Frage zum Titel
 
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Frage zum Titel

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(@magnet)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Hab ein paar Fragen:
1.Mein Einkommen ist unterhalb des Selbstbehaltes. Kann das Jugendamt trotzdem einen Titel ausstellen?
(die Höhe des Titel richtet sich doch nach dem Einkommen und damit der Düsseldorfer Tabelle, oder?)

2.Ich bezahle im Moment "freiwillig" 125 Euro an die KM. Läuft die Differenz zu 202 Euro als Schulden gegenüber des Kindes auf?

3.Das JA drängt auf einen Titel, warum?

danke

Magnet

P.S.:Bitte um realistische Einschätzung (keine extremen Schauermärchen) und Betrachtung was auch gut für die Mutter ist.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2008 00:55
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Magnet

zu 1.) Jein. Die Tabelle hat Richtwertcharakter, freiwillig kann man alles mögliche vereinbaren und titulieren.

zu2.) Es kommt darauf, ob schriftlich festgestellt wurde, dass Du nicht leistungsfähig, aber leistungswillig bist. Dann laufen auch keine Sculden bei der UVK auf. bei 125 KU die Du zahlst ist es sowieso die Frage, ob UVG gezahlt wird.

zu 3.) Damit sie einen pfändbaren UH-Zahler haben. Der Titel ist ein Anrecht des UH-Empfängers. Wenn sie jedoch einen Titel über die 202 Euro ausstellen und einfach mal "vergessen" Deine fehlende Leistungsfähigkeit festzustellen dann hast Du eben Pech gehabt.

P.S.:Bitte um realistische Einschätzung (keine extremen Schauermärchen) und Betrachtung was auch gut für die Mutter ist.

DAS ist bei Deinen Gegebenheiten eigentlich unmöglich.

Gruss oldie

PS: Und? War es so schlimm (sorry - extrem)?

PPS: Du kannst dem JA aber anbieten, die 125 Euro titulieren zu lassen - natürlich als statischer Titel, auf keinen Fall was dynamisches (%). Wenn sie es komplett ablehnen kannst Du davon ausgehen, die wollen Stress. Und lass Dir Dein Angebot in der JA-Akte vermerken, sonst streiten sie es vielleicht ab und Du stehst in einem eventuellen UH-Prozess als zahlungsunwillig da (bzw. bei der UHK).

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2008 02:58
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@oldie,

zu deinem PPS:

Die durfen es doch garnicht ablehnen oder?
Die haben doch das zu titulieren, was ihnen gesagt wird.
Wenn das dann jemand nicht passt, muss der eben klagen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2008 04:21
(@benunik)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Verstehe ich das jetzt richtig, du bezahlt 125 euro freiwillig und das Jugendamt fordert aber 202 euro??
Wenn ja, dann würde ich dir raten suche dir einen Anwalt und lasse dich beraten.

mfg

benunik

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2008 11:34
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*OffTopic
@benunik:
Wenn Magnets Einkünfte bereits unter dem SB liegen, wird nicht viel Kohle für ´nen Anwalt da sein.
Allein deswegen wäre eine Beratung rausgeschmissenes Geld ... abgesehen davon hat er ja uns, gelle? 😉

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2008 11:43
(@magnet)
Schon was gesagt Registriert

vielen Dank für Eure bisherigen Antworten.

Was ist UVG und was ist UVK?

Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2008 11:47
(@benunik)
Schon was gesagt Registriert

@ marco

Es gibt doch beratungsscheine, so hab ich es auch gemacht und ich musste nichts bezahlen. 😉

gruss

benunik

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2008 11:47
(@smilla)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Magnet,

UVG = Unterhaltsvorschussgesetz
UVK = Unterhaltsvorschusskasse

LG
Smilla

PS: Abkürzungen findest Du auf dieser Website ganz unten unter "Abkürzungen Familienrecht"

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2008 11:58
(@magnet)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Ich habe hier bitte noch eine Frage:

Ich bin unterhalb des Selbstbehaltes.
Das JA, welches die Mutter vertritt, sagt das das zu betitelnde Minimum in jedem Fall 202 Euro sind, egal wie hoch das derzeitige Einkommen ist. (der Selbstbehalt spielt hier keine Rolle)

Stimmt das?

vielen Dank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2008 01:35
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*zusammengeführt*

Moin,

ist eine Beistandschaft eingerichtet worden von der KM oder will dir die UHV-Kasse an den Kragen?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2008 01:41




(@magnet)
Schon was gesagt Registriert

*Vollquoting gelöscht*

Hallo!

