Frage zu Kindesunte...
 
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Frage zu Kindesunterhalt

 
(@harry0169)
Schon was gesagt Registriert

Moin zusammen,
habe folgende Frage und konnte bisher hier noch nichts dazu finden, erstmal was zu meiner Situation:
Ich bin jetzt seit knapp (1.5.) 3 Jahren getrennt lebend von meiner Frau und den beiden Kindern. Im letzten Jahr haben meine angehende Exfrau und ich eine notariell beglaubigte Scheidungsvereinbarung aufgesetzt in der wir (soweit gesetzlich möglich) gegenseitig auf Unterhalt verzichten und den Versorgungsausgleich zeitlich begrenzt haben usw. Dies war von ihr so gewünscht da sie mit ihrem neuen Partner in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Bis dahin habe ich natürlich vollen Unterhalt für alle 3 Personen gezahlt.
4 Wochen nachdem diese Scheidungsvereinbarung rechtskräftig geworden ist habe ich in aller einvernehmen meinen älteren Sohn (13J.) auf seinen eigenen Wunsch zu mir genommen.
Den Unterhalt habe ich demnach um den Anteil Ehefrau sowie älterer Sohn gekürzt und habe ihr erstmal, da sie nur halbtags arbeitet den Unterhalt für den kleinen (7J.) belassen.
Jetzt habe ich aber folgendes festgestellt:
Ihr neuer Partner ist offiziell nicht bei ihr gemeldet, wohnt aber dort. Sie bezieht Wohngeld und hat jetzt als "offiziell" Alleinerziehende ALGII beantragt und wohl auch bekommen, nebenbei geht sie auf einer geringen Stelle schwarz putzen und angemeldet auf einer 400€ Stelle kellnern. Ihr Partner bezieht eine Post-rente von ca. 800 €.
Grundsätzlich sehe ich es aber so das sie ebenfalls für den größeren Sohn, der bei mir lebt, ebenfalls unterhaltspflichtig ist. Dieser wird aber unter den Tisch gekehrt mit der Aussage:Kein Geld da !
Wie sieht das denn rechtlich aus ? Ist es so das ich zahlen muss, wenn sie das geld "offiziell" nicht aufbringen kann, oder kann man ab einem gewissen Aklter des Kindes einen Pausch-Betrag ansetzen ? Wie kann bzw. soll man sich gegen so etwas wehren ??

Vielleicht kann mir dazu jemand einen guten Tip geben ? Vielen Dank im voraus

gruß

Harry

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2006 18:27
(@taccina)
Registriert

Hallo,

schwere Anschuldigungen gegenüber Deiner Ex......
Kannst das beweisen?

Aber das mal alles ausgeschlossen...

Das Kind das bei Deiner Ex lebt, ist 7 Jahre alt...somit MUSS die Ex noch nicht arbeiten gehen und hat kein Einkommen...Kein Einkommen-kein Unterhalt.
Ist das Kind das bei Dir lebt schon zu alt, um Unterhaltsvorschuss beantragen zu können?

Liebe grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2006 18:34
(@taccina)
Registriert

Sie bezieht Wohngeld und hat jetzt als "offiziell" Alleinerziehende ALGII beantragt und wohl auch bekommen,

Ähm, da ist mir grad nochwas aufgefallen...

Nee nee nee...
ENTWEDER sie bekommt Wohngeld ODER sie bekommt HartzIV. Beides zusammen geht nicht.

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2006 18:43
(@harry0169)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
sie bekommt eine Art ergänzende Sozialhilfe da sie ja auch den angemeldeten Job warnimmt.
Dazu ist auch noch zu sagen das sie vor unserer Ehe , während der Ehe und auch jetzt in der Trennungszeit immer gearbeitet hat.
Zu Beweisen wäre das ganze über Nachbarn sowie die Kinder.

Danke
gruß

Harry

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2006 19:35
(@taccina)
Registriert

Taj was soll man da jetzt machen.

Fakt ist, das dies dann ganz Eindeutig Betrug ist (keine Ahnung wie man das nennt, wenn man zu Unrecht Sozialgeld bekommt).
Normalerweise würde ich sagen, Augen zu und durch.....man muss dem/der Ex das Leben ja nicht unnötig schwer machen.

Allerdings geht es hier um KU der Dir zusteht....

Ich würde sie eventuell mal drauf aufmerksam machen, das Du so einige Dinge weißt über sie....vielleicht lenkt sie dann ja doch ein und zahlt den KU.

