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Frage zum Selbstbehalt

 
(@britt)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich wäre Euch sehr dankbar, wenn mir jemand mal folgende Frage beantworten könnte, vielleicht kennt sich ja damit jemand aus.

Mein Mann ist geschieden und zahlt ausschließlich Kindesunterhalt für seine Tochter. Wir haben vor einigen Jahren geheiratet und bekommen nun ein gemeinsames Kind in wenigen Wochen.
Bisher habe ich auch verdient und es ging alles ganz reibungslos. Mein Mann allerdings wird, wenn ich nicht mehr arbeite, mit seinem Gehalt unter die Selbstbehaltsgrenze kommen, wenn er den vollen Unterhalt zahlt, was ja nicht sein darf.

Wir werden das volle Erziehungsgeld von 300,- € für unser gemeinsames Kind und das Kindergeld erhalten. Evtl. habe ich auch Anspruch auf Arbeitslosengeld II, solange ich nicht arbeiten kann. Oder wir beziehen vielleicht Wohngeld.

Meine Frage ist jetzt, was von diesen Geldern wird bei meinem Mann als zusätzliche Einkünfte gerechnet?
Darf das Erziehungsgeld, das ja eigentlich dem zweiten Kind zusteht, mit angerechnet werden, so dass er nicht unter die Selbstbehaltsgrenze kommt?
Und mein ALG II bzw. Wohngeld?

Wo kann man eigentlich solche Fragen außer bei einem Anwalt loswerden – beim Jugendamt?

Es wäre ganz toll, eine Antwort zu erhalten und bedanke mich im Voraus!

Viele Grüße Britt

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2006 14:39
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

Mein Mann allerdings wird, wenn ich nicht mehr arbeite, mit seinem Gehalt unter die Selbstbehaltsgrenze kommen, wenn er den vollen Unterhalt zahlt, was ja nicht sein darf.

wurde der Selbstbehalt bislang durch den Familienunterhalt ganz oder teilweise gedeckt, oder warum  rutscht er aufgrund Deines Einkommenswegfalls unter den Selbstbehalt?

Darf das Erziehungsgeld, das ja eigentlich dem zweiten Kind zusteht, mit angerechnet werden, so dass er nicht unter die Selbstbehaltsgrenze kommt?

Wenn Du das Erziehungsgeld beziehst, ist es weder bei dem Unterhaltspflichtigen als Einkommen zu berücksichtigen,  noch bedarfsmindernd auf Deinen Unterhaltsanspruch anzurechnen, siehe 2.5 der Düsseldorfer Leitlinien: Erziehungsgeld ist nur in den Ausnahmefällen des § 9 Satz 2 BErzGG Einkommen. und BGH, Urteil vom 21.06.2006 XII ZR 147/04

Und mein ALG II bzw. Wohngeld?

ALG II ist Einkommen, Wohngeld ist Einkommen, soweit es nicht erhöhte Wohnkosten abdeckt.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2006 16:30
(@britt)
Schon was gesagt Registriert

vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

wurde der Selbstbehalt bislang durch den Familienunterhalt ganz oder teilweise gedeckt, oder warum  rutscht er aufgrund Deines Einkommenswegfalls unter den Selbstbehalt?

Wir verdienen ungefähr gleich viel. Er alleine könnte mit seinem jetzigen Nettogehalt gerade mal ca. 50 € von 250 € des Kindesunterhaltes zahlen. Aber uns wurde als wir geheiratet haben gesagt, dass ich mit meinem Gehalt sozusagen für meinen Mann "unterhaltspflichtig" wäre, damit er seinen Unterhalt zahlen kann.

ALG II ist Einkommen, Wohngeld ist Einkommen, soweit es nicht erhöhte Wohnkosten abdeckt.

Auch wenn ich das ALG II beziehe? Es deckt doch eigentlich meinen Lebensunterhalt?

Vielen Dank und Grüße Britt

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2006 18:01
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

Auch wenn ich das ALG II beziehe? Es deckt doch eigentlich meinen Lebensunterhalt?

ihr bildet doch eine Bedarfsgemeinschaft. M.E. wird das ALG II dann an eben diese Bedarfsgemeinschaft gezahlt. Ich kann mich aber auch täuschen, vielleicht wartest Du einfach mal weitere Antworten ab.

Gruss
sky

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Geschrieben : 17.08.2006 19:39
(@todtraurig)
Rege dabei Registriert

Hallo Britt,

wenn Du ALG II beantragts, kannst Du kein Wohngeld beantragen.

Beim ALG II werden alle Einkommen der in der BG lebenden Personen zusammengerechnet. Sollte dann eurer Einkommen höher als die Regelsätze sein, bekommst du nix.

REchne mal nach ob Du eventuell Anspruch auf  Kinderzuschlag hast.

Links kommen später.

Todtraurig

Ich äußere nur meine Meinung.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2006 19:54
(@romyh)
Registriert

*shit*
hatte schon soviel geschrieben...*buhu* einmal auf die falsche Taste gekommen!

Egal, rechne mal nach, auf www.alleinerziehend.net findest du einen sehr guten ALG II Rechner.

KU, wenn er tituliert ist, wird komplett vom Netto deines Mannes bereinigt, bevor der Bedraf dann ausgrechnet wird.

Gruß, Romy

P.S. Bei Fragen einfach ne PN

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2006 20:17
(@todtraurig)
Rege dabei Registriert

Danke Romy,

das Du "meine Arbeit" gemacht hast.

:luftballons:

Todtraurig

Ich äußere nur meine Meinung.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2006 20:32
 sky
(@sky)
Registriert

Liebe Leute,

ich hab grad ein Denkblockade......bzw. ein unterhaltsrechtliches Problem:

In dieser Bedarfsgemeinschaft gibt es einen Unterhaltspflichtigen (Ehemann) und einen Unterhaltsberechtigten (Britt). ALG II gilt  beim Unterhaltspflichtigen als Einkommen, beim Unterhaltsberechtigten nicht.

Wer ist dann Bezieher des ALG II, die Bedarfsgemeinschaft, oder (nur) Britt?

Grüsse
sky

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Geschrieben : 17.08.2006 21:07
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo sky,

ich verweise hier mal auf Ronja.

Folgender Fall: Ihr Mann war unterhaltspflichtig. Dann bekamen sie zusammen ein Kind und mußten ALG II beantragen, weil das Gehalt von Ronja wegfiel. Bei der Neuberechnung des KUs wurde das ALG II zu einem Drittel auf das Einkommen des Mannes aufgeschlagen und berechnet.

Liebe Grüße

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

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Geschrieben : 17.08.2006 21:23
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo eskima,

ist Dir auch bekannt, ob die anderen 2/3 nicht bedarfsmindernd bei der jetzigen Ehefrau (Ronja) berücksichtigt wurden?

LG
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

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Geschrieben : 17.08.2006 23:04




(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

rehi sky,

darüber hab ich leider keine Erinnerung. Ich weiß nur, dass es mich damals erbost hat, dass das anrechenbare Einkommen des Ehemannes damit künstlich erhöht wurde.

LG

eskima

PS: ich such mal kurz nach Ronja, vielleicht find ich was...

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

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Geschrieben : 17.08.2006 23:51
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo eskima,

hab's gefunden und auch so erwartet: Ronja's Beitrag

Mir scheint, in solchen Fällen gibt es dann sehr, sehr eigenartige "Rechenkonstrukte".

Grüsse
sky

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Geschrieben : 18.08.2006 00:24
(@ronja)
Zeigt sich öfters Registriert

Nur mal kurz in die Runde winke  🙂 (sorry für OT)

LG
Ronja

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2006 01:18
(@britt)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

vielen Dank für die Tipps und Links.

Hab mir alles mal genau durchgelesen und bin um einiges schlauer.

Aber auch gaaanz schön kompliziert...  :knockout:

Gruß Britt

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2006 11:34
(@todtraurig)
Rege dabei Registriert

Moin Britt,

damit Du noch mehr rechnen kannst noch zwei links :wink::
http://www.bmfsfj.de/Kinderzuschlagrechner/
http://www.geldsparen.de/content/finanzen/Soziales/Wohngeldrechner.php?openmenue=26&opensub=651

Dann muß Du entscheiden, was am Ende besser  für Euch ist.

Todtraurig

Ich äußere nur meine Meinung.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2006 11:51