Hallo! Mein Sohn ist nun 6 Jahre alt geworden und nun steht ihm mehr Mindestunterhalt zu. Ich habe ein Urteil über die Zahlung von 165€ pro Monat, nun gibt es aber eine neue Überprüfung durch das Arbeitsamt.
Bei einem Nettoverdienst von ca. 1160€ und einfachem Fahrweg von 33km müsste nun das JA die Differenz von 15€ zum Mindestunterhalt übernehmen.
Meine Frage dazu: Laufen diese monatlichen 15€ als Schulden auf und das JA verlangt die Summe irgendwann von mir zurück? Die Frau vom AA hat mir schon gesagt, dass auch das JA eine Einkommensüberprüfung machen wird.
Vielen Dank!
Willi
Moin Willi,
steht in Deinem Beschluss explizit der Betrag "165 EUR" und kein Prozentsatz DDT ?
Das wäre dann einem statischen Titel gleichzusetzen.
Heißt: Solange sich an Deinen EK-Verhältnissen nichts geändert hat, wird absehbar auch nicht mehr an Unterhalt rauskommen.
Frage: Hat sich an Deinem EK ggü. Berechnung vor Gericht etwas geändert ?
müsste nun das JA die Differenz von 15 zum Mindestunterhalt übernehmen.
Wie kommst Du auf 15 EUR ?
Gruß
United
In meinem Urteil steht der Betrag. An meinem Einkommen hat sich etwas geändert, ich habe jetzt ca. 250€ mehr als beim Urteil. Es gab im letzten Jahr eine Überprüfung vom AA, in dem die 165€ bestätigt wurden. Es geht im Prinzip darum, dass der Unterhaltsvorschuss jetzt 180€ beträgt und nicht mehr 135€ wie bisher. Diese 15€ übernimmt also nicht das AA, sondern KM müsste dafür jetzt Unterhaltsvorschuss beantragen.
Gruß Willi
Moin nochmal,
Diese 15 übernimmt also nicht das AA, sondern KM müsste dafür jetzt Unterhaltsvorschuss beantragen.
Das ist nicht wirklich Dein Bier.
Die Arge wird Deine Ex vermutlich zur Unterhaltsvorschußkasse schicken.
Aus welchem öffentlichen Topf das Geld kommt, kann Dir eigentlich egal sein.
Wenn die UHV-Kasse dann an Dich herantritt, passt Du auf, dass Du nicht "aus Versehen" einer Stundung (und somit Schulden) zustimmst, sondern man Dich als nicht leistungsfähig einstuft.
Ansonsten möge man Dich verklagen ...
Ich habe nicht Deinen ganzen Unterhaltskram auf dem Schirm, aber gerade nochmal in nen älteren Thread geschaut:
Mein Nettoverdienst im letzten Jahr lag bei ca. 900€ netto monatlich. [...] es gibt einen gerichtlichen Vergleich über die Zahlung von 165€ Unterhalt.
Heißt: Man hat Dich - mit welchen Argumenten auch immer - vor Gericht davon überzeugt, dass Du 165 EUR zahlen kannst.
Auch wenn Du nunmehr (nach Durststrecke) über mehr Gehalt verfügst, solltest Du nicht außergerichtlich mehr als die 165 EUR zahlen (Du bist immer noch ein Mangelfall).
Gruß
United
Ja genau das wollte ich wissen. Muss ich beim JA überhaupt etwas unterschreiben?
Danke! Willi
Moin
Wenn Dich das JA darum bittet zu unterschreiben, daß Du ob Deiner fehlender Zahlungsfähigkeit außerstande bist, KU oberhalb besagter 165€ zu leisten, dann tu es. Was besseres kann Dir eigentlich nicht passieren. Der genaue Wortlaut ist es, auf den es ankommt. Habe ich selber mal gemacht und war dann fein raus, als der MA beim JA wechselte und 'ne neue Posaune ausgepackt wurde. Alles andere: no go.
Gruss oldie
PS: Und - guckst Du bitte -hier-? Natürlich nur, falls es Dir entgangen ist. 😉
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.