversicherung                                                    -93              -93
14 Summe Sozialabgaben je Monat:                                              -673              -673
15 Monatsnettoeinkommen bei LstKl 4                                          5038              4914
16 Vorteil bei Zusammenveranlagung:                                            ??                ??
17 Gw. Vorteil Firmenwagen wieder abzuziehen                                  -554
18 Netto inkl. Firmenwagen                                                    4484              4914
19 AN Beiträge zur KV/PV 
20 AN-Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung                            -352              -352
21 AN-Beitrag zur Pflegeversicherung                                          -50              -50
22 Summe KV/PV je Monat:                                                      -402              -402
23 Monatsnettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit inkl. aller Sozialbeiträge      4082              4512
24 Zuzüglich Nutzungsvorteil Firmen-PKW: C17 - (D18-C18) + 100                224
    http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/pkw-firmenwagen-dienstfahrzeug.html#Wegweiser
25 abzgl. Vorsorgeaufwände (4% Jahresbrutto -> mit/ohne Firmenwagenanteil?    -330
26 abzgl. Vorsorgeaufwände zusätzlich 20% -> LV / ETW?                        -300
27 abzgl. Berufsaufwand (pausch. 5% vom Jahresbr. mit/ohne Firmenwagenanteil?)-412
  Ist das ok, bei FirmenPKW, wenn AG alle Kosten inkl. Sprit trägt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2015 16:33
(@Inselreif)

Hi 4xV,

nur selektiv und in Kürze:

1.) Wie verhält es sich mit der Steuererstattung von 2014 in 2015, wird die (anteilmäßig -> Falls ja, wie?) bei jedem zum Einkommen dazugezählt? -> Die ist für Haushalt/Urlaub/Tilgung draufgegangen

Die Steuererstattung wird dem Einkommen im Jahr des Zuflusses zugeschlagen. Wofür sie vielleicht schon ausgegeben wurde, interessiert niemand. Aufgeteilt wird nach Quoten der jeweiligen Steuerlast einer fiktiven getrennten Veranlagung.

Da bei mir auch sämtliche Betriebskosten (inkl. Kraftstoffkosten) vom Arbeitgeber übernommen werden ist ein Aufschlag vorzunehmen
+  100,00

Hinweis: Du musst Dir eine gute Argumentation zurecht legen. Schau die auf der Seite verlinkte Entscheidung an. Du kannst nicht sagen "im Internet steht das aber auf Seite xyz so und das sieht plausibel aus". Du kannst auch nur als Untermauerung sagen "das hat aber Gericht xyz so entschieden". Wenn es hart auf hart kommt, musst Du selbst eine eigenständige und plausible Argumentation nur am Gesetz entlang führen. Als Richter würde ich als erstes die 100 Euro in Frage stellen. Wieso nicht 300 oder 500? Ist das nur ein Golf Baujahr 1990 ?? Wie hoch ist der ADAC-Satz pro km? Wie viel fährst Du mit der Karre tatsächlich privat? Je genauer Du den tatsächlichen Vorteil darlegst, desto eher kannst Du solche (für Dich eher unangenehmen) Rechnungen umschiffen.

    F2.1) Wird die Steuererstattung für 2015 irgendwie mit eingerechnet, die haben wir ja noch nicht?

Nein, da sie erst 2016 zufliesst.

    F2.2) In 2016 müsste ich eine Zusammenveranlagung ja mit meiner DEF vereinbaren

Das geht aber nur, wenn ihr noch nicht getrennt lebt ??!

 
wenn ich mehr als 4% pauschal geltend mache, korrekt?

 
Nein, auch die 4% sind keine Pauschale sondern ein Deckel (für Leute, die unter der BBG verdienen) und müssen belegt werden.
Und wenn wir bitte jetzt genau rechnen, steht in den aktuellen SdL nur noch eine einzige Zahl: 23% Gesamtaufwendungen. Davon ziehst Du die AN und AG-Anteile RV ab und den Rest darfst Du mit eigenen Aufwendungen ausfüllen.

 
    F3.1) 4/24% vom Brutto mit oder ohne Firmenwagen, ich vermute mit?

 
im Zweifel vom SV-Brutto also inkl. geldwertem Vorteil. Ist nirgendwo definiert und hängt davon ab, welche Zahl der Richter als erstes sieht.

 
      - eine vermietete ETW (Wie werden da die Aufwändungen für Zins und Tilgung gerechnet, wie im Steuerrecht, was wäre wenn ich "Gewinn" erziele?)

 
Tilgung ist Altersvorsorge. Der Rest fällt unter den Tisch, wenn kein Gewinn erzielt wird. Es sei denn, dass die Miete bewusst günstig ausfällt, dann reden wir wieder über fiktives Einkommen.

