Hallo zusammen =)
Hab ne wichtige frage.
Wie sieht es aus wenn ich nach abgabe des unterhaltes meiner 2 Kinder unter die 890 Euro fall?
Bekomme nächstes Jahr mit der 1 Lohnsteuerkarte nur noch runde 1250 Netto.Davon soll ich laut DTabelle 204 Euro fürs 1.K und 247 Euro fürs 2.K abgeben.Da habe ich dann runde 800 noch über hab jetzt mit meinen 950 Euro schon zu Kämpfen.Miete 250,Credit 200(Auß der Ehe übernommen)dann brauch ich ca.200 fürs Auto an Bezin und Versicherung.(ohne komm ich net auf Arbeit) echt böse...
Moin,
ist der KU tituliert? Ließe sich mit der KM reden?
Wird der Mindestunterhalt nicht bezahlt, würde der Staat in Form des UHV einspringen. Hingegen würde dir eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit bis hin zum Nebenjob auferlegt.
Ferner kann verlangt werden, dass du näher an die Arbeitsstelle ziehst, um diese Kosten einzusparen und somit für KU zu verwenden. Der Kredit ist für den KU in deiner Konstellation außen vor.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
ne mit der is nicht zu reden was ich eigendlich schade finde...da sie nebenbei Arbeiten geht (Schwarz)und eh scho gut ohne Unterhalt an die 1400€ kommt.Gut mit näher an die Arbeit ziehn is auch net so einfach da die Wohmungen in der Stadt mehr kosten...nimmt sich also nix.Und einen Nebenjob lehnt mein Chef voll ab.
Moin,
Und einen Nebenjob lehnt mein Chef voll ab.
Das wird dich u.U. nicht davor bewahren können (>hier<).
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hm dann werd ich mir einen job suchen.Am Wochenende kann ich vieleicht meinen Chef überreden.Schade is nur das es dann wieder an Zeit für meine Kinder fehlt...
... ich muss da mal eine blöde Frage stellen!
Beisst sich da die Katze nicht in den SChwanz?
Aus dem Familienrecht heraus wird einem vorgeschrieben, einen Nebenjob anzunehmen (aus welchem Grund auch immer) und aus dem Arbeitsrecht heraus wird mir gekündigt, weil ich keinen Nebenjob annehmen darf!
Was passeirt dann? Schadensersatzpflichtig wird dann wohl keiner sein, da sich ja jeder an das Gesetz hält? :knockout:
Und noch ein bischen weiter gesponnen ...
So übig sind die "Nebenjobs" auch nicht mehr gesäät ... was wenn ich keinen finde ... oder nur Zeitung austragen kann ... für 100,00 Euro?
Danke für die Antworten.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Das eine sind die gesetzlichen Bestimmungen, das andere ist Realität.
Mir stellt sich an der Stelle allerdings die Frage, was ein Arbeitgeber unter normalen Umständen gegen einen Nebenjob einzuwenden haben könnte. Ich gehe mal von einer "normalen" Arbeitsbelastung von max. 40 Stunden in der Woche, verteilt auf fünf Tage aus. Was spricht dagegen, am WE einen Nebenjob anzunehmen, wenn er nicht zufällig in einer höchst geheimen Branche statt findet, die unter Umständen Betriebsspionage zulässt?
Dann gibt es noch den Unterschied zwischen tatsächlich verdientem und vom Richter ausgerechnetem Nebenverdienst. Blöd, wenn der Richter 400 € als möglich ansetzt und dann tatsächlich nur 100 raus kommen. Allerdings ist mir kein Fall bekannt, bei dem überhaupt ein Nebenjob angesetzt wurde - ob vorhanden oder nicht.
Aber wahrscheinlich wird es jetzt gleich Beispiele hageln, wo das so war 😉
Gruß AJA
Also, bei uns ist diese Diskussion schon ein paar Jahre her. Laut Arbeitsvertrag sind Nebentätigkeiten aller Art verboten. Außerdem müßte ein Nebenjob über Steuerklasse VI, zweite Steuerkarte, versteuert werden. Somit werden aus 400 Euro brutto schnell 200 Euro netto und der eigentliche Arbeitsplatz ist auch in Gefahr.
