Ex zahlt keinen Unt...
 
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Ex zahlt keinen Unterhalt

 
 Mabe
(@mabe)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen,

habe zwar noch ein Thema offen, diese Frage passt dort aber nicht mit rein. Nochmal zu den Randdaten.
Ich bin das zweite mal verheiratet. Aus erster Ehe habe ich 2 Kinder (16,14). in meiner zweiten Ehe sind nochmal Zwillinge dazu gekommen (4 Jahre).
Meine Frau brachte noch eine Tochter (5) mit, der Sohn ist jetzt ausgezogen.
Der Vater der Tochter zahlt keinen Unterhalt (Arbeitslos und hat auch Steuerschulden).
Mein Nettolohn liegt bei 2100 Euro, der meiner Frau bei rund 600,00 Euro. Ein Kredit ist auch vorhanden.
Einen Unterhaltsvorschuß für die Tochter meiner Frau ist nicht zu erhalten (laut Amt sind bei uns zwei Einkommen vorhanden, ich bin verpflichtet mit aufzukommen)
Den Ex verklagen bringt wohl nix, da er ja  arbeitslos ist und kein Einkommen  hat (ist jetzt gut 2 Jahre arbeitslos).

Angenommen es kommt zu ener Unterhaltsneuberechnung für meine große Tochter wenn sie eine Ausbildung beginnt,
muß nicht in irgend einer Form die Tochter meiner Frau in die Berechnung mit einbezogen werden, wenn das Amt doch meint ich sei verpflichtet mit aufzukommen?

Gruß Mabe

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2010 12:41
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

die "Verpflichtung" bezieht sich allein auf die Gegebenheiten einer Bedarfsgemeinschaft. Du hast mit dem Kind Deiner Frau unterhaltsrechtlich jedoch nichts zu tun; zumindest nicht in einer Form, der die Unterhaltspflicht für Deine eigenen (4) Kinder mindern würde. Deshalb kannst Du Dich unterhaltstechnisch auch nicht so stellen, als wärst Du 5 Kindern unterhaltspflichtig.

Ist ja auch irgendwie logisch: Was haben Deine Kinder mit der Nicht-Leistungsfähigkeit des Ex-Mannes Deiner Frau zu tun? Deine Frau kann eine UH-Klage gegen selbigen anstrengen; was dabei herauskommt (Absenkung seines Selbstbehalts, Anrechnung fiktiver Einkünfte etc.) ist nicht Dein Bier.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2010 15:44
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Mabe,

der UHV für die Fünfjährige hat nichts damit zu tun, wie viele Einkommen vorhanden sind, sondern er steht euch nicht zu, weil ihr verheiratet seid.

Eine der - m. M. - großen Ungerechtigkeiten. Du hast als "Zweitvater" zwar keinerlei Rechte dem Kind gegenüber, aber zahlen im weitesten Sinne darfst du schon.

Gruß pk

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2010 16:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Eine der - m. M. - großen Ungerechtigkeiten. Du hast als "Zweitvater" zwar keinerlei Rechte dem Kind gegenüber, aber zahlen im weitesten Sinne darfst du schon.

Wieso?
Damit geht es ihm doch genauso wie dem "Erstvater".
Ergo ist es total gerecht!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2010 16:45
 Mabe
(@mabe)
Zeigt sich öfters Registriert

Na toll.
Das mit der Absenkung des Selbstbehaltes ist ein Hinweis.
Vielen Dank.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2010 23:21