Wenn dann immer noch nichts kommt, Beweise sammeln und auf zum Anwalt...
Das wären s meine Schritte

Liebe grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2006 19:47
(@harry0169)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
wäre es denn nicht rechtens wenn ich selber eine Verrechnung vornehme und den mir zustehenden KU direkt abziehe und (falls eine bleibt) nur noch die Differenz zahle ??

gruß

Harry

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2006 22:40
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

wäre es denn nicht rechtens wenn ich selber eine Verrechnung vornehme und den mir zustehenden KU direkt abziehe und (falls eine bleibt) nur noch die Differenz zahle ??

das ist rechtlich keine saubere Lösung, weil man den Unterhalt eines Gläubigers (7 jähriges Kind) nicht mit dem Unterhalt eines anderen Gläubigers (13 jährige Kind) verrechnen darf. Ihr könntet Euch aber gegenseitig von den Unterhaltszahlungen freistellen. KM stellt Dich von den Unterhaltszahlungen für das 13 jährige Kind frei, Du stelltst die KM von den Unterhaltszahlungen für das 7 jährige Kind frei. Dabei machst Du zwar ein bisschen "Verlust" wegen der Altersstufen, aber immer noch besser als einen langen Prozess zu führen, bei dem evtl. nichts an Unterhalt rauskommt. Ob und inwieweit die KM Unterhalt schuldet, hängt z.B. auch davon ab, ob sie während der Ehe (neben Kinderbetreuung) gearbeitet hat.

Hier mal ein Urteil

Du solltest Dich übrigens um die Abänderung der Scheidungsvereinbarung kümmern!

Gruss
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2006 23:21
(@harry0169)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, ich nochmal,
habe in den letzten Wochen eine Menge gegrübelt und auch mit meinem Anwalt gesprochen, aber der ist mir in dieser Situation nicht unbedingt ne große Hilfe, da ja das ganze nicht so einfach auf die Reihe zu bringen ist. Bin dann folgendermassen vorgegangen:
Ich habe der KM einen Brief geschrieben in dem ich ihr die Kürzung des KU für den Kleineren der beiden, der bei ihr lebt, angekündigt habe. Ihre erste Reaktion war "Ich schmeiss dann alles hin ", was auch immer sie damit meint. Im zweiten Moment schaut sie mich völlig entsetzt an und erklärt mir: Ich bekomme Sozialhilfe !! Also Volltrefer, die Gute bekommt alles in allem rund 1400€ in die Kasse zzgl. des Einkommens ihres neuen Lebensgefährten verfügen sie also über ein Haushaltseinkommen von ca. 2200€ netto. Und da sagt sie mir allen Ernstes das sie nicht in der Lage wäre Unterhalt zu leisten !! Gehts noch ?? Da der Kleine im Juni 8 Jahre alt wird und sie ja eh immer gearbeitet hat, werde ich den Unterhalt monatlich runterschrauben und zum 1.6. letztmalig zahlen. Mein Einkommen liegt in selbiger Höhe wie deren. Die Möglichkeit nachzuweisen das sie das Sozi bescheisst habe ich durch gute Verhältnisse zu ihren Nachbarn und natürlich durch die Kinder über den Nachweis das ihr "Neuer" eben doch bei ihr lebt. Die große Frage ist natürlich ob ihr Anwalt, übrigens auch eines ihrer vielen Ex-Verhältnisse 😉 , es drauf anlegt mit mir vor Gericht zu gehen um das ganze zu klären.
Kann man mir dann überhaupt an den Karren pissen oder muss ich tatsächlich das volle Programm auffahren mit schmutziger Wäsche waschen usw. ??

Ach ähhmm @ sky darüber habe ich auch lange gegrübelt:
Warum soll ich meine Scheidungsvereinbarung ändern lassen, eigentlich meinte mein Anwalt nachdem das Ding rechtskräftig war, das ich ein ordentliches Fass aufmachen könne. Es sind in dieser Vereinbarung ja hauptsächlich unsere Verhältnisse geregelt, die Kinder sind da aussen vor. Vielleicht kannst mir da nochmal nen Tip geben ?

Vielen Dank

gruß

Harry

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2006 02:15
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Ich weiß ja nicht...aber ich würd sagen du bewegst dich da auf sehr dünnem Eis!