Ich glaube das ist die Beistandsschaft, die mir "an den Kragen" will. Ich zahle jetzt "freiwillig" 125 Euro. Damit gibt sich ja die UHV Kasse zufrieden.
Die Dame vom JA drängt halt auf einen Titel über 202 Euro. Kann sie den ausstellen, auch wenn ich unterhalb des Eigenbehaltes bin?

Danke Magnet

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2008 01:45
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich glaube das ist die Beistandsschaft,

Hmmmmmmmm...ich glaube, heute ist Montag  😉

Die Dame vom JA drängt halt auf einen Titel über 202 Euro.

Wenn eine Beistandschaft besteht, kann sie klagen. Wenn keine besteht, muss die KM in Vertretung des Kindes klagen.

Kann sie den ausstellen

Ein Titel ist ein Schuldanerkenntnis. Die Anerkennung obliegt alleinig dem Schuldner. Ist dieser nicht willens (grds. oder der Höhe nach) kann ein Gericht die Schuld feststellen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2008 01:54
(@magnet)
Schon was gesagt Registriert

*Vollquoting gelöscht*

Danke!

Kann das JA auch ohne der Einwilligung der KM (im Falle einer Beistandschaft) auf Durchsetzung des Titels (nicht auf Ausstellung) klagen?
Muss ein Titel auf mindestens 202 Euro lauten oder kann der auch einen geringeren Betrag ausmachen?

gruss

Magnet

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2008 02:02
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kann das JA auch ohne der Einwilligung der KM (im Falle einer Beistandschaft) auf Durchsetzung des Titels (nicht auf Ausstellung) klagen?

Ja, das ist der Sinn einer Beistandschaft.

Muss ein Titel auf mindestens 202 Euro lauten oder kann der auch einen geringeren Betrag ausmachen?

Du kannst zum Urkundsbeamten des JA gehen und 3,95 € beurkunden lassen. Oder auch 37,95 €. Oder auch 142,88 €. Das ist dann das, was du bereit bist, als Schuld anzuerkennen. Wenn der Gläubiger anderer Meinung ist, wird er klagen.

Was ich damit sagen will: Recht, und das deutsche Familienrecht speziell, unterliegt nicht den streng logischen Gesetzen der Mathematik. Das ist es, was dieses Thema so knifflig und unplanbar macht.

DeepThought

P.S.: Unterlasse bitte ab sofort Vollqotings!

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2008 02:10
(@magnet)
Schon was gesagt Registriert

vielen vielen Dank!

Ist es rechtens (und üblich), wenn die Dame vom JA 202 Euro titulieren will, obwohl ich unter dem Selbstbehalt bin?
Sie hat gegenüber der Mutti gesagt, das dies mindestens und in jedem Fall zu titulieren ist.

gruss

M.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2008 02:14
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, "mindestens und in jedem Fall" ist das nicht.

Es kann aber dennoch sein, dass ein ziemlicher Druck auf dich aufgebaut wird, in dem dir bessere Verdienstmöglichkeiten unterstellt werden und auferlegt, dir einen besser bezahlten oder einen Zusatzjob zu suchen. Dies kann z.B. durch fiktives Einkommen geschehen.
Das kann aber nicht das JA, sondern nur ein Gericht.
Das JA hat nichts zu entscheiden und das zu titulieren was du möchtest.
Auch da gilt: Lass dir bei solchen Behauptungen schriftlich die Rechtsgrundlage und den Namen des Vorgesetzten geben.

Aber ganz ehrlich, wie oft willst du dieses Frage noch stellen? Liest du die Antworten nicht oder glaubst du sie erst, wenn dir 3 mal das gleiche geantwortet wird?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2008 02:26
(@magnet)
Schon was gesagt Registriert

Danke,

für mich wars nicht ganz klar. Durch Deinen Text jetzt ist es absolut klar.
Was kann passieren, wenn ich mich grundsätlich weigere einen Titel zu unterschreiben?

gruss

M.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2008 02:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann kannst du verklagt werden.

(Nur) Ein Gericht kann einen Titel auch ohne deine Zustimmung und Unterschrift erstellen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2008 02:54
(@magnet)
Schon was gesagt Registriert

Danke,

Die Frau vom Jugendamt sagte, das heute ein Hartz 4 Bezieher bei Ihr war und 202 Euro hat titulieren lassen.
Ist sowas denn nicht schon Amtsmissbrauch?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2008 02:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja.
Nützt dir aber nichts.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2008 03:23




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