Hallo,
hab da mal eine Frage, die nicht mich sondern meinen Bruder betrifft.
Er hat eine 7 jährige Tochter, kein Sorgerecht, seit drei Jahren getrennt von der KM, nie verheiratet.
Bisher hat er für seine Tochter monatlich 180 Euro Unterhalt bezahlt. Das war eine schriftliche Vereinbarung, die er mit seiner Ex so getroffen hatte.
Am Freitag kam nun ein Einschreiben von der Ex in der sie ihn auffordert zum Jugendamt zu gehen und dort den Unterhalt titulieren zu lassen. Gleichzeitig fordert sie ihn auf, ihr sämtliche Einkommensnachweise der letzen 12 Monate vorzulegen.
Und sie fordert ab 01.03. 2010 von ihm 279 Euro.
Was ist nun das beste zu tun ?
Er wohnt in den neuen Bundesländern und hat ein Nettoeinkommen von rund 1200 Euro im Monat.
Meiner Meinung nach hat die Ex das Recht soviel Geld von ihm zu fordern oder sehe ich da was falsch ? Kann sie auch noch rückwirkend Forderungen stellen ?
Müsste er nicht sogar noch mehr als 279 Euro bezahlen ?
Mein Rat an ihn wäre nämlich gewesen, mit den 279 Euro einverstanden zu sein, oder zu versuchen einen Vergleich zu schliessen ohne dynamischen Betrag.
Oder würdet ihr etwas anderes empfehlen ?
warum will die KM denn jetzt 279 wenn sie bisher mit 180 zufrieden war?
Hi dadwithouthope
Die Forderungen der KM sind legitim, der Mindest-KU für ein 7 jähriges Kind beläuft sich auf 272€. Sie hat im namen des Kindes alle 2 Jahre das Recht, Einkommensauskunft zu verlangen. Ebenso besteht ein Titulierungsanspruch.
Rückwirkend zu fordern (also alles vor dem Monat, in welchem das Schreiben kam) wird nicht klappen, da es keinen Titel gab, jedoch eine von beiden Seiten akzeptierte UH-Vereinbarung und damit Konsens.
Ein höherer Betrag geht lt. DDT deshalb nicht, da bei seinem EK ansonsten der BKB nicht gewahrt wird.
warum will die KM denn jetzt 279 wenn sie bisher mit 180 zufrieden war?
Vielleicht wird das Kind grösser, hat neue Bedürfnisse oder möchte auch mal Taschengeld? Eine echt schwierige Frage.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Servus dwh,
um den Titel wird Dein Bruder nicht rumkommen, wenn er gefordert wird.
oldie hat ja schon gerechnet.
Meine Frage wäre noch, ob Dein Bruder noch weitere Kinder zu versorgen hat?
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo dadwithouthope,
Müsste er nicht sogar noch mehr als 279 Euro bezahlen ?
Meiner Meinung nach müssten es 272 Euro sein - Zeile 1 der Düsseldorfer Tabelle, Altersgruppe 6 bis 11 Jahre. Und mehr dürfte es eigentlich auch nicht werden, denn bereits in Zeile 2 ist nach Abzug des Kindesunterhalts von seinen 1200 Euro netto der Bedarfskontrollbetrag unterschritten. Da braucht also niemand ein großes Palaver zu beginnen über eine Hochstufung wg. "nur ein Unterhaltsempfänger".
Gleichzeitig fordert sie ihn auf, ihr sämtliche Einkommensnachweise der letzen 12 Monate vorzulegen.
Dazu hat sie ein Recht. Allerdings, wenn das Ergebnis lautet "1.200 Euro im Monat", dann kann es das m.E. ziemlich locker sehen, denn wie schon gesagt - dann ist bei ihm eh' nicht mehr zu holen als "nur" der Mindestunterhalt, und den hat sie eh' schon eingefordert.
Kann sie auch noch rückwirkend Forderungen stellen ?
Nein. Es gab ja bislang eine Regelung, und Madame war's zufrieden. Mehr Geld fordern kann sie erst ab Beginn des Monats, in dem sie ihn dazu auffordert. So gesehen ist der 1. März völlig korrekt.
Mein Rat an ihn wäre nämlich gewesen, mit den 279 Euro einverstanden zu sein, oder zu versuchen einen Vergleich zu schliessen ohne dynamischen Betrag.
Um die Zahlung des Mindestunterhaltes (wie gesagt, 272 Euro - nicht 279 Euro) wird er vermutlich nicht herum kommen. Mein Vorschlag wäre, erst mal mit der KM zu reden, ob sie einverstanden ist, wenn er den Mindestunterhalt auch ohne Titulierung zahlt; die Einkommensnachweise soll sie natürlich trotzdem haben (allein schon damit sie sieht, dass er sie nicht beschummeln möchte, sondern nur den juristischen Hickhack scheut, der mit einem Titel verbunden ist).
