Hallo,
ich hab noch einmal eine Frage zur Berechnung des Trennungsgeldes bzw. des späteren Unterhalts:
Momentan hab ich noch Steuerklasse 3 und meine Frau 5
Ich habe rund 2100.-Netto und sie 600.- in Teilzeit.Da unsere Tochter erst 11 Jahre alt ist wird meine Frau nicht in Vollzeit arbeiten.
Wenn wir nun andere Steuerklassen bekommen (4+4 oder 2+1 ?)
werde ich netto entsprechend weniger haben und meine Frau mehr.Meine Frau wünscht dass wir die Steuerklassen erstmal so lassen wie sie sind.Das hat ihr ihre Anwältin geraten......
Wie soll ich mich verhalten?
Und: Angenommen,nächstes Jahr habe ich netto weniger weil ich in eine Riesterrente einzahle und weil ich Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld gleich vom brutto in einen betrieblichen Rentenfond einzahle,wird dann der Unterhaltsanspruch meiner Frau neu berechnet oder bleibt er so wie es jetzt berechnet wird?
Ich hab auch überlegt mit der Nachtschichtarbeit aufzuhören und nur noch Tagschicht zu machen.Dann hätte ich netto nur 1500 Euro.Wie sähe es dann aus?
Hintergrund ist der dass ich natürlich gern für meine Tochter Unterhalt zahle.Werde auch alle anderen Kosten für sie tragen wie Klassenfahrten usw.
Ich werde aber zum Berserker wenn meine Frau sich auf meine Kosten einen Lenz macht.... (sorry,wir hatten heute wieder eine Diskussion und mein Blut kocht noch... Sie verlangt doch tatsächlich 1000 Euro für sich plus Kindsunterhalt)
Machen meine Gedankengänge Sinn oder bin ich immer der dumme?
Ciao
