Hallo zusammen,
ich habe mich mit meiner Ex kurz vor dem Scheidungstermin über Nachehelichen Unterhalt geeinigt.
Das ganze sollte ich glaube schriftlich fixieren. Inhalt soll sein:
Ab Scheidung bis August 2016 erhält sie von mir 500€ pro Monat.
Ab September 2016 August 2017 400€ pro Monat.
Kindergeld geht auf ein Konto, was uns beiden gehört.
In den Zahlungen ist der Kindsunterhalt enthalten.
Ich bekomme die Steuerklasse 2.
Voraussetzung ist die Fortführung des "echten Wechselmodelles"
Ab September 2017 verzichtet meine Ex auf weiteren Nachehelichen Unterhalt und "nur" noch Kindsunterhalt.
- Sollte ich diese Sachen vor der Scheidung beim Notar vereinbaren oder kann ich das nach der Scheidung selber machen?
Mein Anwalt fragt mich andauernd, ob ich mich mit der Ex über nachehelichen Unterhalt geeinigt habe und will vor dem Scheidungstermin einen notariellen Vertrag darüber aufsetzen. Obwohl ich alles ausgehandelt habe, will er sicher wieder ein Honorar für aussergerichtliche Tätigkeiten (wie beim Trennungsunterhalt).
...die notarielle Vereinbarung würde ich natürlich schon zahlen wollen.
- Kann ich in einen Vertrag schreiben, dass sie für die Versteuerung der Unterhaltszahlungen aufkommen muss?
- Sollte ich die Zahlungen aufschlüsseln in Nachehelicher Unterhalt und Kindsunterhalt?
Kindergeld geht auf ein Konto, was uns beiden gehört.
Wie soll das funktionieren? Gibt es klare Regeln, was mit dem Geld auf diesem Konto passiert?
In den Zahlungen ist der Kindsunterhalt enthalten.
Bitte die Ansprüche von Mutter und Kind sauber trennen und möglichst auch getrennt mit eindeutigem Verwendungszweck überweisen.
- Sollte ich diese Sachen vor der Scheidung beim Notar vereinbaren oder kann ich das nach der Scheidung selber machen?
Gehen tut beides. Im Sinne der Rechtssicherheit macht alsbald einen Termin beim Notar, lasst Euch von dem beraten, die Scheidungsfolgenvereinbarung mit allen gewünschten Punkten (auch der Versteuerung, ggf. weiss er auch noch weitere) aufsetzen und beurkunden.
Obwohl ich alles ausgehandelt habe, will er sicher wieder ein Honorar für aussergerichtliche Tätigkeiten (wie beim Trennungsunterhalt).
Na ja, wenn er das Ausgehandelte prüft und ausformuliert, hat er das Honorar auch verdient. Aber dazu gibt es keine Notwendigkeit.
Gruss von der Insel
Hallo,
ich sehe es wie Inselreif.
Anstelle das KG auf ein gemeinsames Konto fliessen zu lassen, sollte es geteilt werden. Das sollte auch in der Vereinbarung stehen. Wenn Du also das KG bekommst, dann überweist Du ihr die Hälfte davon.
Weiterhin sollte zumindest neben dem Pauschalunterhalt auch drin stehen welcher Anteil KU und welcher Anteil nachehelicher Unterhalt ist.
Z.B. dabei wird der KU gemäß dem Wechselmodell z.Z. in Höhe von berücksichtigt. Man kann dann auch festlegen, dass Änderungen des KU bis zum ... nicht berücksichtigt werden bzw. durch den nachehelichen Unterhalt ausgeglichen werden.
Wenn so etwas nicht drin steht, kann die KM z.B. behaupten, dass Du 400 Euro nachehelichen Unterhalt zahlst und der KU doch bitte noch zu überweisen wäre.
Unterhalt ist Einkommen und als solches zu versteuern, deshalb muss auch klar sein, was KU und was nachehelicher Unterhalt ist.
Deine Ex muss also den Unterhalt auf alle Fälle versteuern. Etwas anderes ist es, wenn Du von der Anlage U gebrauch machen willst. Ob das geht und ob das sinnvoll ist, kann ich nicht sagen.
Vielleicht sollte doch Dein Anwalt den Vertrag ausarbeiten und dafür auch bezahlt werden. 😉
VG Susi
Vielleicht lasse ich das ganze wirklich vom Anwalt formulieren.
Ich habe mich mit meiner Ex bezüglich der Höhe geeinigt.
Mein Anwalt war da immer außen vor. Jetzt habe ich Ihm auf seine Nachfrage hin mitgeteilt, dass ich 500 bzw 400€ für rund 1,5 Jahre anbiete. Daraufhin hat er mit umgehend gesagt, dass er dafür ein Honorar im Höhe von rund 570€ haben möchte. Bin echt verärgert.
Und wenn er das ganze vor dem Scheidungstermin als Vertrag aufsetzt will er nochmal knapp 700€ dafür haben. Also 1270€ zusammen...
Ich hatte ihm letztes Jahr per Einschreiben mitgeteilt, dass ich den Nachehelichen Unterhalt ohne sein zutun regeln will.
Spricht etwas dagegen, nach der Scheidung zu einem Notar zu gehen und eine gemeinsame Vereinbarung über den Unterhalt zu erstellen?
Spricht etwas dagegen, nach der Scheidung zu einem Notar zu gehen und eine gemeinsame Vereinbarung über den Unterhalt zu erstellen?
Nein. Außer der Unsicherheit, dass Ex sich das Ganze in der Zwischenzeit nochmals anders überlegen könnte.
Gruss,
gardo
Das stimmt allerdings.
Ist es wirklich so, dass ich vor Scheidung solche Sachen nur notariell regeln kann und nach der Scheidung durch einen Vertrag, den ich selbst mir meiner ex aufsetzen kann?
Ja, siehe § 1585c BGB.
Ich würde, gerade wenn es um Unterhalt geht, trotzdem den Notar den Vertrag aufsetzen lassen. So teuer ist das nicht, im Vergleich zu einer Anfechtung des selbstgestrickten Vertrags allemal.
Gruss von der Insel
So teuer ist das nicht, im Vergleich zu einer Anfechtung des selbstgestrickten Vertrags allemal.
Das kann ich nur unterschreiben; die Investition lohnt sich in der Tat.
Gruss,
gardo
Dann mache ich das mit Notar. Aber nach der Scheidung.
Mein Anwalt will glaube nur das ich mich vor der Scheidung einige, weil er dann eine Einigungs Gebühr nehmen kann.
Ja mach das.
Wenn Dein Anwalt an dieser Einigung mitwirkt, bekommt er die Gebühr vor oder nach der Scheidung. Wirkt er nicht mit, bekommt er sie nicht. Egal wann. Man darf ihm natürlich auch nicht durch zu viel Information die Chance zum Mitwirken geben.
Gruss von der Insel