Moin zmh,
Das sieht ja schon mal gut aus.
Von 110% auf 100% gesenkt und begrenzt auf 18.
Genauso soll es sein. :thumbup:
Das Original bekommt der Berechtigte, der Pflichtige eine Kopie.
Wenn ein Titel ungültig wird, ist zurückzugeben.
Im Zweifelsfall ist auf Herausgabe zu klagen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
soweit ich es blicke hat das JA alles berücksichtigt.
Befristung ist drin, Titel ist dynamisch. Das JA geht nur nicht von einer Absenkung der Beträge aus. Macht aber nix. Die Dynamik im titel würde eine solche ebenfalls berücksichtigen. Steht halt nicht drin, weil es sich keiner so richtig vorstellen kann. Wo kämen wir denn hin, wenn es soweit kommen würde... 😉
Bei mir war es so: Das alte Original habe bei der Änderung ich erhalten. Aber in der neuen Urkunde steht ja nun auch
Unter Abänderung der bisher bestehenden Verpflichtungen
somit ist klar, dass die alte Urkunde nichts mehr wert ist. Datum steht ja auch dabei.
Also :thumbup:
Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Aber in der neuen Urkunde steht ja nun auch somit ist klar, dass die alte Urkunde nichts mehr wert ist. Datum steht ja auch dabei.
Wenn das nicht auf der alten Urkunde vermerkt wird, ist sie eben nicht wirkungslos.
Gerade weil der alte Titel auf 110% lautet, kann sie damit zum GV marschieren und der rennt dann los und pfändet ohne weitere Fragen zu stellen.
Das ist zwar verboten, aber wir wissen ja, dass Verbote bei Müttern nicht so eng gesehen werden. Dient ja alles dem Kindeswohl.
Beim Chef oder bei der Bank kommt das aber trotzdem nicht gut an.
Wenn der Vollstrecker erstmal mit einer einstweiligen Erschießung vor der Tür steht, nützt es nicht so viel, wenn bei irgendeinem Amt ne Begnadigung liegt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
Die alte Urkunde ist insoweit weiterhin gültig, als sie den UH-Anspruch selbst begründet. Das tut ein Abänderungstitel nicht, er verweist lediglich darauf. Allerdings ersetzen sämtliche Inhalte des Abänderungstitels die jeweils entsprechenden im Ursprungstitel. Falls der GV vor der Tür steht ist diese ihm unter die Nase zu halten. Ich könnte mir vorstellen, dass der GV dann ziemlich säuerlich Rücksprache halten wird.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Wenn er denn so nett ist, zu einer Zeit zu klingeln, in der man auch gerade zu Hause ist.
Nach allem was ich hier gelernt habe, gehen die aber in Unterhaltssachen vorzugsweise zum Arbeitgeber.
Schon deswegen, weil die ja nicht jeden Monat wieder kommen wollen um zu nachzusehen ob noch eine Stereoanlage raus zu tragen ist, sondern über eine Gehaltspfändung die wiederkehrende Zahlung sicher zustellen.
Ich halte die Gefahr, dass jemand so was dämliches macht, nicht für sehr groß, der alte Titel bietet aber nun mal die Möglichkeit dazu.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
oldie kann, wie immer, fachlich fundiert und genau erläutern.
Beppo sieht es eher Alltagspraktisch und traut den speziellen Exen alle Gemeinheiten zu 😉
Da auch bei mir der Alltag näher leigt als das Gesetzbuch wird es wohl das Richtige sein, den alten Titel in persönlichen Besitz zu bekommen. Somit kann damit kein Schindluder mehr getrieben werden.
Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
nochmal: :schilddanke: ihr seid TOLL!
Für mich ergibt sich aus euren Infos, dass mein Freund die Urkunde mit "ruhigem Gewissen" unterschreiben kann,
NACHDEM ihm der alte Titel ausgehändigt wurde.
Eine Frage stellt sich mir allerdings noch:
Wenn die DT im Sommer überarbeitet wird und FALLS der Unterhalt dann sinken würde
oder falls das Kindergeld nochmal angehoben wird,
kann er den Unterhalt dann einfach um die entsprechende Summe kürzen oder muss er dann wieder zum JA?
Wenn ihr mir diese Frage noch beantworten könntet, würde ich euch *glaube ich* erstmal nicht mehr weiter löchern.
DANKE schon mal und LG
ZmH
Das kommt darauf an, inwieweit die Struktur der Tabelle geändert wird.
Die Änderung von 2010, in der die Berechnungsbasis von 3 auf 2 Personen geändert wurde, lässt sich aus einem dynamischen Titel nicht herleiten.
Die Änderung von 2008 in der die Prozentsätze selbst ganz massiv geändert wurden, gab es extra ein Überleitungsgesetz, damit dynamische Titel nicht automatisch ungültig werden.
Insofern kann das heute noch keiner beantworten.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
Danke für die Blumen, aber:
Da auch bei mir der Alltag näher liegt als das Gesetzbuch wird es wohl das Richtige sein, den alten Titel in persönlichen Besitz zu bekommen.
Das von Beppo geschilderte Szenario ist nicht von der Hand zu weisen und für eine Herausgabe des Ursprungstitels und dessen Ersetzung durch einen völlig Neugefassten fehlt schlicht und ergreifend eine gesetzliche Grundlage. Bei mir z.B wäre es notwendig gewesen, das Scheidungsurteil neu zu fassen, da der KU darin tituliert war. Es ist praktisch einfach nicht vorgesehen, anders zu verfahren als durch besagte Abänderungen. Nur - diese Verfahrensweise gehört zum kleinen Einmaleins eines GV und entsprechende Dokumente müsste er anstandslos akzeptieren, wenn er denn die Chance dazu bekommt. Doch hierzu siehe wieder den Beitrag von Beppo. Es ist eben ein Teufelskreis - und den potentiellen Schaden hat mal wieder der Zahlungspflichtige.
Also ob es zu diesem
NACHDEM ihm der alte Titel ausgehändigt wurde.
kommt möchte ich bezweifeln. Das hängt m.E. ausschliesslich vom Willen des Titelinhabers ab. Zudem darf/kann der neue Titel dann nicht eine Abänderung sein sondern muss selbst sämtlichen Erfordernissen eines vollständigen Titels genüge tun (Feststellung der Elternschaft etc.).
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ich beuge mich dem größeren Sachverstand! :prost:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Nochmal ich...
Irgendwie ist mir das mal wieder zu hoch... :erstaunt078:
Muss ihm der alte Titel jetzt ausgehändigt werden oder nicht?
Er will da heute nämlich nochmal anrufen und er Frau vom JA sagen,
dass er die neue Urkunde unterschreibt, wenn er das Original vom alten Titel bekommt.
Kann er das jetzt verlangen?
Er würde das Original ja nicht wegwerfen, aber das ist wahrscheinlich egal.
LG
ZmH
Oldie hat vermutlich recht, dass das nicht geht.
Er kann es zwar versuchen, sollte das aber nicht davon abhängig machen.
Er kann ja mal ganz unbedarft fragen, was dann passiert, wenn Exe mit dem alten Titel los rennt (in die Firma) und 110% eintreiben lässt!
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.