Frage zum Unterhalt...
 
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Frage zum Unterhaltsvorschuss

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(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Susi!

Danke für deine Antwort.

Ich habe alle deine Ratschläge befolgt, Ende April den Brief an die EX geschrieben, mit Kopie der letzten Gehaltsabrechnung, Mitteilung über die Kurzarbeit und noch eine zusätzliche Bescheinigung über die Dauer der Kurzarbeit und dass keine Sonderzahlung in der Kurzarbeit erfolgen.

Dann habe ich auch eine Whatsapp-Nachricht an die EX geschickt, mit dem gleichen Inhalt. Die Antwort war: OK.

Ich dachte, wir haben uns geeinigt. Aber nein! Sie geht zum JA und beantragt UV. EX will Geld. Wenn es nicht von mir kommt, dann eben vom JA. Das wars.

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Themenstarter Geschrieben : 05.06.2020 15:36
(@wasserfee)
Registriert

tja, dann war das "ok" dcer Ex wohl eher ein "zur Kenntnis genommen"

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 05.06.2020 15:40
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Deshalb solltest Du Dein Einkommen zugrunde legen und den Unterhalt richtig berechnen, auch wenn es ein Mangelfall ist und mit der Rechnung die Reduktion begründen. Die Rechnung gilt solange wie Du ein entsprechendes Einkommen hast. Darauf solltest Du auch hinweisen.

Wie??

JA will momentan keine Gehaltsabrechnungen von mir.

JA will meine Einkommenssituation beobachten und später Abrechnungen fordern. Wann, keine Ahnung. Vielleicht zum Ende des Jahres.

Jetzt erhält die EX das Geld von mir und vom JA.

Wie bereits gesagt, Ende April 340 und Ende Mai 350 überwiesen.

Ende dieses Monats überweise ich 300. Das habe ich telefonisch mit JA Mitarbeiter abgemacht. War das falsch??

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Themenstarter Geschrieben : 05.06.2020 15:40
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

tja, dann war das "ok" dcer Ex wohl eher ein "zur Kenntnis genommen"

WF

Beim Geld hört die Freundschaft auf.

Sie hat mir jetzt auch einige Unterlagen zur Unterschrift geschickt, wegen Kinder. Freistellungsanträge für Sparbücher für Kinder und Anmeldung zum Gymnasium für das jüngste Kind.

Ich werde erstmal nichts unterschreiben. Jetzt ist mir alles egal.

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Themenstarter Geschrieben : 05.06.2020 15:44
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ohne die Freistellungsanträge zahlen DEINE KINDER steuern. Ohne Schulanmeldung wird es für DEINE TOCHTER schwerer. Bitte trenne die Angelegenheiten und unterschreib die Unterlagen FÜR DEINE KINDER umgehend.

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Geschrieben : 05.06.2020 15:55
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Ohne die Freistellungsanträge zahlen DEINE KINDER steuern. Ohne Schulanmeldung wird es für DEINE TOCHTER schwerer. Bitte trenne die Angelegenheiten und unterschreib die Unterlagen FÜR DEINE KINDER umgehend.

Danke für die Information. 👍

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Themenstarter Geschrieben : 05.06.2020 15:58
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ok, dass hatte ich schon wieder vergessen. In diesem Fall erhält die KM also Unterhaltsvorschuss und die Unterhaltsvorschußkasse wird prüfen wofür Du leistungsfähig bist. Daran ist erst einmal nichts falsch. Aber die Frage, was Du dann konkret zahlen musst kann damit nicht beantwortet werden.

Zu erwarten wäre, dass die UHV-Kasse Dein Einkommen prüft und dann rückwirkend ab Zahlung des UHV einen entsprechenden Anteil (gemäß Deiner Leistungsfähigkeit) von Dir fordern wird.

VG Susi

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Geschrieben : 05.06.2020 17:49
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Zu erwarten wäre, dass die UHV-Kasse Dein Einkommen prüft und dann rückwirkend ab Zahlung des UHV einen entsprechenden Anteil (gemäß Deiner Leistungsfähigkeit) von Dir fordern wird.

Danke, das wollte ich hören. So habe ich das auch beim letzten Telefonat mit dem JA Mitarbeiter verstanden.

Dieser JA Mitarbeiter wollte auch, dass ich für die Akte die Kontoauszüge zeige, wo man die reduzierten Zahlungen der letzten zwei Monate sehen kann.

Um ganz ehrlich zu sein, ich habe keine Lust ihm das zu zeigen. Notfalls ich möchte den Kontostand schwärzen. Keine Ahnung, auf welche Gedanken JA kommen kann. Ich habe keine Million, nicht mal zwei Monatsgehälter auf dem Konto, aber trotzdem.

Darf ich den Kontostand im Kontoauszug schwärzen?

PS: Ich habe mal mit dem gleichen JA Mitarbeiter Ende März gesprochen, damals noch in der Anfangsphase der Corona-Krise und ihn über die kommende Kurzarbeit in meinem Betrieb angesprochen. Damals hat er mir komische Sachen gesagt: die Krise ist für 1-2 Monate, ich soll zusätzlich jobben gehen oder Kredit aufnehmen... 🤦‍♂️

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Themenstarter Geschrieben : 05.06.2020 18:13
(@inselreif)
Moderator

Warum legst Du ihm nicht einfach die Gehaltsbescheinigungen vor? Kontoauszüge kann er nicht fordern und geschwärzte Angaben wären jetzt auch nicht gerade vertrauensbildend.

