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(@frankfurt1974)
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Hallo Leute,

mein name ist Frank und ich bin neu hier - seid gegrüßt.

Meine Frage ist es (seht es mir nach dass ich aus all den Auszügen und Gesetzen nicht wirklich schlau werde)
ob die neue Unterhaltsreform wohl etwas an meiner Situation ändert und ob zu empfehlen ist etwas zu unternehmen.

Situation:

Ich bin seit ca. 2 Jahren geschieden. Es war eine kurze Ehe unter 2 Jahren. Ich habe einen Sohn, bald 4 Jahre alt.
Ich zahle ca. 650 € Unterhalt seit ca. 3 Jahren (KU und EU). Es besteht ein Titel über den Unterhaltsbetrag. Gezahlt wird regelmässig und pünktlich. Bei der Ex lebt seit bald einem Jahr ein neuer Lebenspartner.

Wie schätzt Ihr es ein ob es sich lohnt zu versuchen nach dem neuen Gesetzt den EU drücken zu können?

Und noch eine Frage zum Umgang:
Ich wohne ca. 50 km von meinem Sohn entfernt, und hole ihn alle 14 Tage ab. Ich hole und bringe ihn immer, er ist noch nicht einmal in 3 Jahren gebracht worden. Wie sieht denn da die Lage aus?

Vielen lieben Dank für Ratschläge.

Grüße,
Franki

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2007 19:01
(@frankfurt1974)
Schon was gesagt Registriert

Nachtrag: Ex geht halbtags arbeiten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2007 19:05
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wie schätzt Ihr es ein ob es sich lohnt zu versuchen nach dem neuen Gesetzt den EU drücken zu können?

Dass Du hier solange keine Antwort kriegst liegt einfach daran, dass es noch keiner sagen kann.

Nach der neuen Fassung des §1570 sieht es für Dich eigentlich ganz gut aus. Die Hausfrauenehe-Vetrauensklausel wird auf Dich eher nicht anzuwenden sein, und wenn's dann noch einen Ganztageskindergarten in der Nähe gibt, dann besteht nach dem neuen Gesetz eigentlich Vollzeiterwerbsobliegenheit. Dann kann's natürlich immernoch passieren, dass Aufstockungsunterhalt nach §1573 begründet wird, aber auch da sind ja jetzt die Messer schärfer, um das zeitlich und/oder der Höhe nach zu begrenzen.

Andererseits werden die Gerichte sich natürlich nicht von einer Prozesslawine überrollen lassen, und die ganz frühen Anträge tendenziell eher abschmettern, um diese Altlastenaufarbeitung über die nächsten Jahre zu verteilen. Wird also eine Frage des richtigen Timings sein.

Ich wohne ca. 50 km von meinem Sohn entfernt, und hole ihn alle 14 Tage ab. Ich hole und bringe ihn immer, er ist noch nicht einmal in 3 Jahren gebracht worden. Wie sieht denn da die Lage aus?

Schlecht.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2007 12:52
(@frankfurt1974)
Schon was gesagt Registriert

Danke, dann bleibt wohl abzuwarten...am 01.01. ist alles klarer oder gibt es einen anderen Termin?

Grüße,
Franki

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2007 18:40
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich habe einen Sohn, bald 4 Jahre alt.

Nachtrag: Ex geht halbtags arbeiten.

Wird also eine Frage des richtigen Timings sein

...am 01.01. ist alles klarer oder gibt es einen anderen Termin?

Nein, klarer wird es erst durch eine gefestigte Rechtssprechung mit OLG-Urteilen, die man nachlesen kann, das dauert noch mindestens ein halbes Jahr länger.

Richtiges Timing heisst auch, den Bogen nicht zu überspannen. Mit 650,- für KU+EU zahlst Du ja nicht bedarfsdeckend und sie geht schon halbtags arbeiten. Eine Änderung muss nach dem Gesetz "zumutbar" sein. Wenn Du Anfang nächsten Jahres was anzettelst und kriest einen Beschluss wenn Dein Sohn fast 5 ist, dann erwarte nicht, dass da drin steht, es sei zumutbar, dass er nochmal den Kindergarten wechseln soll, damit seine Mutter sofort vollzeit arbeiten kann um dann anschliessend genausowenig Geld in der Tasche zu haben wie bisher.

Also wenn würde ich mal die Einschulung anpeilen, und da reicht es, wenn Du in einem Jahr mal einen Anwalt fragst.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2007 19:17
(@frankfurt1974)
Schon was gesagt Registriert

klar, OLG Richtlinien sind natürlich besser, ich habe mal Mitte nächsten Jahres angepielt um etwas zu unternehmen,
allein aus der Tatsache dass Sie dann seit über einem Jahr mit Ihrem neuen LG zusammenwohnt und schön einen auf FAmilie macht, was ja auch gut so ist für die Entwicklung meines Sohnes eine männl. Bezugsperson. (aber das gehört wohl in einen anderen Thread) Es ist allerdings auch unfair dass ich seit Jahren alles bezahle und wenn ich zusammenreche gibt das freundliche 50t eur - das ist ne menge geld dafür das beide ein Kind in die Welt gesetzt haben - aber ok - dafür gibt es ja jetzt den kleinen und er ist jeden Cent wert. Trotzdem Unfair dass wir immer blechen müssen und dann erst noch Probleme mit dem Umgang bekommen oft, zum Glück klappt das nun prima. Also sehr kurze Ehe und fester Partner in der Wohnung + neue Richtlinien, da müsste doch was gehen - ich werde kämpfen das evtl.gewonnen Geld stecke ich lieber eigentätig in mein Kind.

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2007 21:34