 
F4) Berufsbezogene Aufwändungen

Die 5% Pauschale ist vom Netto zu rechnen und auch nur wenn Du tatsächlich einen Aufwand hast. Das dürfte hier nicht der Fall sein.

 
BTW ich bin beim g.... auf eine Seite gestossen, deren Ansatz ich echt gut fand (soll keine Werbung sein

Der Ansatz der kooperativen Praxis ist von der Idee her ja nett und richtig. Aber ob ich dafür irgendwelche tollen Zertifizierungen brauche, möchte ich mal in Frage stellen. Für mich ist das eher ein Marketing-Ansatz und nach meiner Wahrnehmung haben den vor allem die Anwälte nötig, die angesichts der in den letzten 15 Jahren um 60% gestiegenen Anwaltsdichte hinten runterkippen. Auch wenn ich das Netzwerk dieser Anwältin betrachte springt mir eine Kollegin ins Auge, der ich zwar Laberei aber eine solche Arbeitsweise zumindest aus der Zeit wo ich sie kannte nicht zutrauen würde. Die verlinkte Anwältin muss nicht schlecht sein aber es gibt wahrscheinlich genügend andere, die ohne Werbung genauso gut sind.

Und BTW,

ich gehe mal nicht davon aus, dass für sie noch TU übrigbleibt bei 4 Kindern?

das kommt auf ihr Einkommen an. Auch ohne die noch vorzunehmenden Korrekturen wäre jedenfalls ausreichend Leistungsfähigkeit vorhanden.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2015 11:56
 4xV
(@4xv)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

danke für die Infos. Wenn meine Nachfragen etwas unbedarft erscheinen, dann seht es mir bitte nach, ich bin gerade erst dabei mich in die Materie einzuarbeiten.

Die Steuererstattung wird dem Einkommen im Jahr des Zuflusses zugeschlagen. Aufgeteilt wird nach Quoten der jeweiligen Steuerlast einer fiktiven getrennten Veranlagung.

Vielleicht sollte ich den Titel in "Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens" ändern, das kommt der Sache vermutlich näher.
Wir haben beide schon länger Steuerklasse 4, d.h. die Steuerlast ist doch die Steuer, die lt. Jahresbescheinigung vom Arbeitgeber abgeführt wurde, bevor wir die Steuererklärung mit gemeinsamer Veranlagung abgegeben haben (abgesehen mal von Kinderfreibeträgen, individuellen Werbungskosten etc.). Wir haben keine Freibeträge o.ä. eingetragen.
Angenommen meine Frau hätte 5000 € und ich 20.000 € Steuer gezahlt, dann müsste ich 80% der Erstattung meinem Nettoeinkommen draufschlagen, habe ich das so richtig verstanden?
Lohnt es sich, diese Rechnung (wer welchen Anteil an der Minderung der Steuerlast z.B. durch Werbungskosten etc. hatte) detailliert nachzuvollziehen, falls ja wie läuft das mit den Kinderfreibeträgen (jeder 2?)
Hieße das auch, dass mit der Erstattung wie ich sie oben ausrechnen würde (und die dann auf mein Nettoeinkommen mit Stkl. 4 draufkommt) auch für die Zukunft so gerechnet würde, wie wenn man alle steuermindernden Einflüsse (Werbungskosten, Haushaltsnahe Dienstleistungen etc.) jedes Jahr hätte, oder kann man so rechnen, als ob nur die Differenz zwischen Zusammen- und Einzelveranlagung in Ansatz kommt (ohne sonstige steuermindernde Faktoren abgesehen von den Kinderfreibeträgen)?

F2.2) In 2016 müsste ich eine Zusammenveranlagung ja mit meiner DEF vereinbaren

Das geht aber nur, wenn ihr noch nicht getrennt lebt ??!

Wir würden uns ja 2016 trennen und ich habe es so verstanden, das ich die Pflicht habe das größtmögliche Nettoeinkommen zur Deckung des Unterhalts zu erzielen.
Im Trennungsjahr hat doch der andere Partner/Unterhaltsberechtigte (zivilrechtlich) einen Ausgleichsanspruch bis zu der Steuer, die festgesetzt worden wäre, wenn eine Zusammenveranlagung stattgefunden hätte. Klar könnte meine Frau sagen, das will sie nicht, die Kinder können das aber nicht, oder verstehe ich da was falsch?
Sonst wäre ja auch die Ausrechnung des Einkommens mit Erstattung (s.o.) nicht sinnvoll, oder ?

Auch ohne die noch vorzunehmenden Korrekturen wäre jedenfalls ausreichend Leistungsfähigkeit vorhanden

Unsere eheprägenden Schulden kommen ja erst noch im Anschluß....

Bevor ich nun mit Schulden etc. weiter unten fortfahre...

Ich wollte nur die Basis von der ich weiterrechne richtig haben

Viele Grüße
Andre

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.12.2015 00:56