Gruss von der Insel

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Geschrieben : 05.06.2020 18:17
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo noxin,

Warum legst Du ihm nicht einfach die Gehaltsbescheinigungen vor? Kontoauszüge kann er nicht fordern und geschwärzte Angaben wären jetzt auch nicht gerade vertrauensbildend.

Ging es um das reduzierte Gehalt, oder ging es um die reduzierten Unterhalts-Überweisungen? Letzteres ist m.E. im Moment deutlich wichtiger, denn das, was Papa überweist, soll und darf die Unterhaltsvorschusskasse nicht noch ein zweites Mal an Mama auszahlen!

Was die Kontoauszüge betrifft: Ich weiß nicht, wie es bei deiner Bank ist, aber ich habe im Online-Banking die Möglichkeit, mir zu jeder Buchung die entsprechenden Details anzeigen zu lassen - da ist dann für genau diesen Buchungsposten auf einer Seite zusammengefasst, wie viel ich an wen mit welchem Verwendungszweck überwiesen habe, aber halt weder der alte noch der neue Kontostand. Wenn ich z.B. für die Steuererklärung einen Zahlungsnachweis brauche, dann drucke ich normalerweise genau diese Detail-Information aus, und bis dato ist das immer ohne irgendwelche Rückfragen akzeptiert worden.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2020 18:40




(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

oder ging es um die reduzierten Unterhalts-Überweisungen?

Gemeint sind die Beträge, die ich an die EX überwiesen habe.

Die Unterhaltszahlungen für April und Mai.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2020 18:43
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich weiß nicht, wie es bei deiner Bank ist, aber ich habe im Online-Banking die Möglichkeit, mir zu jeder Buchung die entsprechenden Details anzeigen zu lassen

Ich habe auch diese Option. Ich kann es zu PDF exportieren.

Danke.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2020 19:08
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Servus
Und für jedes Kind eine eigene Überweisung tätigen , sonst behaupten die noch die 300- € wären für Kind 1 und Kind 2 bekommt den vollen Unterhaltsvorschuss und du die vollen Schulden

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

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Geschrieben : 05.06.2020 22:14
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Servus
Und für jedes Kind eine eigene Überweisung tätigen , sonst behaupten die noch die 300- € wären für Kind 1 und Kind 2 bekommt den vollen Unterhaltsvorschuss und du die vollen Schulden

Im Verwendungszweck steht immer "Unterhalt Vorname Kind 1 und Vorname Kind 2".

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Themenstarter Geschrieben : 06.06.2020 03:05
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @noxin  @all,

[...]
Dieser JA Mitarbeiter wollte auch, dass ich für die Akte die Kontoauszüge zeige, wo man die reduzierten Zahlungen der letzten zwei Monate sehen kann.

Um ganz ehrlich zu sein, ich habe keine Lust ihm das zu zeigen. Notfalls ich möchte den Kontostand schwärzen. Keine Ahnung, auf welche Gedanken JA kommen kann. Ich habe keine Million, nicht mal zwei Monatsgehälter auf dem Konto, aber trotzdem.

Darf ich den Kontostand im Kontoauszug schwärzen?
[...]

Aus meiner Sicht (und Erfahrung) ist das schwärzen unrelevanter Daten absolut legitim...
Sowohl Kontostand, als auch "artfremde" (also nicht den Unterhalt betreffende) Geldtransfers ebenso.
Es geht das JA oder (die KM) definiv nichts an, ob und von wem Du Geld bekommst oder aber an wen Du welches (warum) überweist.

In eigener Sache war es so, dass ich(vor vielen Jahren) den Nachweis für Gewerkschaftsbeiträge erbringen sollte. Damals war die IG nicht in der Lage den betroffenen Zeitraum entsprechend abzubilden. Die konnten immer nur ein Kalenderjahr als Jahreszahlleistung bestätigen, aber nicht (zB. von Mitte des einen Jahres zur Mitte des nächste Jahres...) Also mußte ich die Kontoauszüge kopieren. Bis auf die Kontonummer und die entsprechenden Beträge bzw. Zahlungsgrund der IG wurde alles von mir unkenntlich gemacht... ;o)

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2020 13:06
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

JA hat die Details zur Transaktion als PDF akzeptiert.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2020 01:57
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Zu erwarten wäre, dass die UHV-Kasse Dein Einkommen prüft und dann rückwirkend ab Zahlung des UHV einen entsprechenden Anteil (gemäß Deiner Leistungsfähigkeit) von Dir fordern wird.

Es sind ein paar Berechnungen vom JA gekommen, in jeder steht so ein Satz:

"Eine Berechnung Ihrer Leistungsfähigkeit für den bis dahin entstandenen Rückstand hat dann noch zu erfolgen".

Ich habe jetzt eine Wahnsinnsfrage, wenn ab September die Kurzarbeit vorbei ist, wie berechnet man die Leistungsfähigkeit für 5 Monate der Kurzarbeit? Basierend auf Einkommen in dieser Zeit oder Summe der letzten 12 Monate?

Nach meiner Berechnung, nach 5 Monaten der Kurzarbeit sammeln sich die Schulden in Höhe von 1.267€.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2020 03:03
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