Fakt ist..sie bezieht ALG2 (Sozialhilfe gibt es ja nicht mehr) jetzt ist die Frage bezieht sie ergänzendes ALG2 oder voll ALG2...wenn voll wäre die Frage was ist mit ihrem Halbtagsjob, hat sie den noch, oder evtl nicht mehr??

Egal aber ob ALG2 ergänzend oder voll..KU wird dann nicht drin sein, weil sie nicht leistungsfähig ist dann demnach..

Dann hat sie einen neuen Partner..gut..der hat auch Einkommen, auch gut..aber lebt oder lebt er nun bei ihr, ja oder nein?!

Lebt er bei ihr, fließt sein Einkommen in die Berechnung der Bedarfsgemeinschaft ein..
Lebt er nicht dort, passiert da nichts..und einen Partner darf ein ALG2 Empfänger haben 😉 ... nur sobald sie zusammen wohnen schaut das anders aus .. eben in dem Sinn das sie eine BG darstellen.

Er ist demnach nicht dort gemeldet..Frage wäre eben..wie ist es wirklich, da den Nachweis zu erbringen ist meist etwas schwierig..

Letztendlich aber auch für dich völlig egal..denn es geht um KU ...

Und da ist es erstmal völlig egal, ob sie einen Partner hat, mit dem sie zusammenlebt u wieviel Einkommen der hat ...

Weder das Einkommen des Partners ist für den KU des Kindes ausschlaggebend das bei ihr lebt, noch für das Kind das bei dir lebt ...

Faktisch ist es gar so, das sie ALG2 bezieht und somit erstmal demnach wie schon gesagt nicht leistungsfähig ist, KU zu leisten..

Du bist leistungsfähig...hast natürlich auch einen Anspruch auf KU für das Kind das bei dir lebt..ok..
Du willst verrechnen und wirst das jetzt tun..nicht ok..weil du damit auf die Nase fallen wirst..weil das rechtlich nicht geht..diesen Anspruch zu verrechnen..leider!

Und 1400 € ALG2 + Kindergeld? + Einkommen..das bei einer BG von 2 Personen..das kann nicht sein..absolut nicht!

Die Möglichkeit nachzuweisen das sie das Sozi be**tsts - ID 2**t habe ich durch gute Verhältnisse zu ihren Nachbarn

Hm...damit wäre ich ehrlich gesagt etwas vorsichtig..wenn es denn dann meist darauf ankommt, weiß mitmal keiner mehr von irgendetwas...
Außer du hast diese Ausagen schriftlich..

Kann man mir dann überhaupt an den Karren pissen

Bei dem Vorgehen wird man dir sehr wohl dran pinkeln ...

Das ganze sollte schon stichfest sein..u danach klingt es nicht..

Und viele Fakten haben ertmal nichts wirklich mit em KU zu tun...

Sollte sie Sozialbetrug begehen..dann kann man dagegen vorgehen..aber auch das nur wenn es dafür Beweise gibt..ansonsten geht auch das nur nach hinten los..

Letztendlich ist für dich wichtig zu beweisen das sie über Einkommen (über eigenes, nicht das Einkommen des Partners) verfügt..um KU zu erhalten..

Und ein verrechnen von KU ist nicht möglich..ausser eben wie es @sky beschrieben hat...
Wobei wenn sie wirklich und rechtmäßig Sozialleistungen bezieht, kann sie darauf nicht verzichten..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2006 11:36
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Harry,

Es sind in dieser Vereinbarung ja hauptsächlich unsere Verhältnisse geregelt, die Kinder sind da aussen vor. Vielleicht kannst mir da nochmal nen Tip geben ?

dann habe ich das missverstanden. Ich ging davon aus, dass auch der Unterhalt für die Kinder dort geregelt wurde.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2006 11:37




(@harry0169)
Schon was gesagt Registriert

Moin,
erstmal danke für die prompten und ausführlichen Antworten.