Dagegen spricht auch eine normale Umgangsregelung. Kaum einer kann gleichzeitig am WE Geld verdienen und "nebenbei" die Kinder betreuen, bzw. den Umgang wahrnehmen.
Mein Mann hat gekämpft und muß trotz Mangelfall keinen unterhaltsrelevanten Nebenjob annehmen. Ob er ein Einzelfall ist vermag ich nicht zu beurteilen, aber mich würde echt interessieren, wie es anderen ergangen ist.
Gruß
eskima
Außerdem müßte ein Nebenjob über Steuerklasse VI, zweite Steuerkarte, versteuert werden. Somit werden aus 400 Euro brutto schnell 200 Euro netto
Das stimmt definitiv nicht! Ein Minijob bis 400 € als Zweitjob ist ohne Steuerkarte (bzw. ohne Steuerabzug - oder die zwei Prozent - muss ich nochmal nachlesen) und sozialversicherungsmässig zu Lasten des Arbeitgebers möglich.
Gruß AJA
Hallo AJA,
ich bin lernfähig und es ist ja auch schon etwas Zeit vergangen 🙂
Uns wurde gesagt, dass man für einen Nebenjob entweder einen Freistellungsbescheid (oder Freistellungsantrag?)oder eine zweite Steuerkarte benötigt. Wenn man in einem abhängigen Arbeitsverhältnis steht, dann bekommt man keinen Freistellungsbescheid und dann bleibt nur die zweite Steuerkarte.
Vielleicht hat sich ja auch was verändert und ich bin nicht auf dem neuesten Stand?
edit: oder das war nur die Vorgehensweise des Verlages, an dem mein Mann sich für das Austragen von Zeitungen beworben hat?
LG
eskima
[Editiert am 8/12/2005 von eskima]
???
nee, ein Minijob bleibt nur frei von Abgaben, wenn es der einzige Job ist. Wenn es der zweite ist oder man hat mehrere Minijobs, so teilen sich alle Jobs die Abgaben. Man muss also Lst 6 abgeben...
Gruß, Romy
Hallo,
da will ich mal ein bißchen Licht ins Steuerdunkel bringen, auch wenn es sich langsam vom eigentlichen Thema entfernt:
Eine Freistellungsbescheinigung gibt es nicht mehr. Für einen Minijob gilt tatsächlich die SV-Freiheit; also der AN muß keine SV-Beiträge bezahlen. Die Lohnsteuer ist eine andere Sache:
1. entweder verlangt der AG eine Lohnsteuerkarte, dann muß der AN diese vorlegen. In diesem Fall hat eskima Recht: bei Steuerklsse VI ist erstmal ne Menge weg; kommt aber bei der Steuererklärung zurück.
2. Der AG verzichtet auf das Vorlegen der Lohnsteuerkarte und besteuert den Minijob mit 2% pauschal. Dann ist derJob tatsächlich komplett brutto für netto, also abgabefrei für den AN.
3. Der AG besteuert den Minijob pauschal mit 2%, der AN übernimmt allerdings diese pauschale Lohnsteuer. Dann hat er bei 400 Euro einen Anzug von 8 Euro. Diese Variante sollte ggf. mit dem AG verhandelt werden als Alternative zu Punkt 1.
Das gilt bei einem Minijob.
Das gilt bei einem Minijob neben einem normalen Job.
Das gilt, wenn mehrere Minijobs nebeneinander ausgeübt werden, das Entgelt aus allen zusammen aber nicht die 400 Euro-Grenze übersteigt.
Das gilt für den ersten Minijob, wenn mehrere Minijobs neben einem normalen Job ausgeübt werden.
Ich hoffe, es war deutlich und vollständig.
Viele Grüße Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

