Ich rechne mal.
Du hast Zwillinge, die 4 Jahre sind. Daher 1. Altersgruppe. Es ist auch genau deine Gehaltsklasse zu nehmen, da Du 3 Unterhaltsberechtigte hast.
So und jetzt deine ehebedingte Leistungsfähigkeit:
2800 Netto
-360 Autokredit
-145 Motorradkredit
Das Auto der Frau wird nicht gezahlt, das soll sie mal schön selber machen.
Ggf kommt noch was wegen des Hauses dazu.
=2295€
Ich weiss, dass jetzt manche argumentieren, Kindesunterhalt zuerst, dem ist, nach meiner Meinung und der meines OLGs nicht so.
So, jetzt der Kindesunterhalt.
Tabellenbetrag 2 x 276 Ücken, Zahlbetrag 2 x 199
verbleiben 1743€
Davon bekommt Frauchen 3/7tel, also 747, womit sie auch gerade (mit Kindergeld+KU) unter dem Sozialhilfesatz liegen sollte.
So, dann noch die Frage, was zahlst du und was hast du übrig:
Zahlen tust du 2 x 199 + 747 = 1145
Übrig bleiben dir 2900 - (360+145+1145)=1250.
Klarer jetzt? Aber Vorsicht! natürlich wird es Streit z.B. über die Autos geben. Und das Haus ist noch nicht drin.
Gruss,
Michael
P.S.: Eins habe ich vcergessen zu erwähnen. Berufsaufwendungen sind meist Fahrtkosten. Du kannst natürlich nicht Fahrtkosten und Autokredit abziehen.
Falls Du aber sinnvoll nachweisen kannst, dass Du andere, notwendige Ausgaben (neben kleindung) hast, kannst du diese anbringen.
Danke. Ist wieder klarer 🙂
Du hast ferner deine 1/7 Erwerbstätigenbonus vor Berechnung des EU vergessen.
Und was ist damit gemeint?
Und dann mal ne Rechnung ohne Auto und mit Firmenwagen
2800 netto
+300 für das Auto (geschätzt)
-145 für das Mopped
2955 Euronen
Ku 2x 327 Tabelle, 2x 250 Zahlbetrag
Bleiben 2455
Also TU 1052
an die Ex zu zahlen: 500+1052=1552 (siehst Du auch die 400 Eisen Differenz?)
Für Dich bleiben an echtem Geld: 2800-(145+1552)= 1103
Du hast also weniger und kein Auto.
Gruss,
Michael
Danke. Ist wieder klarer 🙂
Und was ist damit gemeint?
Ich weiss es nicht. Eigentlich hast Du mit 3/7tel gerechnet und so sind die 1/7tel in deinen 4/7tel drin.
aber Motorrad o.ä.? Ich halte die Frage grundsätzlich nach wie vor auch für aitec und andere wichtig. Denn kaufen und dann auf die Sch... fallen wäre auch net so toll.
Das Leben ist voller Risiken, so auch hier. Mann muss halt abwägen, welches Risiko man bereit zu gehen ist. Ich habe in meinem Fall einen Autokredit für ein Auto anerkannt bekommen, dass ich vor Trennung verschleudert und das Geld verlebt habe. Darüber hinaus noch einen Motorradkredit für mein 2. Motorrad.
Man kann vieles machen, wenn man nicht allzusehr übertreibt. Mir ist z.B. ein Fall bekannt, bei dem ein Vater kurz vor Trennung noch einen A4, aber so mit ohne Dach gekauft hat. Da meinte die Richterin: Cabrio? Ne mein lieber, den erkenne ich nur zur Hälfte an, denn damit wolltest Du den Unterhalt drücken.
Ich habe das auch nicht gemacht, um den Unterhalt zu drücken. Ich habe damals unsere Familienkutsche verkauft und mir ein Mopped und der Ex ein kleines Auto gekauft. Ich wollte Kosten senken. Das sich das im nachhinein als Glücksgriff rausstelte, wusste ich damals nicht.
Gruss,
Michael
So. Stundenlang gerechnet und das ist rausegkommen.
2800,00 Nettogehalt
360,00 Auto
145,00 Motorrad
2295,00 Summe
398,00 Kinderunterhalt
1897,00 Bereinigtes Netto Ehegattenunterhalt
813,00 3/7 Ehegattenunterhalt
1084,00 Summe BU
Zahlungen an KM sowie KU
468,00 Kinderunterhalt
813,00 Ehegattenunterhalt
308,00 Kindergeld
1589,00 Summe KM
Klar Haus ist nicht berücksichtigt! Passieren wird, das ich auf 890 gehe und Sie auch nochmal gut verliert!
Da dies ja schon recht nahe an der Realität ist, könnte ich dies ja erstmal so mit meiner EX und einen Meditator beschliesen oder? Sollte es dann zum Gerichtsstreit kommen, wird sich ja wohl nicht soviel ändern!
Wobei "Die sog. Hausratersatzbeschaffungen werden i.A. anerkannt." die brauche ich natürlich auch noch! Oje Ex hättest du bloß deinen Job im Januar nicht aufgegeben 😉
Hallo nochmal!
