Hallo,
bei uns steht eine Überprüfung des KU an. Stelle mir gerade die Frage welche Kosten bei fiktiver Mieteinnahmen berücksichtigt werden können. Wir wohnen selbst nicht in dem Haus, aber wird vom Opa bewohnt und ist leider aufgrund fehlender baulicher Trennung aktuell auch nicht vermietbar.
Bis jetzt sieht die Rechnung so aus:
Fiktive Mieteinnahme = qm * Preis/qm * 12 Monate
Davon werden folgende Posten abgezogen
- Grundsteuer
- Haushaftpflicht
- Gebäudeversicherung
- Brandversicherung
- Schornsteinfeger / Heizungswartung
Ist dies so korrekt bzw. welche Posten gibt es noch die abgezogen werden dürfen?
Vielen Dank
Althea
Hi,
zunächst einmal stellt sich die Frage, wem das Haus gehört und aus welchem Grund der Opa unentgeltlich dort wohnt.
Wenn dann tatsächlich ein Wohnvorteil berechnet werden muss, ist von den genannten Posten höchstens die Vermieterhaftpflicht berücksichtigungsfähig. Alles andere wäre auf einen Mieter umlegbar (und ich kenne jetzt Eure Lage nicht aber ich würde das einem mietfreien Bewohner durchaus auch berechnen).
Abziehen könntet ihr Zinsen und Instandhaltungskosten.
Gruss von der Insel
Guten Morgen,
das Haus gehört Opa zu 3/4, deshalb wohnt er dort mietfrei. Das Haus ist schuldenfrei, deshalb können wir keine Zinsen abziehen.
Instandhaltungskosten sind im vergangenem Jahr keine größeren Posten angefallen. Habe dazu aber etwas im Internet gefunden, weiß nur nicht ob das so einfach anwendbar ist.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Im Fall der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wird zur Berechnung des Unterhalts der Überschuss zugrunde gelegt. Kosten für Instandhaltung können nach § 28 der Zweiten Berechnungsverordnung pauschal angesetzt werden.
Quelle: http://www.unterhalt.net/unterhaltsrecht/unterhaltsrechtliches-einkommen.html
Es gibt zwar kein Mietverhältnis, aber trotzdem sollen fiktive Mieteinnahmen veranschlagt werden. Dann dürften die Instandhaltungskosten doch pauschal angesetzt werden können. Oder denken wir hier falsch?
Schöne Ostern
Althea
Hi,
das Problem ist, dass das Familienrecht nicht zwangsläufig betriebswirtschaftliche oder faire Denkweisen übernimmt. Wenn man diese jedoch zugrunde legen würde...
Wir haben ein Haus mit zwei virtuellen Mietern. Bei diesen stellt der ortsübliche qm Preis die Einnahmen. Fairerweise wären nun alle laufenden Ausgaben abzuziehen, auch die genannten, einschließlich Reparaturen.... Anschließend müssten die virtuellen Gewinne, sofern vorhanden, gequotelt auf die Eigentümer umgelegt werden, sprich 3/4 für Deinen Vater, 1/4 für Dich. Nur dieses Viertel sollte eigentlich für Dich relevant sein. Man könnte aber auch mal anders rechnen... Du wohnst auf x qm, besitzt aber nur 1/4 = y qm. Der Rest ist freiwillige Zuwendung dritter. Ich würde hier mal eine faire Rechnung aufmachen und vielleicht kann man diese dann einfach mal proaktiv beim Notar titulieren...
lg
Hi Althea,
die II. BV ist eine Verordnung für den sozialen Wohnungsbau, hat mit Familienrecht zunächst einmal nichts zu tun.
Jetzt ist das unterhaltsrechtliche Einkommen nirgends verbindlich und nur im Rahmen der Leitlinien reichlich lückenhaft definiert. Es bleibt letztlich dem Richter überlassen, was er akzeptiert.
Die II. BV ist sicherlich eine Möglichkeit, überhaupt zu pauschalieren. Da die Regelung aus dem sozialen Wohnungsbau kommt, steht sie auch nicht gerade im Verdacht, zu Gunsten des Vermieters gestrickt zu sein.
Einen anderen, ähnlichen Ansatz wüsste ich nicht und würde es probieren.
Die andere Frage ist, über wie viel Geld wir bei 1/4 Anteil überhaupt noch reden und sich das lohnt.
Wie kommt es dazu, dass 1/4 nicht mehr bei Opa liegt? Erbe? Ich würde hier vielleicht noch mal kräftig drüber nachdenken, ob überhaupt ein Einkommensansatz in Frage kommt. Die URL kennen immer nur den Wohnvorteil für das Wohnen im eigenen Heim, was ja hier nicht der Fall ist und eine wirtschaftliche Verwertung wird auch nicht möglich sein.
Gruss von der Insel
Moin,
ich meine mich erinnern zu können, dass es ein OLG Urteil gibt (oder war es gar ein BGH Urteil?), aus dem hervorgeht, dass ein Eigentumanteil nicht verwertet werden kann, wenn dieses aufgrund eines Wohnrechtes blockiert ist. Ist schon ein wenig länger her und ist mir bei irgendeiner Rechchere mal unter die Finger geraten, ich habe nur leider kein Az mehr ...
Vielleicht mal den Gockel befragen ... !?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.