Moin,
unterhaltstechnisch haben sich bei uns die Wogen weitestgehend geglättet.
Sohn 1 (16, in Ausbildung und bei mir lebend) erhält von der KM Unterhalt gekürzt durch sein anteiliges Gehalt.
Sohn 2 (18, mit der Schule fertig und bei der KM lebend) erhält Unterhalt nur durch mich da die KM keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit hat und ich genug verdiene. Zahle also für ihn nach DDT Stufe 2.
So weit so gut.
Die Frau beim Jugendamt sagte, dass ich den Nebenverdienst von Sohn 2 auf meinen Unterhalt anrechnen dürfte. Fand er nicht toll aber ist halt so (das Ausbildungsgehalt von Sohn 1 wird ja auch angerechnet). Sohn 2 will ab Herbst studieren und verdient nebenbei im Gastrobereich.
Meine Frage ist, werden bei ihm auch berufsbedingte Aufwendungen abgezogen (sprich hier Fahrtkosten zur Arbeit)?
Moin
Was macht er denn, und seit wann hat er den Schulabschluß? Die Überbrückungszeit (Orientierungsphase) liegt laut gängiger Rechtssprechung bei bis zu 6 Monaten. Danach muss das Kind selber für sich sorgen, z.B. Jobben, oder auch beim Amt sich arbeitslos melden. Für einen weiterhin geltenden UH-Anspruch müssten schon besondere Umstände vorliegen. Der UH-Anspruch für eine Erstausbildung lebt mit Beginn des Studiums dann wieder auf.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie, danke für deine schnelle Antwort. Er ist diesen Monat mit der Schule fertig. Bis dahin erhält er von mir auch den ungekürzten vollen Unterhalt. Jetzt möchte er erst mal "chillen" und meldet sich daher erst zum kommenden Semester an der Uni an. Er weiß schon was er studieren will.
Mir ging es nur darum - weil ich das hier irgendwo mal gelesen hab -, ob ich von seinen Einkünften ( die inkl. Schwarzarbeit 😡 wohl über 450€ liegen) die Fahrtkosten berücksichtigen muss bei meiner Anrechnung.
Moin
Wenn er Einkommen aus Erwerbstätigkeit erziehlt, ohne einer schul. oder berufsbildenden Ausbildung nachzugehen, ist dieses:
1. im vollen Umfang auch als Einkommen zu werten
2. berufsbedingt zu bereinigen
So sind nun mal m.E. die Regeln im UH-Recht. Allerdings trifft ihn i.M. nicht automatisch eine Erwerbsobliegenheit. Die Gerichte sind hier sehr kreativ. Einen lesenswerten Überblick hat ein RA auf seiner Seite mal zusammengestellt http://www.michaelbertling.de/familienrecht/orientierungsphase.ht m">>>Link<<. Bei den Ausführungen im Beschluss des OLG Naumburg (4 UF 94/7) könnte Dein Umstand hinein interpretiert werden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Danke dir für den Link. Dass sein Einkommen angerechnet wird sagte auch die ( erstaunlicherweise) sehr kompetente und engagierte Frau bei Jugendamt. Das hab ich meinem Sohn auch so mitgeteilt. Mir war nur nicht klar ob Fahrtkosten abgezogen werden oder nicht. Hatten uns mal auf die 10€ pro km nach den Leitlinien unseres OLG geeinigt.
Dann bleibt es dabei und ich bin mal gespannt wie ehrlich der junge Mann Auskünfte erteilt. Abrechnungen bekommt er angeblich nicht und das Geld gibts wohl auch in bar :knockout: