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frage zum SB

 
(@biber169)
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wie errechnet sich der selbstbehalt? bzw welche ausgaben werden anerkannt???

und hab mal gehört das mann den SB erhöhen kann.

kann mir jemand helfen?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.12.2006 21:43
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Frage:
Wer will denn da Geld - und wofür - ?

Selbstbehalt ist unterschiedlich hoch je nach dem welche Zahlungsverpflichtung besteht.

LG Jochen


Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2006 21:49
(@biber169)
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wird nur der unterhalt von mein einkommen abgerechnet? oder auch gemeinsame schulden, die ich abtrage oder was weiß ich??????


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.12.2006 21:53
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

wird nur der unterhalt von mein einkommen abgerechnet? oder auch gemeinsame schulden, die ich abtrage oder was weiß ich??????

:yltype:Welche Hilfe erwartest Du denn bei solch dürftigen Informationen ? :question:

LG Jochen


Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2006 21:59
(@biber169)
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oki da haste recht..........ich dachte es gäbe grundsätze dafür

lebe seid februar getrennt, und komme 2007 in steuerklasse 1.    zahle unterhalt für zwei kinder (464euronen) und wenn ich alle meine kosten(miete, unterhalt, nebenkosten, gemeinsame schulden, fahrkarte zur arbeit, gas wasser,ezt) abziehe hab ich noch 110 euronen zum leben für mich............

wäre ja fast sinnfoller aufzuhören zu arbeiten...................................


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.12.2006 22:12
(@PhoeniX)

Moin

Also SB bei Erwerbstätigen (west) liegt bei 830€ und man kann noch was für Fahrtkosten dazurechnen (aber keine Ahnung wieviel). Bei mir lag der SB bei 930€ für 15 km pro Arbeitsweg. Dann hab ich 2 mal nicht bezahlt (weil ich nicht konnte)  und auf einmal kahm der Gerichtsvollzieher zur Firma und hatte  Pfändungsbeschluß dabei und schon hatte ich nur noch 636€ .

Da kann man machen was man will. Ohne Anwaltlichen Rat würd ich mit dem Unterhalt nicht spielen.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2006 22:30
(@biber169)
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nein, mit dem unterhalt spielen, werd ich nicht.........werd ersmal meine anwältin zur rate ziehen....und die wird sehen, das ich sie nicht bezahlen kann...... :rofl2:wenns nicht so traurig wär.......


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.12.2006 22:35
(@PhoeniX)

Moin

Wie gesagt. Rechne mit 830 bis 1000 Euro die dir bleiben.

Jetzt mal zu den Schulden.....

Also mal ganz Vorsichtig ausgedrückt: Glaubst du, das du die noch zahlenkannst???
Kennst du den nackten mit den großen Taschen???
Es gibt Schuldnerberater die dir mit Sicherheit anraten werden: Zieh nen Strich und mach ne Insolvenz . Die Zinsen fressen dich auf.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2006 22:49
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Also SB bei Erwerbstätigen (west) liegt bei 830€

Korrektur: Der SB West beträgt 890 € und der SB Ost 820 €. Die Abziehbarkeit von Belastungen wie Schuldtilgungen und berufsbedingte Aufwendungen ergibt sich aus den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG.

Und es ist so, dass nicht der SB erhöht wird, sondern das unterhaltsrelevante Einkommen um bestimmte Ausgaben gekürzt wird. Der SB stellt eine Grenze dar, die nach Möglichkeit nicht unterschritten werden sollte. Die Praxis zeigt jedoch, dass durch die Nichtanerkennung tatsächlicher oder vollständiger Ausgaben, der SB eben doch unterschritten wird.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2006 11:19