Doppelter Beitrag - hier geht's weiter: https://www.vatersein.de/forum/unterhaltsrecht/forderung-masterstudium-rueckwirkend-2/
Moin Gemeinde,
nur ganz kurz zur Situation:
Leiblicher Sohn (24 Jahre) informierte mich Anfang März 22, dass er seinen Master in Portugal seit Februar 22 angetreten hat. Für mich überraschend und ohne weitere Infos oder Erklärungen meines Sohnes hat er mich aufgefordert meine Einkommensverhältnisse (und die der KM) offen zu legen, damit er selbst ausrechnen könne welcher Unterhalt ihm zusteht.
Daraufhin habe ich ihm sofort geantwortet er möge doch seine Bedürftigkeit (er hatte während des Bachelorstudiums gut bezahlte Jobs und von mir freiwillige Unterstützung) nachweisen, nebst Bafög Antrag und eine detailliert Begründung warum es ein Studium an einer privaten Hochschule im Ausland sein muss. Weiterhin habe ich ihn nach seinem exakten Beruf gefragt, den er später ausüben möchte um Prüfen zu können, ob für den Beruf zwingend eine Master überhaupt erforderlich ist.
Seitdem ist absolute Funkstille und keinerlei Reaktion auf meine Mail zu.
Zur Frage: Wie lange kann mein Sohn sich noch Zeit lassen oder anders: ist der Unterhaltsanspruch irgendwann für ihn ausgelaufen?
Danke für die Meinungen.
Gruß RP