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frage zum selbstbehalt

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(@gabi662000)
Schon was gesagt Registriert

davon habe ich auch schon gehört...allerdings hat auch mein anwalt versucht sich darauf zu berufen...nur hat der richter uns total ignoriert. es liegt wohl noch im ermessen des richters ob er den selbstbehalt höher ansetzt!
dies ist nur mein eindruck und muss nicht richtig sein!
aber ich hab eh nicht den besten anwalt und will für die berufung einen verdamt guten haben und erst einmal finden! 😉
gruß
gabi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2005 18:36
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

zur Frage des Selbstbehaltes: Dieser kann – und zwar sofort ab "Zusammenleben" mit einem neuen Partner – gekürzt werden. Das wird aber nur gemacht um die Leistungsfähigkeit des Pflichtigen zu gewährleisten und nicht um "noch mehr" Unterhalt rauszuholen. Ist die Erwerbspflicht nicht voll ausgeschöpft, wird zunächst fiktiv angerechnet.

Alle Argumentationen hinsichtlich "muss gefestigt sein, 2-3Jahre" beziehen sich auf die Verwirkung des Ehegattenunterhaltes und betreffen den Unterhaltsbegehrenden.

Ich sollte mich auf einen Vergleich einlassen in dem ich 580,-Euro freiwillig für meine beiden Kinder an meinen Exmann zahle.

Für Kind14J und Kind17J fallen allein schon jeweils €284 nach DT an. Damit würdest Du aber unter dem SB liegen. Das Gericht könnte deshalb 1. fiktiv anrechnen und 2. den SB kürzen.

Gruss
sky

[Editiert am 5/3/2005 von sky]

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2005 16:55
(@ipdet)
Schon was gesagt Registriert

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Anm. Admin: Beitrag herausgelöst - Forenregeln beachten!

[Editiert am 14/3/2005 von DeepThought]

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2005 14:30
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