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Frage wg. Unterhaltsvorschuss und Differenz zu Regelbetrag

 
(@romyh)
Registriert

Hallo meine Lieben,

ich habe mal eine dringende Frage, auf die ich nirgendwo Antwort gefunden habe, und das zuständige JA möchte ich (noch) nicht fragen.

Es ist ja so, dass Kinder, die beim Betreuungselternteil leben und wo das unterhaltspflichtige Elternteil nicht in der Lage ist, den Unterhalt zu zahlen, Unterhaltsvorschuss bekommen können, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Der UVG beträgt den Regelbetrag der jew. Altersstufe minus hälftiges Kindergeld.

Im Falle meines LG bekommt jedes Kind (2 Kinder) 151,00 € UVG zu Händen der Kindsmutter. Dazu hat sie, logischerweise, das KiGe in Höhe von je 154,00 €. Zusammen bekommt ein Kind also 305 €.

Nehmen wir mal an, der KV möchte nicht, dass seine Kinder über diese Leistungen hinaus noch anteiliges Sozialgeld erhält, und möchte einen Betrag von (angenommen) 25,00 € pro Kind, also 50,00 € an die KM zahlen, um genau dieses zu vermeiden. Da er aber Angst hat, dass die KM das Geld einfach nimmt und nicht an die ARGE meldet (was 100%ig der Fall wäre), würde er das Geld lieber an das JA zahlen, das dann das Geld an die KM mit dem UVG auszahlt.

Nun zur Frage: Würden die 50 € zur "Tilgung" seiner "Schulden" beim JA genommen werden, also würde sich das UVG verringern, oder würde die KM das zusätzlich erhalten? Wenn lezteres, würde das JA die Meldung an die ARGE machen, oder müsste der KV dies tun?

Zur weiteren Info: Das JA hat ausgerechnet, dass der KV bedingt leistungsfähig in Höhe von 35,00 € ist (Basis Einkommen 2005) und hat ihn aufgefordert, diese 35,00 € an das JA zu zahlen, um die Aufwendungen des Landes Thüringen zu ersetzen.
Bekommt die KM das Geld schon oder bedeutet diese Formulierung, dass das JA diesen betrag einbehält als "Schuldentilgung"?

Es steht ja im UVG-Gesetz, das UVG gezahlt wird, wenn das unterhaltspflichtige Elternteil seiner Verpflichtung nicht, nur zum Teil oder nur unregelmäßig nachkommt, unabhängig davon, ob schuldhaft oder nicht.

Versteht ihr was ich meine?
Bin für jede Info dankbar.

Liebe Grüße von Romy

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2006 15:02
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Romy

bei uns war es so, dass UVG nur als Differenz vom Mangelunterhalt zum UVG-Satz gezahlt wurde.

Also: KV zahlt seinen KU an die UVG-Kasse und die UVG-Kasse überweist der KM den vollen UVG-Satz.

Ist UVG nicht auch eine Sozialleistung?

Der KM bleibt auch keine andere Wahl, als zusätzlichen KU bei der UVG-Kasse anzuzeigen, wenn sie es nicht tut, wäre das Betrug.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2006 15:16
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Also erstmal pauschal gesagt:

Das geht so nicht wie ihr euch das denkt!!!

Zahlt dein LG wie von dir beschrieben z.B. 50 € an das JA so wird dieser KU-Betrag vom JA "vereinnahmt" u auf die Leistung des UVG angerechnet..d.h., die KM würde theoretisch vom JA 50 € KU (welches ja nun vom KV an das JA überwiesen wurde) bekommen und den um 50 € geminderten Unterhaltsvorschuss..letztendlich also den selben Zahlbetrag vom JA erhalten..

So ist ja auch u.a. der Sinn des UVG .. und nicht UVG wird extra zum KU geleistet.. so wären sonst ja dann einige bevorteiligt, mit ihrer "Sozialleistung" denn das ist UVG..UVG wird nach dem SGB gewährt..

