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Fiktiver Job/Nebenjob bei volljährigen Kind

 
(@Maennerversteher)

Hallo zusammen,

ich hätte mal eine Frage zu fiktiven Erwerbseinkommen und wie sich dies verhält wenn Kinder 18 werden:

Mal angenommen der Vater von Kind1 hat mit seiner Lebensgefährtin (die NICHT Mutter von Kind1 ist) 2 Kinder (Kind2 und Kind3) die beim Vater und der aktuellen Lebensgefährtin wohnen. Wenn K1 Volljährig wird hat der Vater einen Selbstbehalt von ca. 1970 Euro Netto (1300 Selbstbehalt für sich + ca. 370 für K2 (15 Jahre alt) + ca. 300 Euro für K3 (10 Jahre alt). Mit diesem Einkommen kommt er super hin, da seine aktuelle Lebensgefährtin (nicht verheiratet) auch ein paar Euro verdient.

Kann man den Vater zur Aufnahme einer Vollzeit-Tätigkeit oder eines Nebenjobs zwingen und wenn er sich weigert fiktive Einkünfte anrechnen so wie das bei Minderjährigen Kindern gemacht wird? Oder wird das bei volljährigen NICHT PRIVILEGIERTEN Kindern nicht mehr gemacht?

Ich danke für eure Antworten.


Zitat
Geschrieben : 27.11.2018 15:59
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

bei volljährigen Kindern sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig.
Sind diese Kinder priviligiert, sind beide Elternteile gesteigert erwerbspflichtig. Dies trifft auf nicht priviligierte Kinder nicht mehr zu.

Was macht das volljährige Kind?
Es muss seine Bedürftigkeit nachweisen.
Und der Unterhalt wird nach Einkommen der Eltern geqoutelt.

Aber da ein volljähriges nicht priviligiertes Kind im 4. Rang steht, bekommt es nur Geld, wenn vorhanden.
Wenn nicht muss es mit Bafög, BAB oder anderen staatlichen Hilfen leben.

Aber, wenn es nichts macht hat es auch keinnen Anspruch auf Unterhalt.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2018 16:10
(@Maennerversteher)

Also endet die  gesteigert Erwerbspflicht mit dem Volljährigkeitsalter sofern dann die allgemeine Schulausbildung abgeschlossen ist?
Der Vater  aus meinem Beispiel müsste nichts an Kind1 überweisen wenn Kind1 eine Ausbildung macht und er unter 1950 Euro netto verdient? Fiktive Einkommen weil er sich keinen (Neben)Job sucht hat er nicht zu befürchten?
lg


AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2018 17:01
(@Maennerversteher)

Interessant wäre auch ob in so einem Fall Vermögen für Unterhalt relevant ist.
Beispiel: Vater erbt 50.000 Euro Vermögen. Verdient aber unter dem Selbstbehalt für sich und seine zwei minderjährigen Kinder. Müsste er das Vermögen für Kindesunterhalt ausgeben so wie bei minderjährigen Kindern?
lg


AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2018 17:07
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ja, bei nicht mehr privilegierten Volljährigen würde in Deinen Beispielen nichts mehr für Unterhalt des Volljährigen übrig bleiben und dann muss auch kein Unterhalt gezahlt werden.

Vermögen muss nicht eingesetzt werden, aber die Kapitalerträge (Zinsen) und ggf. Mieteinnahmen erhöhen das Einkommen.

Bei einem nicht mehr privilegierten Kind gibt es zwar keine Pflicht mehr alle zur Verfügung stehenden Mittel für den Unterhalt einzusetzen, es gilt aber immer noch § 1603 Abs.1 BGB. Es wird nichts fiktiv angerechnet und es gibt auch keine Pflicht einen Nebenjob anzunehmen.
Vermögen muss nur dann eingesetzt werden, wenn man sehr vermögend ist, ansonsten gilt das Altersschutzvermögen beim Verwandtenunterhalt.

Dazu muss man aber auch noch bemerken, dass beim volljährigen Kind das volle Kindergeld angerechnet wird und ein volljähriges Kind in Ausbildung eine Ausbildungsvergütung und/oder BAB erhält und ein Student BAfög vorrangig beantragen muss (siehe Anna-Sophie), was den Bedarf reduziert. 

In aller Regel, bei normalen Lebensumständen werden vorrangig die Unterhaltsansprüche der minderjährigen Kinder bedient und bleibt dann für das volljährige Kind nichts mehr übrig, dann ist das so.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2018 18:36