Zwei Fragen noch!
1. Die Kinder werden nächstes Jahr 5 Jahre alt und bekommen dann laut DT ja mehr. Da ich davon ausgehe, das durch Verlust Haus ich sowieso bei den SB bin, wird dann der EU-Teil gekürzt oder wie? Oder anders: Es bleibt alles wie es ist!?
2. Wie lange muss ich eigentlich EU zahlen. Bei den Kindern ist es klar! Aber EU? 10 J. 15J. immer?
1. Die Kinder werden nächstes Jahr 5 Jahre alt und bekommen dann laut DT ja mehr.
Nein. Die Alterstufe2 geht von 6-11. Der Unterhaltsbetrag steigt also in dem Monat, in dem die Kinder 6 werden.
Da ich davon ausgehe, das durch Verlust Haus ich sowieso bei den SB bin, wird dann der EU-Teil gekürzt oder wie? Oder anders: Es bleibt alles wie es ist!?
Du wirst dann Mangelfall. Die Unterhaltsansprüche aller Unterhaltberechtigten sinken dann gleichmässig ab. Gleichzeitig geht der Kindergeldanteil flöten.
2. Wie lange muss ich eigentlich EU zahlen. Bei den Kindern ist es klar! Aber EU? 10 J. 15J. immer?
Das kommt auf die Situation an. Deine Ex ist noch recht jung. Ich denke, wenn die Kinder so 12-16 sind, kann Teilzeit verlangt werden. Vollzeit, wenn mindestens eins für sich selbst sorgen kann. Es gibt da aber einen breiten Range an Meinungen und Urteilen. Lebenslang halte ich für unwahrscheinlich.
Selbst, dass deine Ex schon mit Kindern gearbeitet hat, bringt dich aber nicht weiter (auch dann nicht, wenn sie einen Neuen hat). Weil jetzt, wo sie alleine mit den Kindern ist und du nicht mehr mitbetraust. 😉
Gruss,
Michael
Hallo aitec,
nach DüTab kommen die Kinder erst mit dem 6. Lebensjahr in die neue Stufe.
Danach hast Du 6 Jahre Ruhe, bis sie mit 12 Jahren wiederum in die nächste Stufe kommen, die bis
zum 18. Lebensjahr gilt. Dann - wie gehabt - neue Stufe.
Darauf kann so pauschal nicht geantwortet werden, weil es von vielen Faktoren abhängt:
ersteinmal muss Deine Ex sowieso nicht arbeiten, weil sie dies auch in der Ehe, gar nicht gemusst hätte - Kinder.
Dann müsstest Du einen verständnisvollen Richter finden, der sie, wenn die Kinder mind. 12 sind, in eine Teilzeitbeschäftigung schickt.
So ab Kindesalter 16 Jahre könnte sie verpflichtet werden, einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen.
Alles unter dem Vorbehalt, dass sie einen Job findet.
Wenn nicht, wird sie irgendwann zu alt für den Arbeitsmarkt, und das geht heute sehr schnell und bevor Vater Staat zahlt, bist Du dran. Wenn Du Pech hast, den Rest Deines Lebens.
Ausser, es findet sich ein Prinz, der Madame heiratet, oder sie fällt tot um. Dann bist Du den EU los, im ersteren Fall könnte, wenn die 2. Ehe geschieden werden sollte und Ex-Mann nicht zahlen kann, bist Du wieder dran.
Das ist leider so. Die Gesetze sehen schon seit langem etwas ganz anderes vor, jedoch haben viele Richter es zur Gewohnheit werden lassen, die Ehe mit Frühverrentung gleichzusetzen.
Gruss Harpyie
Moin,
1. Die Kinder werden nächstes Jahr 5 Jahre alt und bekommen dann laut DT ja mehr.
Guck dir die DT noch mal genau an. Zudem wird der KU nur angepasst, wenn ein dynamischer Titel vorhanden ist.
Da ich davon ausgehe, das durch Verlust Haus ich sowieso bei den SB bin, wird dann der EU-Teil gekürzt oder wie? Oder anders: Es bleibt alles wie es ist!?
Den EU betreffend müsste Abänderungsklage eingereicht werden, so ein Titel hierüber besteht.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Wieso bist Du bei verlust des Hauses bei SB?
Wenn es bei uns eintreten sollte, dass wir unser Haus verkaufen müssen, wird sich die monatliche Belastung (zB von vorher 1200.-Zins+Tilgung auf 400-700.-Schuldentilgung) verringern. Vermutlich werden Deine Zahlungen an Ex+kids dann höher werden, aber eigentlich müsste Dir doch dann mehr bleiben (so meine pers. Überlegung. Hab das noch nicht wirklich durchdacht, weil wir davon noch ein Stück weit weg sind). Oder blick ich hier was nicht?
