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Fiktive Miete und Vermögen

 
(@lobodobo)
Schon was gesagt Registriert

Vielleicht kann mir hier jemand einen Tip zu einer Unterhaltssache geben.

Ich besaß bereits vor der Heirat mit meiner Frau ein lastenfreies EFH. In diesem Haus haben meine Frau und ich nie zusammen gewohnt sondern eine Wohnung angemiete. Das Haus diente mir als Refugium. Nach der Trennung von einer Frau bewohne ich das Haus zeitweise allein, zeitweise mit meinem Sohn. Meine Frau hat wahrscheinlich ewig kein eigenes Einkommen.
Nun ist geplant, dass mein Sohn dauerhaft bei mir wohnt. Aus praktischen Gründen überlege ich eine weitere Wohnung anzumieten um die Fahrerei zu sparen und wegen des sozialen Umfeld des Kindes. 
Wie stellt sich das bei einer Ehegattenunterhaltsberechnung im Falle einer Scheidung dar?  Wird mir grundsätzlich eine fiktive Mietersparnis bzw. Mieteinahme zugerechnet oder zählt das 'Haus zum Vermögen aus welchem man meines Wissen ja keine Unterhalt zahlen muss? 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2008 22:15
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

oder zählt das 'Haus zum Vermögen aus welchem man meines Wissen ja keine Unterhalt zahlen muss?

Hier irrst Du. Bei jeglichem Vermoegen, ob Immobilien oder sonstwas, zaehlen die Ertraege zum Einkommen, seien das nun Zinsen, Dividenden oder Miete. Als Immobilienbesitzer bist Du sogar noch etwas mehr gekniffen, weil Dir hier die manche Werbungskosten (Afa, Instandhaltungsruecklage) gerne streitig gemacht werden.

Zu Deiner eigentlichen Frage antworte ich mal mit der Hintergrundinformation aus Deinem anderen Thread (=dass Du mit Deiner Frau ganz gut kanst und mehr die ARGE der Gegner ist):

Ihr werdet keine ALG-II Leistungen loseisen koennnen, solange Du aus solchen Ueberlegungen zwei Hausstaende planst. Klar wird Dir dann die fiktive Miete fuer Dein "Refugium" voll angelastet. Aber nochmal: solange es nur darum geht, die ARGE raustzuhalten, reden wir ueber 770 Euro BRUTTO im Monat (=400 Euro netto nach Realsplitting). Ist das wirklich Dein Problem?

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2008 20:04
(@lobodobo)
Schon was gesagt Registriert

Also es ist schon so wie ich es hier dargestellt habe. Sagen wir mal meine Frau ist dabei in jeder Hinsicht kooperativ um eine Lösung zu ermöglichen die mir ein paar Optionen in meinem Leben offen läßt. Ich fühle mich Ihr halt auch verpflichtet. Die - dann drei - Hausstände plane ich nicht wegen der ARGe sonder weil es organisatorisch einfacher wäre. Ich habe verstanden, dass es letztlich egal ist ob man in seinem Haus wohnt oder nicht. Eine fiktive Miete dafür wird so oder so angerechnet. Mein Problem ist, dass wenn ich mich scheiden lasse hunderte Euro durch das Splitting wegfallen mit denen ich meine Frau jetzt finanziere  ich aber nicht mit einer Frau verheiratet sein will mit der ich nicht mehr zusammen bin. Ich will jetzt nicht abwarten ob der nächste  willens oder in der Lage ist den Versorgungspart vollständig zu übernehmen.  Ich will was neues machen.
Abgesehen von einem emotionalen Formaltrennungswunsch muss ich wegen meines Sohnes mittelfristig entweder meinen Job reduzieren oder eine Kinderfrau beschäftigen. Beides kostet Geld. Ich tendiere zum Job reduzieren. Das habe ich eh schon lange vor. Mit dem verbleibenden Geld (ich schätze so 1.500 EUR) würde ich alleine mit meinem Sohn gut hinkommen - wenn eben nicht diese fiktive Miete angerechnet würde und ich nicht noch meine Frau weiter finanzieren müsste. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.09.2008 02:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo lobodobo,

das erklärt deine Motivation zwar sehr schön, ändert aber nichts an den Fakten.
Pappasorglos hat trotz deiner Motive recht!

Der Verlust durch das Ehegattensplitting wird durch das Realsplitting allerdings weitgehend aufgefangen.
Und letztlich ist sie deinem Sohn auch unterhalts- und damit gesteigert erwerbspflichtig.
Damit dürfte sich dann auch das Argeproblem erledigt haben.

Gruss Beppo

Edit: OK, ich habe jetzt auch mal "drüben" nachgelesen.
Unter diesen Umständen ist dein "Refugium" sicher ein Luxus.
Wie du deine Frau unter diesen Umständen in die Allgemeinheit entsorgen kannst weiß ich auch nicht.

Du müsstest deinen Sohn und evtl. die Kinderfrau bei der EU Berechnung aber auch berücksichtigen. Hast du das schon getan?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2008 03:33
(@lobodobo)
Schon was gesagt Registriert

Das Realsplitting ist eine feine Sache, habe gar nicht gewusst, dass es eine derartige Kompensation gibt. Ich werde trotzdem alles weiterlaufen lassen wie bisher. Wenn ich hier so lese was andere durchmachen kann ich meine Ehe ja durchaus noch als glücklich bezeichnen.
Auf jeden Fall möchte ich den beiden Profis für Ihre Antworten danken. Spontan würde ich jetzt gern einen Donate Button anklicken. Ich habe selten ein so gut strukturiertes und moderiertes Forum gesehen wie dieses - hoffe trotzdem es nicht allzu oft besuchen zu müssen  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2008 23:58