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Frage zu Unterhaltshöhe

 
(@klaus1972)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen;
Meine Exfrau bekommt seit diesem Monat keine UVG Zahlungen mehr. Die Arge hat mich daher angeschrieben das ich ab sofort an Sie selber zahlen muß.
Da meine Ex momentan von Hartz4 lebt, wollte ich einmal fragen ob die Unterhaltsberechnung der ARGE so in Ordnung geht.
Die Forderung beläuft sich auf 200 Euro monatlich. Ich habe 3 Kinder im alter von 6 Jahren.
Mein Verdienst beläuft sich auf 900-1000Euro Netto. Das hängt von den Stunden ab da ich unterschiedliche Schichten arbeiten muß.
Da ich an Multipler Sklerose im fortgeschrittenen Stadium leide kann ich leider nicht noch zusätzlich Arbeiten gehen...demnächst eher noch weniger.
Ich lebe alleine und zahle 170Euro Miete. Monatlich brauche ich ca. 150-200Euro Spritgeld da ich auf ein Auto angewiesen bin wegen der Arbeitszeiten die ich nicht durch Öffentliche Verkehrsmittel machen kann.
Wie ist das mit den 900Euro SB? Kann dieser so einfach gekürzt werden?
Liebe Grüße
Klaus

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2010 17:20
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Klaus,

eins vorweg, mit der ARGE kenne ich mich nicht wirklich aus, aber eines ist mal klar: Unterhalt festsetzen ist nicht Sache der ARGE, das müsste das Familiengericht machen. So gesehen: Fordern kann die ARGE hier erst mal, was immer sie will, und dann ist es deine Entscheidung, ob du das akzeptierst (und damit hoffentlich erst mal Ruhe hast) oder ob du die Sache lieber zuerst mit der ARGE und anschließend ggf. vor dem Familiengericht auskämpfst.

Kannst du mal etwas näher beschreiben, wie die ARGE auf diese 200,- Euro im Monat gekommen ist? Irgendeine Berechnung / Begründung werden diese Sportsfreunde doch hoffentlich beigelegt haben? Am besten, du stellst diesen Teil des Schreibens der ARGE anonymisiert hier ein, dann können wir mal draufschauen, was davon zu halten ist.

Eine weitere Sache: Wenn bislang UVG gezahlt wurde, hat dann das Jugendamt deine Leistungsunfähigkeit festgestellt? Wenn ja, wäre das eventuell ein Wink mit dem Zaunpfahl in Richtung ARGE, dass bei dir eh' nichts zu holen ist. (Und wenn nein, dann hast du eh' ein Problem, denn dann hast du gewaltige Unterhaltsschulden an der Backe.)

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2010 22:33