Hallo,
ich war für 1 3/4 Jahre selbständig und bin jetzt wegen mangeldem Erfolg wieder zurück in ein Angestelltenverhältnis gegangen. Trotz des wesentlich niedrigeren Einkommens habe ich den vollen Betrag weitergezahlt. Im September bekam ich die Aufforderung des Jugendamtes meine Unterhaltszahlung neu berechnen zu lassen. Alle erforderlichen Unterlagen wurden vorgelegt. Während meiner Selbständigkeit bekam ich von einem Unternehmen, für das ich tätig war ein monatl. Darlehen, welches ich nach Verkauf des Produktes zurück zahlen musste. Das habe ich auch immer gemacht und konnte alle Beträge ausgleichen. Ich muss für diese Zahlungen Einkommensteuer 2013 nachzahlen.Das kurz zur Vorgeschichte. Das Jugendamt fordert mich auf den neuen Unterhalt (von 334,-- Euro auf 377,-- Euro, da ich nur meinem Sohn unterhaltsverpflichtet bin auf 110 %) ab September 2012 zu zahlen, sprich die Differenz nachzuzahlen. Weiterhin soll ich den neuen Unterhaltsanspruch titulieren lassen. Ich wurde gebeten meine Sohn auf meine Familienversicherung zu übernehmen. Die Krankenversicherung hatte rückwirkend die Kündigung ausgesprochen. Was zu Folge hätte das der Kindesmutter eine Nachzahlung in Höhe von 2000,-- Euro und ein Monatsbeitrag in Höhe von 150,-- Euro anstehen würde, wenn ich der Familienversicherung nicht zustimmen würde. (Die KV Kündigung erfolgte, weil das Gesamteinkommen der Familie zu hoch liegt)
Fazit: Ich soll helfen, das die andere Seite die 150,-- Euro KV Beitrag monatlich nicht zahlen muss + Nachzahlung (ich bin nicht verpflichtet) zusätzlich 43,-- Euro mehr leisten soll...und Final schauen soll wie ich die Nachzahlung an das Finanzamt bewältigen soll. Trotz Vorlage, Erklärung und Offenlegung meiner Einkommensverhätnisse, sehe ich 0 Berücksichtigung meiner Situation.
Ist das so korrekt, kennt sich da jemand aus? Kann ich den Titel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres befristen lassen, oder erteile ohne Befristung einen Freifahrtschein? Ich weiss ja nicht wie sich die Einkommensverhältnisse bei bei uns allen entwickeln wird. Sollte ich bei der Titulierung auf Besonderheiten achten?
Ich würde mich freuen, wenn mir hier jemand helfen kann, oder Erfahrung hat.
Vorab vielen Dank.
Moin ragazzo,
ist der KU in der Vergangenheit tituliert worden? Wenn ja von wem und auf welcher Berechnungsbasis?
Die Befristung in einem KU-Titel auf das 18. Lebensjahr ist ein "muss" und solltest du unbedingt reinschreiben lassen.
Wie sieht dein aktuelles Einkommen und dgl. aus - hast du schonmal gerechnet auf welchen Betrag du kommst an KU? ansonsten stell deine Zahlen hier ein und wir rechnen dir den KU-Betrag aus.
Soweit erstmal...
Gruß Zahltag
Moin
Mich verwundert die 10%-ige Erhöhung wegen nur einem Kind. I.d.R. ist hier nur eine Erhöhung um 5% möglich (seit dem Jahr 2010 geht die DT nur noch von 2 UH-Berechtigten aus). Das würde zu einem Zahlbetrag von 356€ führen. Falls Dein bereinigtes Einkommen unterhalb vob 1500€ liegt, sind also höchstens 356€ einforderbar. Falls Du zw. 1501€-1900€ bereinigt verdienen solltest, stimmt der geforderte Betrag des JA. Und es ist bekannt, dass sich das JA des öfteren bei der Berechnung des bereinigten Einkommens 'verrechnet'.
Falls Du Dir unsicher bist, dann stell' Deine Zahlen hier ein und es kann jemand rüberschauen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Guten Morgen und sorry meine späte Rückmeldung,
ich war leider für eine Zeit nicht erreichbar.
Mein Einkommen liegt bei 2.200 Euro, davon gehen der Dienstwagen 246,46 Euro (Versteuerung) und private Altersvorsorge 90,61 Euro ab. Somit ein Nettoeinkommen von 1.871,65.
Das wird lt. JA zugrunde gelegt. Hierbei ist die persönlichen Pauschalaufwendung von, ich glaub 5%, nicht berücksichtigt worden. Was bei dem Einkommen scheinbar keine Rolle spielt.
Ich bin nur einem Kind unterhaltsverpflichtet.
Als ich das JA auf eine Befristung bis zum 18. Lebensjahr erhielt ich als Antwort, das wäre nicht üblich und man wolle es nicht machen.
Auf meine Frage, ob die Mutter ab dem 18. Lebensjahr meines Kindes auch geprüft würde, erhielt ich als Antwort ein nein. Ist das korrekt?
Welches Argument kann ich bringen um eine Befristung zu erhalten und wie kann ich veranlassen, das auch die Mutter geprüft wird.
Sorry, wenn ich hier öffentlich nicht näher auf meine Situation eingehen möchte, man weiss ja nie wer mit liest 😉
Ich bedanke mich jetzt schon auf euere Antworten.
lg ragazzo
Moin ragazzo,
Als ich das JA auf eine Befristung bis zum 18. Lebensjahr erhielt ich als Antwort, das wäre nicht üblich und man wolle es nicht machen.
