Hallo erstmal an alle hier !
Ich hoffe es ist nicht schlimm das ich (Frau) hier schreibe.
Es geht auch eigentlich nicht wirklich um mich (naja in gewisser weise ein wenig) sondern um meinen Freund.
Unsere Situation:
Mein Freund ist seit ein paar Jahren geschieden von seiner Ex-Frau und hat mit Ihr 2 Kinder (2 Jungs, 9 und 11 Jahre alt).
Aufgrund seiner Berufsunfähigkeit (Unfall) konnte er kein Unterhalt zahlen. Beziehungsweise er hat nur einen geringen Teil (Mangelberechnung) bezahlt und die Ex-Frau erhält Unterhaltsvorschuss.
Seit 2 Jahren macht er eine Umschulung und hat jetzt am 19.6. seine Abschlussprüfung. er verdient dann (er wird von der Firma übernommen) relativ "gut". Aber wie sieht es jetzt mit dem Unterhalt aus??
Also er würde ungefähr 1650 € rausbekommen im Monat.
Ich hatte schon bei der Unterhaltsvorschusskasse und beim Jugendamt nachgefragt aber bei dennen heißt es nur: Sind wir nicht für zuständig wenn Herr XY soviel verdient, dass die Kinder aus dem Unterhalsvorschuss fallen.
Was jetzt?? Einen Anwalt nehmen ?? (Der kostet Geld) . Mit ihr eine gütige Einigung geht nicht (ihr wäre es lieber, er zahlt ohne Ende aber sieht die Kinder nicht).
Was sollen wir jetzt tun? An wenn sollen wir uns wenden??
Ich hoffe ihr könnt mein wirrwarr verstehen.
Moin jay87
Herzlich Willkommen
Am besten ist, Dein Freund liest sich das damalige Schreiben der UHVK (Unterhalts-Vorschusskasse) nochmal durch. Ich vermute, dort ist beschrieben, was in einem solchen Fall er für Pflichten hat.
Grundsätzlich hat ein UH-Pflichtiger keine Pflicht, Einkommenserhöhungen mitzuteilen. Anders sieht es wahrscheinlich aus, wenn staatl. Zuschüsse geleistet werden, wie hier von der UHVK. Wie wurde er denn von denen eingestuft, als unverschuldet und somit nicht rückzahlungspflichtig, oder laufen Schulden auf?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo oldie,
danke erstmal für die Antwort.
Also ganz ehrlich, ich glaub ich bin zu dumm dafür.
Ich habe jetzt mal alle unterlagen rausgeholt.
Die von der Stadt: steht nirgends etwas wegen unverschuldet, rückzahlungspflichtig oder sonstiges.
Im Titel vom Gericht steht auch nichts darüber drinn.
Ich hatte mal bei der UHVK nachgefragt wegen den "Schulden", da er ja "nur" lt Mangeberechnung zahlen kann. Die meinten, solang seine Ex-Frau keine Beistandschaft beantragt hat, wird von Fall zu Fall entschieden, ob er zurück zahlen muss oder nicht.
Moin
Also ganz ehrlich, ich glaub ich bin zu dumm dafür.
ganz ehrlich: Du musst das ja auch nicht wissen; es ist die Baustelle Deines Partners. Ich finde, darum sollte er sich schon selbst kümmern anstatt das mal eben an Dich zu delegieren.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo brille007,
er hat es nicht an mich delegiert.
Er ist zu Zeit unter enormen Druck durch die Abschlussprüfung und da ich mich die letzten 4 Jahre damit rumgeschlagen habe, den Unterhalt jedesmal neuberechnen zu lassen wenn die Einnahmen sich geändert haben, warum soll ich jetzt damit aufhören?
Er ist mein Freund und wir müssen da gemeinsam durch. Das Geld welches er seinen Kindern zahlt, ist Geld was auch gut für uns wäre um uns z.B. mal ein "heiles" Bett kaufen zu können. (er lebt quasi auf meiner Tasche) Also ich finde ist es in Ordnung und auch ganz normal, dass ICH mich erkundigen will.
Hi,
du musst 2 Dinge unterscheiden. Den zukünftigen Unterhalt, wenn er eine feste Stelle hat. Über den Daumen gepeilt wird er dann um den Mindestunterhalt von 225 € je Kind bzw. wenn das Kind 1 12 wird 272 € nicht mehr herumkommen.
Das zweite wäre, ob der UVS zurückgezahlt werden muss oder nicht und ob evtl. noch weitere KU-Schulden aufgelaufen sind. Das hängt davon ab, ob es einen Titel gibt, der sich auf einen bestimmten Betrag lautet. Existiert dieser nicht wäre für den Vorschuß noch zuklären, ob da in einem Schreiben steht,dass er nicht leistungsfähig ist oder ob da irgendwas von einer Stundung, Rückforderung o.ä. die Rede ist.
Im Titel vom Gericht steht auch nichts darüber drinn.
