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frage zur auskunftspflicht und selbstbehalt

 
(@biber169)
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hallo zusammen
ich habe bis april regelmäßig unterhalt für meine 2 kinder (6 u 8j) bezahlt. nun bin ich seit mai arbeitslos, und wohne auch seid 2 monaten mit meiner neuen lebensgefähtin, und ihren 2 kindern (beide 13j)  zusammen.
exe hat unterhalt bei der arge beantragt, und ich soll nun auskunft über meine einkommensverhältnisse geben.
von meinen arbeitslosengeld ca.1060 euronen wird bis auf 770 euro alles einbehalten für den unterhalt.
LG macht zur zeit ne umschulung, und bekommt ca.1000 euronen plus kindergelt und unterhalt von vater der kids.

ist sie auch verpfichtet ihr einkommen anzugeben? (gefragt wird ja auf den zettel) und wenn ja, wie wirkt sich das auf mein selbstbehalt aus????

habe im forum schon gesucht, aber nix passendes gefunden.

LG biber

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2008 09:42
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi biber169,

ich vermute mal, in speziellen SGB-Foren mit Ausrichtung auf Arge, HartzIV etc. bekommst Du wahrscheinlich eher und bessere Auskunft. Hier ist die Thematik mehr BGB spez. Unterhalt dort. Versuche es doch mal hier:

>> 1.Link<<
>>2.Link<<

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2008 10:52
(@biber169)
Zeigt sich öfters Registriert

danke dir..... dachte hier bin ich richtig,

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2008 15:56