Wenn sie auf einem Titel besteht und er partout keinen dynamischen Titel an der Backe haben möchte, dann sollte er einen großen Bogen um das Jugendamt machen und den Titel von einem Notar erstellen lassen. Besteht zwar ein gewisses Restrisiko, dass der KM das nicht gefällt und sie doch noch einen dynamischen Titel haben will - aber das muss er schon selber einschätzen, wie sehr die Dame auf Krawall gebürstet ist.
Zu der ganz geldgierigen Sorte scheint sie ja immerhin nicht zu gehören, sonst wäre sie ihm nämlich spätestens zum sechsten Geburtstag des Kindes mit einer neuen Unterhaltsforderung auf die Pelle gerückt, das wären nämlich auch nach der 2009er DT bereits 240 Euro statt der bislang ausgehandelten 180 Euro gewesen.
Er hat eine 7 jährige Tochter, kein Sorgerecht, seit drei Jahren getrennt von der KM, nie verheiratet.
Da er wegen Unterhalt eh' mit ihr reden muss, wäre es vielleicht an der Zeit, auch mal wieder das Thema "Sorgerecht" auf den Tisch zu legen. Nicht im Sinne einer Verquickung von Sorgerecht und Unterhalt (wie du weißt, ist das eh' nicht zulässig), sondern im Sinne von: "Ach, Ex-Schnucki, da wir gerade über den Unterhalt geredet haben, ist mir doch siedendheiß eingefallen, dass ich immer noch kein Sorgerecht für unsere Tochter habe. Was ist eigentlich, wenn du morgen von einem Lastwagen überfahren wirst ..."
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. Oldie war schneller ...
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Danke für eure schnellen Antworten.
Ist im Prinzip genau das was ich mir auch schon gedacht hatte.
Ja, mein Bruder lebt noch immer in einer Traumwelt. Er dachte er tut seiner Ex einen Gefallen wenn er ihr 180 Euro gibt und fand es ziemlich lächerlich, dass sie nun 272 Euro ( hatte mich verschrieben ) fordert. Er war nämlich der irrtümlichen Meinung, dass die 900 Euro Selbstbehalt zum verprassen da seien und er seine Ausgaben, wie Miete, Versicherungen usw. noch extra abziehen könne. Nun muss er leider aufwachen.
Er ist auch der Meinung, er müsse ihr überhaupt nichts nachweisen, sie habe kein Recht auf Einsicht in sein Einkommen. Aber wie es scheint ist auch seine Ex aufgewacht und hat mitbekommen, dass da noch mehr zu holen ist und das tut sie nun ( berechtigterweise ) auch.
Wegen dem Sorgerecht brauche ich ihm nichts zu raten, mein Bruder glaubt immer noch an das Gute in der Ex, an die Gerechtigkeit des deutschen Staates ( " ich bekomme das Kind sowieso, wenn ich das möchte " ) , so dass es keinen Sinn hat ihm da was zu erklären.
Aber wie wir alle wissen, auch ihn wird die Erfahrung besseres lehren.
Die Ex hat schon selber versucht mit ihm zu reden, aber da er ja , wie schon gesagt, alles viel besser weiss, hat er jedes Gespräch abgelehnt und geht nun zum Jugendamt. Die Tante dort ist ja, seiner Meinung nach, voll auf seiner Seite und wird der Ex schon die Leviten lesen.
Ich habe, wie gesagt, ihm geraten, einen festen Betrag auszuhandeln, der sich eben so zwischen 250 Euro und 280 Euro beträgt. Vielleicht hört er ja mal auf mich.
PS. Ja, er hat nur dieses eine Kind.
Servus DwH,
dann halte schon mal die Taschentücher für ihn bereit, wenn er seine Bauchlandung nach dem Irrflug durch das dt. Familienrecht hingelegt hat.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hi,
dann halte schon mal die Taschentücher für ihn bereit, wenn er seine Bauchlandung nach dem Irrflug durch das dt. Familienrecht hingelegt hat.
Taschentücher werden nicht reichen. Halte lieber 'ne XXL-Packung Verbandszeug bereit, und irgendwas zur Wund-Desinfektion ;-(
Die Ex hat schon selber versucht mit ihm zu reden, aber da er ja , wie schon gesagt, alles viel besser weiss, hat er jedes Gespräch abgelehnt und geht nun zum Jugendamt. Die Tante dort ist ja, seiner Meinung nach, voll auf seiner Seite und wird der Ex schon die Leviten lesen.
Wenn es so sein sollte, würde ich allerdings gerne wissen, ob die JA-Tante neben den Leviten auch Argumente hat, die im deutschen Familienrecht ziehen. Es wäre mir nämlich neu, dass unsere Richter nach dem 3. Buch Mose urteilen würden 😉
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.