Was steht denn im Urteil? Ist da ein bestimmter Betrag genannt und wenn ja ab wann zu zahlen. Und ab wann bekamen die Kinder Unterhaltsvorschuß und von wann ist das Urteil?
Große Sprüngewird 4er evtl. auch zukünftig erstmal nicht machen können, da er nun genug verdient und das JA (und auchein Gericht) nur ungern weniger als Mindestunterhalt den Kindern zugekommen lassen will. Dabei kann dann z.B. sein SB runtergesetzt werden, um den Mindeatunterhalt zugewährleisten.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Midnightwish,
danke für die Antwort.
Laut Titel muss er eine gewisse Summe zahlen (titel von 2008). Unterhaltsvoschuss seit Dezember 2008.
In den Schreiben von der Unterhaltsvorschusskasse steht nirgends etwas geschrieben bezüglich Rückzahlung oder sonstiges.
Das wir keine großen Sprünge machen können ist mir klar. Das was mich auch eher interessiert ist : Wo kann man den Unterhalt "bearbeiten" lassen. Am besten ohne Anwälte.
Wir haben ihr schon eine gewisse Summe angeboten allerdings ist Ihr das zu wenig. (hatten Ihr 550€ angeboten für beide Kinder insgesamt) Damit meinem Freund zumindest 1100€ ürbrig bleibt von seinem Geld.
Nun ja, jetzt wissen wir halt nicht wo wir uns hin wenden können um den Unterhalt zu ermitteln und "festzuhalten".
Moin,
Wir haben ihr schon eine gewisse Summe angeboten allerdings ist Ihr das zu wenig. (hatten Ihr 550€ angeboten für beide Kinder insgesamt) Damit meinem Freund zumindest 1100€ ürbrig bleibt von seinem Geld.
Nun ja, jetzt wissen wir halt nicht wo wir uns hin wenden können um den Unterhalt zu ermitteln und "festzuhalten".
"ermitteln" könnt Ihr ihn hier. Der Selbstbehalt beim KU liegt bei 1.000 EUR im Monat; das kann man sich nicht ohne weiteres aussuchen. Schon gar nicht, wenn noch öffentliche Töpfe wie die UVK im Spiel sind. Möglicherweise gibt es noch ein paar Abzugsmöglichkeiten für Fahrtkosten zur Arbeit etc.
Dein Partner kann den Unterhalt titulieren lassen; entweder beim JA (gratis) oder bei einem Notar (Schreibgebühr). Der titulierte Betrag muss dann regelmässig und pünktlich überwiesen werden; seine Ex muss dann entscheiden, ob sie ihn auf die Differenz zu ihren Forderungen und Vorstellungen verklagen möchte.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Laut Titel muss er eine gewisse Summe zahlen (titel von 2008). Unterhaltsvoschuss seit Dezember 2008.
Herzlichen Glückwunsch zum Hauptgewinn. Wenn der Titel nicht zwischen zeitlichabgeändert oder aufgehoben wurde dann sind seit 2008 der monatliche Betrqag Monat für Monat aufgelaufen. Da wäre dann nur zu klären, ob nur 1 oder 3 Jahre zurück nachgefordert werden kann oder für die ganze Zeit, da die Vorschußkasse eingesprungen ist.
In den Schreiben von der Unterhaltsvorschusskasse steht nirgends etwas geschrieben bezüglich Rückzahlung oder sonstiges.
Muß auch nicht, da ja anscheindend ein gültiger Titel besteht.Aus diesem heraus kann das JA nachfordern, in Höhe des Unterhaltsvorschusses (wenn eniger tituliert ist nur bis zur Höhe des titulierten KU), wenn das Urteil über mehr als den Vorschuß lautet, dann kriegt den Rest eben noch die KM.
Aber wenn du immer wieder neu berechnet hast, was hat er denn dann gezahlt und an wen? und warum?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
In Ergänzung zu Martin. Wenn schon ein Titel existiert (ob perUrteil oder JA-Urkunde) kann nicht so einfach ein neuer Titel erstellt werden. Deralte muss abgeändert werden. Ist der neue über einen höhren Betrag geht das relativ einfach, sollte es weniger sein ,dqann wird es schwierger.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke Brille007 das hilft mir schonmal weiter, dann werden wir nächste Woche nochmal beim JA anrufen.
Hallo Tina, ok das müssen wir dann mal klären wie das aussieht mit der nachforderung.
Er musste immer an die Stadt zahlen (unterhaltsvorschusskasse) er musste immer das zahlen was über dem Selbstbehalt lag, da sich sein Einkommen (Arbeit dann Alg 2 wegen berufsunfähigkeit, danach Umschulung) immer verändert hat. Ich hab dann immer seine Unterlagen an die UVK geschickt und die haben uns eine neue Berechnung geschickt mit der neuen Summe.
Wo kann man den Titel den abändern lassen?? Der neue Betrag wäre höher.