Hinweis: Unsere Bank (ganz zu Beginn der Trennung hatten wir zum Thema Hausverkauf ein Gespräch mit unserer Bank) hat angedeutet, dass der nach dem Verkauf verbleibende Berg Schulden (blöde Vorfälligkeitsgedöhnsrat...) evtl. zu den Zinsen, die auch bei einem Hauskauf gelten, getilgt werden kann. Irgendwie könnte/scheint es da Möglichkeiten zu geben, den Standardzinssatz deutlich zu unterschreiten.
Und man kann ja auch die Laufzeit zur Abtragung variieren --> unterschiedliche monatl. Belastung.
neuezeit
So ist das Leben
@Neuzeit. Siehe Rechnung:
Habe einfach ,al vorrausgesetzt wir zahlen 700 an Schulden ab. Geteilt durch meine Ex gleich für jeden 350,-
2800,00 Nettogehalt
360,00 Auto
145,00 Motorrad
350,00 Haus
1945,00 Summe
398,00 Kinderunterhalt
1547,00 Bereinigtes Netto Ehegattenunterhalt
663,00 3/7 Ehegattenunterhalt
884,00 Summe BU
Zahlungen an KM sowie KU
468,00 Kinderunterhalt
663,00 Ehegattenunterhalt
308,00 Kindergeld
1439,00 Summe KM
So sehe ich das zumindenst! Ist das richtig Weisnich und Deep?
Habe gerade gesehen, das der KU sich etwas dadurch verändert. Aber egal! Auf die 50 ,- kommts auch nicht an!
neee:
:rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2:
Habe einfach ,al vorrausgesetzt wir zahlen 700 an Schulden ab. Geteilt durch meine Ex gleich für jeden 350,-
:rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2:
Wovon? Sie wird zur Bank gehen und sagen, dass sie nicht leistungsfähig ist und sie sich das mal schön von Dir holen sollen.
Beim ihrem Auto ist es was anderes. Da Du dann ja auch am SB bist, kannnst Du auch sagen: Och nö...nehmt die Karre wieder zurück. Und seltsamerweise findet sich dann oft ein Geldgeber seitens der Ex.
Gruss,
Michael
ja und dann?
Was passiert? Wird dann der volle Kreditbetrag abgezogen? Und daraus der EU errechnet! Bei mir gibs ja dann nichts mehr zu holen. Und Im Grundbuch sowie Kredit stehen wir beide!
Hi,
von welcher Steuerklasse gehst Du aus?
Wenn Du das Kindergeld noch zu Deinem Netto zählst, dann ist das auch nicht richtig.
Wir brauchen das Netto Steuerklasse 1 ab 1.1.2007
Platt
mein Fehler. Ich hatte das Haus in Deiner Berechnung gesehen und gedacht, "nur" mit Schulden sieht´s dann besser aus.
Keine Ahnung, was ich da gesehen/gelesen habe :knockout:
neuezeit
So ist das Leben
@Platt
Ich gehe von Stkl. 1 aus. Kindergeld ist nicht in den 2800 Euro enthalten.
Soweit ich jetzt weis, darf das Kindergeld doch auch nicht mit einberechnet werden, da es nicht als Einkommen zählt.
Hi,
Ich gehe von Stkl. 1 aus. Kindergeld ist nicht in den 2800 Euro enthalten.
Gut 🙂 dann sieht doch alles gar nicht so schlecht aus.
2800,00 Nettogehalt
360,00 Auto
145,00 Motorrad
350,00 Haus
1945,00 Summe
398,00 Kinderunterhalt
1547,00 Bereinigtes Netto Ehegattenunterhalt
663,00 3/7 Ehegattenunterhalt
884,00 Summe BU
Zahlungen an KM sowie KU
468,00 Kinderunterhalt
663,00 Ehegattenunterhalt
308,00 Kindergeld
1439,00 Summe KM
Zahlungen an KM sowie KU
398,00 Kinderunterhalt Dein Zahlbeitrag laut Deiner Rechnung
663,00 Ehegattenunterhalt
0,00 Kindergeld Zahlst nicht Du sondern die Kindergeldkasse
1061 Summe KM
Somit hast Du nach Deiner eigenen Berechnung 1640€ zur Verfügung. Das Arbeitslosengeld 1 wird gegengerechnet.
Was Du nicht vergessen solltest, Du hast Anspruch auf Realsplitting. Somit könntest Du EU voll steuerlich geltend machen. Schätze etwa 200€ Steuerersparnis.Monatlich. Anlage U
Platt
Allerdings nur solange sie ALG I bekommt oder? Da Sie im Januar 06 aufgehört hat, bekommt sie bis Januar 07 ALG I. Ich gehe von aus, das Sie ALG II nicht erhält! Damit bin ich wieder bei den SB angekommen
Eine weitere Frage ist aufgekommen.
Die Kinder sowie ich sind Privat versichert. Sie müßte theoretisch ab Januar 07 auch privat versichert werden, da SIe kein ALG II erhalten wird und somit keine Leistungen mehr erhält. Und wie geht das jetzt? Zahlt Sie selber? Wer bezahlt die Kinder? Laut DT sind ja keine Krankenkassenbeiträge in der Rechnung enthalten!? :question:
