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Fahrtkosten Arbeitsstätte und Konfirmation

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(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin RP,

Anwälte können doch alles mögliche fordern. Dein Anwalt wird sicherlich eine Begründung finden, warum es nicht geht. Ich kann hier Deine Partnerin auch verstehen.

Ansonsten würde ich den Vertrag vorlegen und alle Eintragungen über Deine LG schwärzen 🙂 Kann Deine Exe doch klagen wenn sie das möchte 😉

Muss in diesem Fall die KM Ihre Einkommensverhältnisse mir gegenüber offen legen?

Nö, nicht Dir gegenüber, sondern Eurem Sohn gegenüber. Denn der will ja was. Und um etwas von Dir zu fordern muss ER Dir die benötigten Unterlagen zur Berechnung der Barunterhaltspflicht vorlegen. Tut er das, kann halt der Unterhalt nicht richtig berechnet werden und er muss sich mit der KM auseinandersetzen. Ansonsten gelten ja auch die Selbstbehaltsgrenzen. Sprich: Als KV zahlst Du brav weiter, aber nicht mehr als Du vorher gezahlt hast, wenn die KM nicht leistungsfähig ist. Gruß Ingo

P.S. bestehen noch Titel? Dann musst Du den Volljährigen zur Herausgabe auffordern. Der Unterhalt geht auch auf das Konto des Volljährigen, nicht mehr der KM.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2015 15:38
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin rp,

Inwieweit muß ich dem kompletten Darlehensvertrag beibringen? Welche Möglichkeit habe ich meine LP da raus zu halten ??

Das ist leider ein wenig "Stochern im Nebel" ...
... wenn Du Dich im Rahmen der Berechnung auf Aspekte berufst, die aus dem Bankschreiben nicht eindeutig hervorgehen, dann kann die weitere Beweiserbringung notwendig sein.

Kann ich mehr als die 400 € als Einkommen für Ihren Anteil als Barunterhaltspflichtiger in Ansatz bringen und ist meine Ex nun ebenfalls Auskunftspflichtig was ihr Eigentum angeht?

Zu viel Hoffnung, daß sie tatsächlich mit ins Unterhaltsboot kommt, solltest Du nicht haben. Dennoch:
Vielleicht sorgt es bei Deiner Partnerin für etwas Befriedigung, daß Du, in Bezug auf den Haftungsanteil, Deinerseits nicht nur den Vermögensanteil in Bezug auf Haus, sondern auch die Offenlegung der Einkünfte des Mannes Deiner Ex-Frau fordern wirst ... schließlich mußt Du einen etwaigen Taschengeldanspruch mit einbeziehen.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2015 10:01
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