@Jens
Sie hat weiterhin ihren offiziell angemeldeten 400€ Job auf dem sie aber mehr Stunden macht (ca. 20/Woche), dazu kommt eine Putzstelle die sie schwarz wahrnimmt (ca. 6 Std/Woche) macht schonmal ca 600 - 700 € . Dann hat sie beim Amt wohl angegeben das sie ausser dem Kindergeld fürs Kind nichts bekommt da wir ja beide alleinerziehend seien. Somit bezieht sie für sich und den Kleinen dann Gelder vom Amt (wie auch immer das heisst, habe ich keine Ahnung von)
Als ich ihr auf den Kopf zusagte das sie ja mindestens 1200€ hätte meinte sie nur ganz trocken , wer da denn von Leben könne, ihr würden ja wohl wesentlich mehr zustehen !!??
Das ihr neuer Lebensgefährte bei ihr lebt liesse sich auch über die Kinder und sogar über die Polizei belegen denn die haben ihn auch schon des öfteren, vor allem nachts, bei ihr angetroffen und das ganze auch in der Akte meines Sohnes dokumentiert und ihn dort als neuen Lebensgefährten meiner Ex angegeben. Es ga da im letzten Jahr mehrere Gelegenheiten wo der Große nachts unterwegs war und von der Schmiere nach Hause gebracht wurde.
Jetzt meint sie ausserdem noch, nachdem wir 3 Jahre getrennt leben, sie müsse noch ihr Abitur nachholen und studieren gehen (mit 42 !) und ich wäre ja wohl dafür zuständig ihr das zu finanzieren !!
Es geht mir ja nicht wirklich schlecht und es bleibt uns eigentlich auch genug zum Leben aber wenn ich sehe wo das sauer verdiente Geld dann hingeht wird mir übel, das sind immerhin 250 € im Monat.
Liege ich denn da so falsch ? Hab ich irgendwie ein falsches Rechtsempfinden ??

gruß

Harry

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2006 12:11
(@fuzzy)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Harry 0169,

so schwer es mir auch Fällt!

In Deinem Fall würde ich die KU-Regelung für das in Deinem Haushalt lebende Kind dem Jugendamt übertragen.
Es ist doch allgemein bekannt, dass das JA hier vor Gericht die besseren Chancen hat als Du.
Des Weiteren hast Du künftig diesbezüglich mit keinen weiteren Kosten zu rechnen.

... und wie bereits mehrmals erwähnt, die Aufrechnung von KU ist rechtlich nicht gestattet.
Der zu leistende Kindesunterhalt, den Deine Ex leisten müsste, steht einzig und allein dem bezugsberechtigten Kind zu.
Den Kindsunterhalt den Du leisten musst, steht wiederum einzig und allein nur dem bezugsberechtigtem Kind zu.
Mit anderen Worten: Deine Ex hatt keinen Anspruch auf Kindesunterhalt sondern nur das Kind selbst. Hierbei ist unerheblich an wen die KU-Zahlungen geleistet werden.
In Deinem Fall bedeutet dass: Du musst KU zahlen obwohl Deine EX auch evtl. zahlen müsste, dies aber nicht tut.

Zum Lebenspartner Deiner Frau:

Du musst Nachweisen, dass dieser im Haushalt Deiner Ex-Frau lebt.(Beweispflicht)
Die Aktennotizen der Polizei, dass diese ihn auch Nachts angetroffen haben, reichen als Beweis hierfür nicht aus und die Aussagen der Nachbarn erst recht nicht. ( Er kann beispielsweise auch vor Gericht aussagen, dass er nach der Kontrolle der Polizei heimgefahren ist) .
Beweise ihm das Gegenteil!!!!! (Beweispflicht)
Des Weiteren Beweisen die Aussagen nicht, dass er tatsächlich über einen längeren, ununterbrochen Zeitraum bei Deiner Ex-Frau gelebt hat und somit gegen das Einwohnermeldegestz verstossen hat.
Vereinzellte Übernachtungen sind kein Beweis dafür, dass eine eheähnliche Beziehung betrieben wird oder ein Verstoß gegen das Einwohnermeldegesetz vorliegt.
Hier müsste schon ein belegbarer, nachhaltiger, Nachweis über einen grösseren Zeitraum geführt werden.
Wobei "grösserer Zeitraum" wiederum Auslegungssache des Gerichtes sein kann!
Bleiben die Anschuldigungen wegen Hartz IV.
Kannst Du diese Anschuldigungen nachhaltig Beweisen?
Wenn Ja:
Obliegt es Deiner Entscheidung hier Anzeige wegen Staatsbetrug und evtl. anliegender Versäumnisse zu stellen.
In wie weit dies für Dich Sinnvoll wäre, steht auf einem anderen Blatt.
Aber es würde sich, Denke ich, durchaus als Druckmittel eignen!

Du solltest auf alle Fälle einen RA Deines Vertrauens zu Rate ziehen und Dich mit der gängigen Gesetzsprechung vertraut machen.

Gruss
Fuizzy

Ich habs bald geschafft !

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2006 18:19