Auf meine Frage, ob die Mutter ab dem 18. Lebensjahr meines Kindes auch geprüft würde, erhielt ich als Antwort ein nein. Ist das korrekt?
das ist insoweit korrekt, als es nicht die Aufgabe des JA ist, hier irgendwas offiziell und automatisch zu "prüfen", wenn Dein Sohn volljährig wird: Ab diesem Tag werden einfach beide Elternteile barunterhaltspflichtig; es ist dann die Aufgabe Deines Sohnes, Einkommensauskünfte von beiden Eltern anzufordern und diesen zur Ermittlung der Unterhaltsquote wechselseitig vorzulegen, sofern er dann noch unterhaltsberechtigt (Schule, Ausbildung etc.) ist. Das ist aber noch ca. 4 Jahre hin und nichts, was Dich heute schon beschäftigen muss.
Was die Befristung angeht: Du bestimmst, was im Unterhaltstitel steht. Such Dir eine Formulierung und passe sie entsprechend an. Ein UH-Titel kann auch ein Papier sein, das Du selbst mitbringst; Du bist dafür nicht auf irgendwelche Formulare angewiesen. Und selbstverständlich kannst Du dort auch eine Befristung auf den 18. Geburtstag hineinschreiben.
Grüssles
Martin
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Hi ragazzo,
ich vermisse in der Berechnung die Steuernachzahlung, die Du zu leisten hast. Die ist im Kalenderjahr der Zahlung mit anzusetzen. Ist sie erst ab nächstem Jahr fällig, würde ich direkt eine zweite Rechnung ab Januar eröffnen.
Vorausgesetzt allerdings, Du schaffst es, die Grenze zur nächsten Stufe von 1.500 nach unten zu durchbrechen. Ansonsten ist es witzlos, nach weiteren Abzugspositionen zu suchen.
Ob der Firmenwagen richtig angesetzt ist, kann man so nicht erkennen. Allerdings kannst Du neben dem Aufwand für den Firmenwagen keine pauschalen berufsbedingten Aufwendungen (so Dein OLG überhaupt welche zulässt) geltend machen.
Bezüglich der Krankenkasse sei bitte vorsichtig - auch wenn Du um Familienmitversicherung "gebeten" wurdest, besteht durchaus die Möglichkeit, Dir die Kosten einer eigenständigen Versicherung zumindest teilweise aufzuerlegen.
Gruss von der Insel
Vielen Dank für eure Antworten.
Wenn jemand weiß wie eine Befristung schriftlich formuliert wird, oder sowas schon gemacht hat, würde ich mich freuen den Satz zu erhalten.
Ihr sagt die Befristung muss in der Beurkundung stehen. Was ist wenn die sich weigern. Wie argumentiere ich denen gegenüber. Die sind ja 3x chemisch
besser gereinigt als ich?
lg
Da fällt mir noch etwas ein..es gab ja mal einen alten Titel...sollte ich um Herausgabe des alten Titels bitten?
Am besten wäre eine kurze Wegbeschreibung wie und was ich machen soll..ich bin bei durchlesen der ganzen
Infos hier im Forum etwas durcheinander 😉
Da brauchst gar nichts argumentieren. Wie die Vorredner geschrieben haben bestimmst einzig und allein DU welcher Betrag und welcher Inhalt.drinsteht. Und niemand.anders. Das JA hat.das.reinzuschreiben was.du sagst nicht andersrum. Und.sollte.die.nette Dame zicken machen.lass.Dir.bestätigen das du.da.warst und.sag freundlich auf.Wiedersehen und lass einen.Titel beim.Notar machen..dem kannst sogar quasi noch sagen welche.Schriftart und Groesse er.verwenden soll.
Ob.es halt von.der Gegenseite.akzeptiert wird ist eine andere.Sache.
Der.Anwalt.meiner.Hexe besteht auf.eine.Jugendamtsurkunde. und.hat.klagt.darauf.
Aber ich habe.da.ja ne besonders harte.Nuss erwischt dem.meine Hexe mittlerweile hörig ist
Auf den Ausgang dieser Klage wäre ich ja mal sehr gespannt - denn mir ist keinerlei Rechtsanspruch auf eine Jugendamtsurkunde bekannt.
Die Gegenseite hat kein Wahlrecht darauf von wem ein Unterhaltstitel erstellt wurde, nur auf einen eben solchen.
Mit dieser Klage dürfte der RA entsprechend baden gehen. Wäre mal interessant wir er begründet das für Ihn ein durche einen Notar bestätigten Titel keine Rechtswirksamkeit hat.
Werde.dich auf dem laufenden halten habakuk.
Am.Ende Januar ist Verhandlung.
In.einem schreiben hatte er vermerkt
Er koenne nicht nachvollziehen warum die Titulierung befristet ist ( meine Krankengeschichte )
Er sieht nicht ein das nur 110% er.will.das 120% ( neue Zahlen folgen von mir im Januar für.die Cracks zum.rechnen )
Er kann nicht nachvollziehen warum ich.das habe kostenpflichtig hab beim Notar hab machen lassen
( ist der.fürsorglich und.macht sich um mein.Geld.sorgen )
Ich.solle gefaelligst aufs Jugendamt und dort.Urkunde erstellen lassen. Den.Titel.des.Notars bekomme ich im.Gegenzug zurück.
Sollte ich.der.Aufforderung in der.Art, der.Höhe und.der.Dauer nicht nachkommen
würde geklagt werden und das.Gericht würde das festlegen.
Naja da lass ich's darauf ankommen.
Das ist das.was ich dem eröffner des.Threads mitteilen wollte. Nur.du bestimmst den Inhalt. Musst halt.damit.rechnen das.geklagt.wird