Hallo Forum,
aus dem Brief des Jugendamtes:
"Unberücksichtigt wurde der geldwerte Vorteil Ihres PKW's. wir gehen davon aus, dass Sie diesen PKW auch privat nutzen können"
Die Leitlinien sagen folgendes:
"Geldwerte Zuwendungen des Arbeitgebers aller Art, z.B. Firmenwagen, freie Kost und Logis, mietgünstige Wohnung, sind dem Einkommen hinzuzurechnen, soweit sie entsprechende Eigenaufwendungen ersparen.
Die hierfür steuerlich in Ansatz gebrachten Beträge bieten einen Anhaltspunkt für die Bewertung des geldwerten Vorteils"
Der geldwerte Vorteil in meinem Falle wie er tatsächlich bei meiner Gehaltsabrechnung herangezogen wird, beträgt 390 Euro. Mein Nettoeinkommen ist dementsprechend geringer.
Aus meiner Sicht hätte das Jugendamt bei der Berechnung meines Nettolohnes diesen Geldwerten Vorteil berücksichtigen müssen und würde somit weniger Netto für mich berechnen.
Wie ist Eure Meinung hier?
Hi Phineas,
ich vermute stark, Du bist auf dem Holzweg. Dein Firmenwagen ersetzt Dir, privat genutzt, ein eigenes Auto. Hättest Du eines, wäre Dein Netto nach Abzug dieser Kosten auch "niedriger" und Du würdest das nicht in Frage stellen.
Um in der Sache mit konkreten Zahlen jonglieren zu können, wären folgende Angaben ganz nett:
- Steuerlicher Geldwerter Vorteil, getrennt nach monatlichem Anteil (1%-Regel) und Weg zur Arbeit (0,02%-Regel)
- Gezahlter Eigenanteil für das KFZ
- Vom Jugendamt anerkannte Kosten für den Weg zur Arbeit
- Einschränkung der privaten Nutzung durch den Arbeitgeber (Jahreskilometerbegrenzung etc.)?
Gruss von der Insel
Hallo Inselreif,
danke für die schnelle Antwort am Feiertag.
Ich stelle meinem Arbeitgeber unentgeltlich ein Arbeitszimmer als Homeoffice zur Verfügung. Der Weg zur Arbeit entfällt hiermit.
Der Arbeitgeberzuschuss zum Firmenwagen beträgt 390 Euro.
Mein Anteil beträgt 39,69
Der GWV laut Gehaltsabrechnung beträgt 431,31 Euro.
Das JA erkennt mir keine Kosten für den Weg zur Arbeit an.
Das JA erkennt mir 150 Euro berufsbedingte Aufwendungen an.
Ich habe keinerlei Einschränkungen durch meinen Arbeitgeber, meine Frau darf das Kfz ebenfalls nutzen
Mein Bruttogehalt beträgt 6500 Euro
Hallo,
also wenn ich es richtig verstehe, dann hat das JA den geldwerten Vorteil nicht berücksicht, d.h. Dein unterhaltsrelevantes Einkommen wurde nicht um den geldwerten Vorteil erhöht.
Erläuterung, der geldwerte Vorteil erhöht Dein Einkommen, da es Ausgaben, die Du sonst hättest, erspart.
Sprich, die Nichtberücksichtigung ist zu Deinem Vorteil.
Berufsbedingte Aufwendungen können nur dann anerkannt werden, wenn sie vorliegen. Wenn Dein Arbeitsweg 0 km sind, dann gibt es nichts anzuerkennen. Wurden die berufsbedingten Aufwendungen konkret belegt oder wurde hier die Pauschale (max. 5% bzw. höchstens 150 Euro) angewandt?
VG Susi
Hallo Susi,
die berufsbedingten Aufwendungen wurden mit 150 Euro angenommen.
Ich verstehe allerdings deine Argumentation bezüglich des Vorteils nicht.
Wenn ich beim Brutto-Netto-Rechner den Geldwerten Vorteil angebe, bekomme ich netto weniger raus als wenn ich den unter den Tisch fallen lasse.
Wieso sollte es also mein Vorteil sein, diesen nicht zu berücksichtigen?
Hallo,
der geldwerte Vorteil steht unter Einkommen in Leitlinien zum Unterhalt.
Deshalb wird der geldwerte Vorteil auf Dein Einkommen aufgeschlagen und nicht abgezogen (unterhaltsrechtlich). Siehe auch <a href="http://www.scheidung-online.de/unterhalt/einkommensberechnung/firmenwagen---dienstwagen/firmenwagen.php>hier.</a>"
VG Susi
Nachtrag: Was heißt "nicht berücksichtigen" = auf Einkommen draufschlagen (also nicht als Abzug vom Einkommen berücksichtigen) oder nicht auf das Netto draufschlagen (was der Sinn des geldwerten Vorteils wäre).
Sprich ist Netto gleich Netto oder wird der geldwerte Vorteil aufgeschlagen?
Vielleicht wird die Frage klarer, wenn Du den verlinkten Artikel gelesen hast.
VG Susi
Das AG ist noch nicht einmal verpflichtet sich mit dem Betrag des steuerlichen geldwerten Vorteils zu begnügen. Hier im Gerichtsbereich Frankfurt geht man anhand der Tabellen des ADAC über die monatlichen Kosten eines PKW aus und schlägt diesen immens hohen Betrag auf das NEttoeinkomen drauf.
Wenn man Glück hat, kann man als Ansatzpunkt Deinen Vorschlag (vom geringeren Netto ausgehen) benutzen, dh die tatsächlichen Kosten, die man hat (in Deinem Fall die Einkommensteuer auf 390€, die Du ja anscheinend versteuerst) abziehen.
Das ist eine Büchse der Pandora, die Du auf jeden Fall geschlossen halten solltest.
Wenn Du Interesse hast an einer Berechnungsvorlage, mit welcher bereits mehrere Väter als gute Argumentation vor den OLG FFM und OLG Hamm sehr erfolgreich waren, dann schreibe mir eine PN. Dies kannst du natürlich auch beim FamG als Erstinstanz verwenden.
VG
Bitumen
Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik
Hallo und danke für die Unterstützung.
Der Link von Susi hat mir tatsächlich Erhellung gebracht.
Die 390 Euro des geldwerten Vorteils erniedrigen mein Nettoeinkommen real um ca. 190 Euro. Selbst wenn das JA es, wie im Link beschrieben, richtig rechnet (Den Firmenwagen einrechnen und dann einen äquivalenten monatlichen Betrag draufrechnen), käme ich sicherlich nicht unter 190 Euro weg bzw. im schlimmsten Falle hätte mit einem erheblich höheren Beitrag zu rechnen.
Die ADAC liste spuckt für mein Fahrzeug 400 Euro aus :puzz: :puzz: :puzz: :puzz:
Ich lasse es so wie ist es.
Danke Euch
Als die ADAC Liste für mein Auto über 1100 ausgespuckt hat war ich ebenfalls bedient :rofl2: