... oder aber nur faul?
Hallo und guten Morgen,
in der gestrigen Verhandlung vor dem OLG HH (Berufungsverfahren/2. Instanz) wurde ich von meinem Rechtsbeistand regelrecht im Stich gelassen.
Folgende Vorgeschichte in möglichst kurzen Worten:
Ich habe zwei Söhne (13 und 16) aus erster Ehe (2001 geschieden). Inzwischen bin ich wieder verheiratet und habe eine weitere Tochter (7 Jahre). Ich arbeite als selbstständiger Architekt mit eigener GmbH.
Aus 2002 besteht ein gerichtlicher Vergleich in dem die UH-Höhe für meine Söhne festgesetzt wurde. Meine Tochter bleibt in diesem Vergleich unberücksichtigt. Ich bin diesen UH-Verpflichtungen immer in voller Höhe nachgekommen, obwohl mir nicht einmal 250,- Euro Eigenanteil verblieben. Dieses habe ich meiner jetzige Frau und ihrem guten Job zu verdanken. In 2007 gab es ein finanzielles Hoch durch einen grösseren Auftrag. Ich konnte mir ein marktübliches Gehalt in Höhe von 4.000,- Euro (brutto, einschl. Firmenwagen) zahlen. Diesen Zeitpunkt habe ich nutzen wollen, um vor Gericht eine Abänderungsklage einzureichen. Mein Ziel war es, für alle drei Kinder den fairen Unterhaltsanspruch ermitteln zu lassen. Hierzu ist zu sagen, dass ich meine Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe (AG- und d AN-Anteil) selber zahlen muss.
Ich habe sämtliche Unterlagen, Bilanzen usw. (privat und GmbH) über meine Anwältin bei Gericht eingereicht. Leider hat die Richterin in der ersten Instanz in der Anhörung mich nicht angehört, sondern nur ihr fehlerhaftes Urteil verkündet (nachdem ich einen hahnebüchenden Vergleichsvorschlag ablehnen musste). Ich sollte von einem Netto-Einkommen in Höhe von 1.700,- Euro (Steuerklasse 4, in dieser Summe ist der geldwerte Vorteil des Firmenfahrzeugs zu 100% = 500,- Euro enthalten) Unterhaltsbeträge für meine drei Kinder in Höhe von insgesamt 1.200,- Euro (900,- für die Jungs) leisten.
Zu der Wahl des Firmenfahrzeugs ist zu sagen, dass es sich um einen VW-Bus handelt, den ich zum einen berufsbedingt benötige, zum anderen aber auch gewählt habe, damit ich meine neue Patchwork-Familie (6 Personen und Hund) transportieren kann.
Das Urteil vom Amtsgericht ist im Februar 2008 rechtskräftig verabschiedet worden. Ich habe sofort Berufung eingelegt. Aus berufsrechtlichen Gründen musste ich eine Zwangsvollstreckung vermeiden und habe daher dem Gericht mitgeteilt, dass ich von meinem Recht Gebrauch mache, die zu hoch festgesetzten Unterhaltsbeträge zunächst bei Gericht zu hinterlegen. Trotzdem ich vom Gericht die Zustimmung zur Hinterlegung erhalten habe und die einzelnen Beträge fristgerecht bei der Gerichtskasse eingezahlt habe, hat die KM die Zwangsvollstreckung (Kontosperrung, Pfändungsverfahren) eingeleitet. Nachdem sie hiermit nichts erreicht hat, hat sie gegen mich Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt. Die Folge war ein Hausbesuch der Kripo ... und ein weiteres, unnötiges Verfahren auf Staatskosten.
Durch berufliche und gesundheitliche Probleme habe ich im Jahr 2008 erhebliche Verluste gemacht und musste mein Gehalt erheblich reduzieren um die GmbH nicht zu gefährden. Um den Anschein der Mutwilligkeit zu entkräften habe ich aber dem Berufungsgericht (OLG) mitteilen lassen, dass ich weiterhin mit einem Einkommen von 4.000,- Euro "gesehen" werden will. Durch meine Erkrankung, den beruflichen Rückschlag und die Tatsache, dass ich durch die Kontosperrung finanziell handlungsunfähig (kein Dispo mehr) geworden bin, konnte ich seit Oktober die Unterhaltsbeträge in Höhe von 900,- Euro nicht mehr hinterlegen. Als endlich der Termin (22. April 09) für die Berufungsverhandlung benannt wurde, ist mir daher ein Stein vom Herzen gefallen.
Zur gestrigen Verhandlung:
Der Richter war sehr nett. Er hat auch sofort gesagt, dass die Kollegin vom Amtsgericht "etwas vorschnell" ihr Urteil gefällt hat. Er hat auch erkannt, dass mein Beruf mehr von seinem Ruf, denn von Aufträgen lebt. Er selber habe Architekten im Bekanntenkreis und wisse daher, wie schwer es zur Zeit ist. Hinzu komme ja das Problem mit Aussenständen usw. Ach, und die aktuelle Wirtschaftskrise dürfe man ja auch nicht vernachlässigen, da diese mit Sicherheit auch die Baukonjunktur noch weiter beeinträchtigen wird. Ausserdem dürfe man nicht vergessen, dass der Beklagte (also ich) ja auch eine neue Familie mit einer weiteren Tochter habe ...
Ich dachte: Klasse, ich habe Glück gehabt, der Mann ist gut, der sieht das sehr realistisch. Das Ding geht heute gut aus! :thumbup:
Denkste! :thumbdown:
Er sagte dann, dass er nicht in der Lage sei, die Kompliziertheit meiner Selbstständigkeit nachzuvollziehen und mein Einkommen festzustellen. (Es lagen sämtliche Bilanzen, Gewinn- und Verlustberechnungen der letzten sechs Jahre vor!) Er sei auch kein Arzt und könne die Atteste und Arztberichte nicht darauf überprüfen, ob ich tatsächlich für einen gewissen Zeitraum arbeitsunfähig gewesen bin. (Es waren Arztberichte von drei verschiedenen Ärzten, die alle einen identischen Befund hatten.)
Er machte es sich dann sehr einfach und schlug folgenden Vergleich vor: Er sei der Meinung, dass ich mit meiner Ausbildung ein Einkommen von 2.250,- Euro netto erzielen könne. Hierauf hat er dann die UH-Beträge ermittelt.
Die Gegenseite hat sofort zugestimmt. Ich bin trotz aller guten Vorsätze auf dem Flur ausgerastet - nicht zuletzt, da meine Anwältin mich dazu bringen wollte, diesen Vergleich anzunehmen. Zuvor hat sie noch immer gesagt, dass ich definitiv ein Mangelfall sei und das Gericht auch so entscheiden müsse ...
In der anschliessenden weiteren Verhandlung habe ich den Vergleich abgelehnt. Meine Anwältin (Schwerpunkt Familienrecht) hat gar nichts mehr gesagt. Der Richter hatte mit einem Mal das Bedürfnis sich mit mir über meine berufliche Zukunft zu unterhalten. Ich habe ihm von meiner Akquisetätigkeit berichtet, wir haben darüber gesprochen, wie hoch allein die Beiträge für die Sozialversicherung der Freiberufler sind. Er hat mir zugestimmt, dass sein angenommener Netto-Betrag für mich ein fiktives Brutto in Höhe von mindestens 5.500,- Euro bedeuten würde. Ob er auch erkannt hat, dass dieses nicht mit seinen Eingangsformulierungen zusammenpasst? ich weiss es nicht ...
Im weiteren hat er mir zwei Möglichkeiten aufgezeigt:
1.
Ich kann bis zum 6. Mai den vergleich noch annehmen (sofern die Gegenseite dann noch einversatnden wäre).
2.
Wenn nicht, dann würden zwei gerichtlich bestellte Sachverständige beauftragt. Einer, um meinen Gesundheitszustand zu überprüfen. Ein weiterer soll dann feststellen, was ich als Angestellter mit meiner Qualifikation verdienen könnte.
Meine Fragen an euch:
Ich bin von meiner Anwältin mehr als enttäuscht. Macht es Sinn, zum jetzigen Verfahrensstand den Anwalt zu wechseln?
Kann ich die Aufgabenstellung vom Gericht an den Gutachter (Gehalt) in irgendeiner Form erfahren? Mir geht es darum, dass der Gutachter natürlich ein statistisches (fiktives) Angestelltengehalt ermitteln kann. ich bin jedoch selbstständig, und auch bezüglich der Einkommen freischaffender Architekten gibt es Einkommensstatistiken. Ich habe mit meinen 4.000,- Euro seinerzeit ein mehr als realistisches Gehalt gewählt (Die Wirklichkeit sieht mehr als düster aus). Ich würde es fair finden, wenn der Gutachter die Aufgabe gestellt bekommt, dass er mein tatsächliches Gehalt auf "Richtigkeit" überprüft, und wenn mein tatsächliches Gehalt in der Folge Grundlage weiterer Berechnungen wird.
Mir erschliesst sich nicht, dass ich mit einem fiktiven Gehalt eingestuft werden soll, wenn ich doch ein festes Gehalt habe.
Ich danke euch für eure Geduld und Mitwirkung! Vielen Dank!
Hallo Klawa,
nur mal eben auf die Schnelle:
Wenn du zu mehr als, 25% maßgeblicher Gesellschafter der GmbH bist, bist du kein einfacher Angestellter mehr sondern wirst wie ein Selbstständiger einschließlich der Bilanzen der letzten 3 Jahre beurteilt. Das ist bei der Sozialversicherung ja auch so.
Wenn der Richter das nicht selbst, sondern durch ein Gutachten bewerten will, ist das zunächst mal nicht zu beanstanden.
Wer war denn der Richter? Magst du mir das ggf. als PN verraten?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
vielen Dank für deine prompte Rückmeldung!
Wenn du zu mehr als, 25% maßgeblicher Gesellschafter der GmbH bist, bist du kein einfacher Angestellter mehr sondern wirst wie ein Selbstständiger einschließlich der Bilanzen der letzten 3 Jahre beurteilt. Das ist bei der Sozialversicherung ja auch so.
Genau, das entspricht ja auch den Leitlinien des OLG. Allerdings will der Richter nicht meine Bilanzen überprüfen lassen, sondern was ich mit meiner Qualifikation fiktiv in einem imaginären Angestelltenverhältnis verdienen könnte. Das finde ich verwerflich. Es liegen die Bilanzen der letzten sechs Jahre vor, und ich selber habe das beste Jahr als Grundlage der Berechnung vorgeschlagen. Das wurde aber komplett ausser Acht gelassen ...
Wer war denn der Richter? Magst du mir das ggf. als PN verraten?
Mach ich! Ich finde nur deine PN-Adresse nicht ... :redhead:
Gruss klawa
Auf der Startseite ist rechts ein Kästchen der grade anwesenden User. Dort nen Doppelklick auf beppo's nahmen, losschreiben und abschicken 😉
Sollte er nicht online sein kannst du seinen Namen über die Userliste (links oben zu finden) raussuchen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
Danke, da hab ich ja mal wieder was gelernt ... 🙂
Moin klawa,
noch eine weitere Anmerkung: Richter (=Berufsbeamte, unkündbar, noch nie arbeitslos und/oder auf Stellensuche gewesen) machen es sich in solchen Fragen manchmal ziemlich einfach: Sie versuchen dann, einen fiktiven Angestellten-Job als Berechnungsgrundlage zu nehmen. Ist ja auch einfach: Man nimmt irgendwelche Gehaltslisten oder Tarifverträge und sagt "Ein Architekt/Maurer/Feinmechaniker kann im Monat XYZ EUR verdienen und davon XYZ EUR Unterhalt leisten" - fertig. An dieser Stelle beisst sich ein guter (!) Anwalt in das Hosenbein des Richters und besteht (!) auf der Nennung eines konkreten und derzeit verfügbaren entsprechenden Jobangebotes in erreichbarer Nähe, um die Fiktion aus dem Beamtenhirn mit der Realität abzugleichen. Denn komischerweise können im richtigen Leben für Unterhaltszahlungen nur reale Euros aufgewendet werden und keine fiktiven.
Hinzu kommt: Würdest Du mit der Mutter Deiner Jungs noch in einem Haushalt leben, müsste ein geringeres Einkommen ja auch so eingeteilt werden, dass es für alle reicht; niemand könnte einwenden "Theoretisch könnte der Papa ja 4.000 EUR im Monat verdienen, also können wir auch praktisch 4.000 EUR jeden Monat ausgeben, selbst wenn wir sie gar nicht haben."
Es gibt hier eine "allgemeine Forumsmeinung", die sinngemäss besagt: Lass Dich NIEMALS auf einen vergleich in Unterhaltssachen ein, wenn dieser nicht überaus positiv für Dich ist, denn einen solchen Vergleich wieder aus der Welt zu schaffen ist überaus schwierig". Lass Dich eben notfalls verurteilen; damit steht Dir der Weg in die nächste Instanz offen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hej Martin,
eben dieser Wadenbeisser fehlte mir. Daher auch meine Frage, ob es in dieser Phase des Verfahrens sinnvoll ist, den Anwalt zu wechseln?!
Nur am Rande: Mich hat gestern auch die Aussage meiner Anwältin geschockt, als sie sagte, sie sei vor 20 Jahren während ihrer Referendarszeit das letzte Mal in diesen "heiligen Hallen" gewesen ...
Du schreibst, dass ich mit einem Urteil in die nächste Instanz gehen kann. Gibt es denn nach dem OLG noch eine weitere Instanz?
Im übrigen werde ich den Vergleich auch nicht annehmen.
Gruss klawa
1) Ich bin von meiner Anwältin mehr als enttäuscht. Macht es Sinn, zum jetzigen Verfahrensstand den Anwalt zu wechseln?
2) Kann ich die Aufgabenstellung vom Gericht an den Gutachter (Gehalt) in irgendeiner Form erfahren?
Hallo,
1) Anwalt jetzt wechseln kostet nur und bringt nichts.
2) Die Aufgabenstellung wird den Prozessparteien sowieso schriftlich mitgeteilt.
Ich würde den Vergleich ablehnen und abwarten, was die Schlechtachter da zusammenbasteln. Und bis dahin aber auch wirklich jeden Stellenanzeigenteil der lokalen/regionalen Führungszeitung aufheben. Denn Stellen für Architekten zur Festanstellung sind so rar wie Anwälte mit Anstand. Wenn der Schlechtachter also irgendwelche fiktiv erzielbaren Einkommen von Angestellten ermittelt, muss man vorbereitet sein zum Gegenhalten mit Hilfe des ganz realen Nichtvorhandenseins von Angestelltenstellen.
Bis das mit den Gutachten soweit ist geht viel Zeit ins Land, und bis dahin kannst du auch mit deiner Anwältin klären, ob die Weiterführung des Mandates nach den bisherigen Vorkommnissen sinnvoll ist oder ob sie sich nicht doch dazu bequemen will, etwas für ihr Geld zu tun. Eine Vergleichsgebühr fürs Nichtstun einzustreichen wäre ihr zwar lieber, läuft aber halt mit dir nicht.
/elwu
Es ist nicht nur die nächste Instanz, die dir bei einem Vergleich verwehrt sein könnte, sondern auch auch die ganz normale Änderungsklage wegen geänderter Rahmenbedingungen.
Ein Urteil lautel sinngemäss: "Da Herr Klawa 2.000,- € verdient, soll er 1.000,-€ Unterhalt bezahlen!"
Wenn man dann später weniger verdient, kann man damit ne Änderungsklage begründen.
Wenn man sich aber vergleicht und sagt.: "Der Unterhaltspflichtige erklärt sich bereit 1.000,- zu bezahlen."
Hat man ggf. nicht mal einen Hebel, wenn man nur noch 1.100,- verdient. Denn für ne Änderung fehlt dann die Grundlage.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Denn Stellen für Architekten zur Festanstellung sind so rar wie Anwälte mit Anstand. Wenn der Schlechtachter also irgendwelche fiktiv erzielbaren Einkommen von Angestellten ermittelt, muss man vorbereitet sein zum Gegenhalten mit Hilfe des ganz realen Nichtvorhandenseins von Angestelltenstellen.
Ich würde in diesem Zusammenhang durch die Anwältin auch noch mal auf die ehelichen Lebensverhältnisse abstellen lassen. Wenn Du zu Ehezeiten zu gleichen oder eher schlechteren Bedingungen selbständig arbeitetest, so besteht nun kein Grund, diese Selbständigkeit aufzugeben.
LG, Uli
@elwu
Klar! Du hast Recht! Warum sollte ausgerechnet die Sache mit den Gutachtern schnell gehen?!
Ich werde mir die Tage mal meine Anwältin vorknöpfen. Schriftlich ist sie nämlich gut. Mündlich ... *stumm*
Der Tipp mit den Stellenanzeigen ist auch gut! Danke dir!
@Beppo
Genau den Fehler habe ich 2001 gemacht! Einen Vergleich werde ich nie wieder eingehen!
Welche Instanz kommt denn ggf. nach dem OLG? Meine Anwältin sagt, dass mit dem jetzt zu erwartenden Urteil Schluss ist ...
Welche Instanz kommt denn ggf. nach dem OLG? Meine Anwältin sagt, dass mit dem jetzt zu erwartenden Urteil Schluss ist ...
Über dem OLG komt noch der BGH aber ob du hingehen darfst, entscheidet in diesem Kasperstaat auch das OLG.
Sie lassen das daher i.d.R. nur zu, wenn sie sich von dort Beifall erhoffen.
Aber deswegen schrieb ich ja auch, dass die Warnung vor Vergleichen auch bei einfachen Änderungen gilt. Nicht nur beim Instanzenweg.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich würde in diesem Zusammenhang durch die Anwältin auch noch mal auf die ehelichen Lebensverhältnisse abstellen lassen. Wenn Du zu Ehezeiten zu gleichen oder eher schlechteren Bedingungen selbständig arbeitetest, so besteht nun kein Grund, diese Selbständigkeit aufzugeben.
LG, Uli
Hej Uli,
der Hinweis ist auch nicht verkehrt!
Zum Zeitpunkt der Trennung war ich zwar noch nicht selbstständig (kurz nach Ende des Studiums), aber seit 1998 bin ich Freiberufler. Die Scheidung war Ende 2001.
Mich bringt dein Hinweis aber noch auf einen anderen Gedanken:
Ich kann meineclaufenden Verträge/Aufträge doch nicht einfach aufgeben, nur weil ein Richter meinr, dass ich evtl. als Angestellter mehr verdienen kann.
Ein Auftrag läuft mindestens noch bis 2010 ...
Moin klawa,
Du musst im Familienrecht unterscheiden zwischen dem, was Du tatsächlich vorhast und dem, was Du davon preisgibst. Beides kann (und sollte manchmal!) weit auseinanderliegen.
Den Auftrag, der bis 2010 läuft, behältst Du beispielsweise fein für Dich. Geht niemanden etwas an. Aber wenn Dir fiktive Einkünfte unterstellt werden, nimmst Du die Stellenanzeigen von 2-3 Wochenend-Ausgaben der lokalen Zeitung und streichst alles an, was irgendwie in Frage kommt und wofür man keine Ausbildung braucht, die Du nicht hast: Produktionshelfer, Lagerarbeiter, Security-Service etc. Diese Jobs sind nicht doll bezahlt, aber sie existieren zumindest.
Du bist als Unterhaltspflichtiger verpflichtet, Deine volle Arbeitskraft zur Sicherung von Unterhalt einzusetzen, ja. Aber: Du kannst nicht verpflichtet werden, weiter selbständig zu sein, wenn sich das nicht für Dich lohnt. Man kann Dich auch nicht zum Erfolg oder einem bestimmten Umsatz verpflichten - wie sollte das gehen? Wenn man Dich auf fiktiver Basis in Grund und Boden pfändet, gewinnt man auch nichts; höchstens ein paar Monate Zeit, dann bist Du wirtschaftlich tot, liegst der Allgemeinheit auf der Tasche, und dann kommt gar keine Kohle mehr. Wem wäre damit gedient?
Erkläre Dich bereit, im Zweifelsfall jede zumutbare und vor allem existierende Arbeit anzunehmen. Aber klebe (zumindest im Aussenverhältnis) nicht an Deiner Selbständigkeit, sondern erkläre, sie sofort aufzugeben, wenn sie sich nicht mehr trägt. Und lass Deinen RA die Unterschiede zwischen fiktiv und real klarmachen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.