Hallo zusammen,
ich habe eine Frage und vielleicht kann sie mir jemand beantworten. Ich bin Vater eines 2 jährigen Sohnes und seit 01/21 von der KM getrennt (Trennung ging von ihr aus. Durch meinen Wunsch sind wir seit Februar auch bei der Familienberatung). Der bisherige Umgang ist wie folgt privat geregelt: 4 Tage KM, 3 Tage bei mir pro Woche (damit kann ich zufrieden sein) und ich zahle den vollen Unterhalt (wobei mich auch da mal interessieren würde, ob ich überhaupt den vollen Unterhalt zahlen muss, da Kind ja 3 Nächte/Woche bei mir ist). Von Geburt an war ich in allen Belangen voll involviert, worüber ich auch super froh bin. Die Beziehung zu meinem Sohn würde ich als perfekt beschreiben. Die Situation ist allerdings so, dass das Verhältnis zur KM soweit gut ist, so lange ich zu allem ja und amen sagen. Es gibt nun allerdings immer mehr diverse Gründe, welche mir das Kleinnachgeben immer mehr erschweren. Und ich weiß ehrlich nicht wie lange ich das noch hinbekomme. Wenn es nun hart auf hart käme, würde ich es rein aus dem Baugefühl heraus, nie darauf ankommen lassen, vor Gericht zu gehen, da ich mit unserer Umgangsregelung zufrieden bin und keine Lust auf Stress habe.Trotzdem würde mich theoretisch interessieren, was ein Richter entscheiden würde. Müsste ich Angst haben, weniger Umgang mit meinem Sohn zu haben?
Danke für eure Antworten und einen schönen Abend
Die einfache Antwort lautet "ja".
Es kann so laufen: Du verkrachst dich mit der KM und sie stellt den Umgang sofort ein, erst einmal kannst Du nichts machen.
Wenn Du dann nicht schnell genug reagierst und ein entsprechendes Verfahren einleitest, kann es passieren das Du nie wieder zu diesem Umgangsmodell zurück kommst.
Denn wenn Du das Kind erst einmal mehrere Monate am Stück nicht gesehen hast, wird es unwahrscheinlich dass es dann direkt sofort zurück, durch Beschluss, zu einem Fast Wechselmodell geht.
Nachdem was ich hier alles im Forum gelesen habe und selbst erfahren habe, würde ich dir Raten: Dokumentier so gut wie möglich dass Du das Kind tatsächlich in diesem Umfang betreust, damit wenn es zum Streit vor Gericht kommt, du diesen Betreuungsumstand gut nachweisen kannst.
Außerdem: Sollte es zum Streit kommen und die Mutter den Umgang einstellen, das Kind nicht mehr raus geben: Reagiere Sofort mit dem Gerichtlichen Antrag, warte keinen Tag zu lang damit.
Das was du hast, nennt man erweiterten Umgang. Man kann deswegen in der Düsseldorfer Tabelle herabgestuft werden, ist aber kein Muss. Unter Mindestunterhalt geht es aber nie.
Mein Tipp: sag erstmal weiter zu allem ja und Ahmen und versuche auf 50/50 zu kommen. Dabei erstmal weiter Unterhalt zahlen. Wenn du dann 1 Jahr 50/50 hast, dann kannst du drüber nachdenken den Unterhalt zu kürzen, da du dann ein gelebtes Wechselmodell hast, was einem mehr Sicherheit gibt.
Hallo,
euer Sohn ist noch sehr klein. Man sagt, dass Kinder sich nicht länger in Tagen gemessen an ihrem Alter von einem Elternteil trennen sollten. Selbst bei noch sehr kleinen Kindern sagt das BVerfG, dass Übernachtungen (schon ab 2) möglich sind (1 BvR 156/07).
Mit deiner gelebten Konstellation hast du einen sehr guten Umgang. Da würde ich auch weiterhin Ja und Amen sagen. Das wäre mir mein Kind wert, denn alles andere lohnt nicht, insbesondere nur um herausfinden zu wollen, was ein FamG u.U. entscheiden würde.
Bezüglich Unterhalt, ja du musst voll zahlen. Erst bei einer 50:50 Betreuung wird gequotelt. Das soll zwar novelliert werden, aber noch ist es eben so.
Genieß die Zeit mit deinem Sohn!
LG D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Vielen Dank für eure Antworten.
Dann nehme ich euren Ratschlag zu Herzen 😉
Moin!
Auch von mir ein „Ja und Amen“......
Dein Sohnemann ist wichtiger als irgendein Stolz, der in deiner Brust brodelt. Mach ne Faust in der Tasche, kauf Dir nen Boxsack, geh joggen um den Frust los zu werden. Aber sieh zu, dass Du Frieden mit der KM hältst, solange der Kurze noch so jung ist und diese umfangreiche Umgangsregelung beibehältst.
Wenn der Kurze älter ist und dieses fast-Wechselmodell sich über einen langen Zeitraum etabliert hat, kannst Du anfangen etwas mutiger zu werden. Aber bis dahin würde ich die Füße still halten.
Greetz,
Milan