Zahlt ihr das Geld der Km, muss diese dem JA das so mitteilen..und somit bekomt sie vom Ja weniger..

Allerdings..ist er in einem gewissen Maß auch leistungsfähig, so muß er auch leisten.. um somit ja auch die "Belastung" der Allgemeinheit klein zu halten.. aber das ist euch sichrlich auch so klar..

Was aber ist da jetzt für deinen LG so schlimm daran wenn es für die Kids noch zusätzliches Sozialgeld nach SGB II gibt, also eben ALG 2 für die Kinder??

UVG ist ja auch ansich genauso einen Sozialleistung wie Sozialgeld..nur das das Geld aus einem anderem Topf kommt..

Irgendwie müssen sie über die Runden ja auch kommen, wenn keine weiteren Einkünfte vorhanden sind, bzw nicht ausreichende...

Einzigst nachteilige für deinen LG ist, das sie die ARGE/Job-Center an ihn wenden wird u ihn auffordern wird sein Einkommen darzulegen usw...

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2006 15:42
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, zusammen,

ich stimme eskima und jens voll und ganz zu, ist/war bei mir/uns (niedersachsen) haargenauso.

gruss
ulli

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2006 16:24
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

die Aussagen stimmen soweit. Da eine Aufforderung vom JA vorliegt, die 35 € ans JA zu zahlen, darf er NICHT an die KM auszahlen. Desweiteren wären bei Zahlungen an die KM nur diese selber für die Meldung beim JA und bei der ARGE zuständig, da der KV keinerlei Verhältnis zu diesen Stellen hat.

Meine Ex hat auch 6 Monate UVG und KU bekommen, passiert ist, bis auf eine Rückführung von 50 € monatlich an die UVG-Kasse von ihrem Hartz IV, nichts - auch keine ANzeige wegen Betruges.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2006 20:06
(@romyh)
Registriert

Hallo,

danke erstmal. Tja, irgendwie dachte ich mir das. Es ist so, dass mein LG eben nicht will, dass seine Kinder irgendwie von Sozi leben müssen...letztlich ist zwar UVG auch ne Art "Sozialleistung" schon richtig, aber kommt eben nicht vom Sozi oder der ARGE...

Es ist so, dass die KM schon wieder, das 6. Mal in 5 Jahren, umzieht (natürlich auf Kosten der Allgemeinheit), natürlich die teuerste Wohnung, die sie bekommen konnte. Offiziell hat sie sich vom Freund getrennt, kassiert also vollen Regelbetrag und Alleinerziehendenmehrbedarf. Durch den "Wegfall" (offiziell zumindest) der einen Person, reicht das "Einkommen" (KiGe und UVG, nun für 3 Kinder UVG) nicht mehr aus, sodass ein Zuschuss zur Miete für seine beiden Kinder gezahlt werden muss. Natürlich wohnt der Freund trotzdem bei ihr, offiziell aber bei Mutti und sein voller Regelbetrag fließt in die gemeinsame Kasse.

Meinem LG stinkt das gewaltig. Wenn er das aber meldet, so weiß KM genau von wem und schon geht der Umgangsboykott wieder von vorn los, und das will er nicht, nachdem endlich Ruhe eingekehrt ist und die beiden wieder wie normale Menschen reden können.

Aber wenn die 50€, an die er gedacht hatte, sowieso vom JA "vereinnahmt" werden, um die Kosten der Allgemeinheit kleiner zu halten, was logisch ist, so kann er auch bei den errechneten 35 € bleiben und die 15€ direkt den Kindern zugute kommen lassen. Mit 50€ wäre er auch empfindlich unter den SB gerutscht (rutscht er mit den 35 € im Moemnt auch, weil sein AG im Moment wenig Arbeit hat).

Wenn das Geld direkt an die KM gezahlt werden würde, so würde sie das nicht melden, 100% nicht.

Ach ist das alles Sch...

Gruß, Romy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2006 00:28