Hallo,
mein Mann und ich haben im Splittingverfahren 2800 Euro zurückbekommen. Dies hat die gegnerische RA voll in die KU-Berechnung einfließen lassen. Ich habe dann die Steuerkarte meines Mannes genommen und nur die Werbungskosten eingegeben, Versicherungen usw. weggelassen, alle Kinder mit angegeben und auf ledig, Steuerklasse I eine fiktive Berechnung machen lassen. Dann kommt 700 Euro raus.
Diese fiktive Computerberechnung erkennt die gegnerische RA nicht an. Sie will eine "korrekte" Berechnung, natürlich sollen wir die erstellen. Oder wir müssen uns mit dem realen Betrag zufrieden geben.
Kennt sich da jemand aus, wer das korrekt ausrechnen lassen muß? Sind das unsere Kosten oder die der Gegenpartei?
Zu allem Hohn schreibt sie auch noch, dass die Gegenseite auf Forderungen des alten Titels sofort verzichtet wird, nachdem ein neuer Titel ergangen ist... und das, nachdem die aktuelle unberechtigte Lohnpfändung aus dem alten ungültigen Titel ruht, aber noch nicht endgültig geklärt ist.
Ich bräuchte mal dringend jemanden, der mich von der Decke kratzt :gunman:
Achja: Umgangskosten? Erkennt sie nicht an, es gibt ja noch kein Urteil vom Familiengericht zu dieser Sache. Und Unterhalt für mich als Ehefrau wird auch kategorisch abgelehnt, obwohl das Arbeitsamt die Hilfe aufgrund des Einkommen meines Mannes gekürzt hat :gunman:
Danke, das reicht für heute :gunman:
Gruß
eskima
Moin Eskima,
so ganz fit bin ich jetzt in dem Thema Zweitehe, Steuererstattung und KU nicht. Nachfolgendes ist also mit Vorsicht zu genießen und stellt mehr mein Rechtsempfinden dar.
Die Erstattung würde ich persönlich im Verhältnis des Einzelnen am Gesamteinkommen aufteilen. Die Gegenseite fordert natürlich, ist doch klar. Damit erhöht sich der Unterhalt und der Streitwert. Bringt also Geld in die Kasse der Mandantin und der RAin. Insofern ist die korrekte Berechnung für mich eigentlich erledigt. Ihr schlüsselt das so auf und gut ist. Es ist doch klar, dass die Gegenseite sich mit weniger als den 2.800 Euro nicht zufrieden geben wird. Ihr könnt also machen was ihr wollt, sie werden es nicht akzeptieren.
Ferner ist für das Jahr 2003 zu berücksichtigen, dass das von euch beiden vereinnahmte Arbeitslosengeld/-hilfe dem Progressionsvorbehalt unterliegt, also indirekt versteuert wird. Die Erstattung für 2003 dürfte also geringer ausfallen. Und selbstverständlich ist der Angler dir zu Unterhalt verpflichtet.
Das Thema Umgangskosten ist beim BVerfG angerissen worden (siehe hier).
So, nun mal hübsch den Propeller abschalten und sanft zu Landung ansetzen. 😉
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!