Hallo ihr Lieben.
Hätte da mal eine Frage zum Titel und zwar sollte mein Mann schon einen Titel ende August unterschrieben haben, jedoch liesen wir die Unterhaltsberechnung erst prüfen, wo sich herausstellte, dass das Jugendamt nicht richtig gerechnet hatte, da sie Elterngeld und Erziehungsgeld von unseren Kindern miteingeschlossen haben, aber dies eigentlich nicht anrechnungsfähig ist.
Nun hat unser Anwalt einen Brief ans Jugendamt angesetzt, dass er einen anderen Betrag ausgerechnet hat und dies sollten sie so anerkennen, ansonsten müsste es gerichtlich geklärt werden.
Nun zur eigentliche Frage, wenn mein Mann jetzt einen Titel mit einem festgesetzten Betrag für zwei oder vier Jahre, wie sieht es dann nächstes Jahr aus , wenn die Unterhaltsreform mit neuen Gesetzen kommt, wird dann dieser Titel automatisch umgeändert oder muss eine Abänderungsklage vom Jugendamt stattfinden??
Wie ist es wenn in zwei Jahren das Kind in die nächste Alterstufe kommt, muss dann der Titel wieder geändert werden oder geht das automatisch??
gruss
Susanne
Hallo noella,
kommt darauf an was im Titel steht. Es gibt statische und dynamische Titel.
Statisch bedeutet das ein Fixbetrag drinsteht, dynamisch heißt das der Titel automatisch an die jeweilige Altersstufe und die aktuelle Tabelle angepasst wird. Für den Unterhaltsschuldner ist in der Regel ein statische Titel der bis zum 18. Lebensjahr begrenzt ist besser. Angesichts der Reform, von der keiner weiß was sie Geldmäßig bedeutet, weiß ich auch nicht was besser ist.
Eine Abänderungklage kann immer nur erfolgen, wenn sich die Verhältnisse um mehr als 10 % nach oben oder untern bewegen. Eine Abänderung ist aber auch in beiderseitigen Einverständnis möglich.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
es gibt 2 Arten von Titeln, der eine ist statisch und bedeutet, dass der Betrag zu zahlen ist, der auch in dem Titel steht und dann gibt es einen dynamischen Titel.
Dieses bedeutet, dass je nach Altersstufe der höhere Betrag automatisch anzugleichen ist.
Jeder Titel kann zeitlich begrenzt werden und dann kann nach der Begrenzung eine neue Berechnung erfolgen.
Das JA verrechnet sich gerne mal mit dem KU...daher immer eine eigene Rechnung aufmachen. Jetzt kann man sich einigen oder spätestens das gericht legt dann die Höhe des KU fest.
Achtung: schliesse niemals einen Vergleich in Sachen Unterhalt!!!
mfg
pApi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo midnightwish
Also nächstes Jahr dürfte es dann schon wieder mehr an Unterhalt sein, da ich ja dann nur noch zweitrangig gelte.
Also mein Mann ist für drei Kinder und eine Ehefrau unterhaltspflichtig und wir haben nun vor , den Betrag festsetzen zu lassen.
Wenn wir jetzt den Betrag titulieren lassen, heisst es dann, das das Jugendamt nicht einfach so ändern darf??
@ papi
Wie meinst du das, dass ich keinen Vergleich in Sachen Unterhalt ziehen sollte??
Wir haben das ja von einem Anwalt überprüfen lassen und der bemerkte, das die Berechnung falsch war.
gruss
Susanne
Hallo,
ein Vergleich ist zu sehen wie ein gerichtliches Urteil.
Im normalen Fall gibt es immer einen Gewinner und einen verlieren vor gericht. jetzt kann man sich einigen z.B. du bezahlst 500€ und die Gegenseite nimmt an.
Dann habt Ihr einen Vergleich geschlossen....das spart im erstem Moment Geld ...Gerichtskosten usw..
Aber...einen Vergleich kann man schwer abändern lassen...wenn du nicht die Summe bezahlen kannst...das ist bei einem Urteil leichter.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
@ papi
Danke für deine Aufklärung.
Also ich schliesse nun aus euren Kommentare, das ein statischer Titel besser wäre und somit kann das Jugendamt auch nicht einfach eine Änderung verlangen oder doch??
Gruss
Susanne
Hallo,
alle 2 Jahre besteht das Recht auf Auskunft.
Sollten sich bis dahin Gehaltsunterschiede >10% ergeben haben kannst du aufgefordert werden einen neuen Titel zu unterzeichnen.
Das Ganze kann Dir auch mit dem Wechsel in die nächst Altersstufe passieren.
Du musst nartürlich nicht unterzeichnen aber dann wird die Gegenseite klagen und mit Sicherheit gewinnen.
Dann trägst du neben den höheren Kosten auch noch die Anwalts- und Gerichtskosten.
Aber ein Vorteil hat das Ganze, wo kein Kläger da kein Richter 🙂 und keine erhöhte Zahlung.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
