Hi Forum,
Thema steht ja schon oben. Ex will nun das volle Programm steht ihr ja schließlich zu 😉
Also von Ehegattenunterhalt über nachehelichen Unterhalt bis Zugewinn. Für die letzten beiden Punkte meint mein Anwalt sieht er die Sache sehr gelassen.
Ggf. wird es max. einen Aufstockungsunterhalt geben.
Aber wie sieht es denn nun mit dem Ehegattenunterhalt aus. EX arbeitet seit die Kleine 1 Jahr alt auf 30Std Basis kommt aber mit Überstunden oft auf 35Std/Woche.
Sie meint nun, da sie das Kind versorgen muss kann sie nicht länger arbeiten. Ganztagbetreuung wäre in der Kita möglich und ansonsten kann ich auch die Kleine gerne nehmen!
Dies ist nur eine Retourkutsche von Mutti, da ich bei der letzten Umgangsverhandlung 2 Tage mehr bekommen habe und wir nun die Kommunikationsebene mit Hilfe einer
Mediation verbessern müssen um das Wechselmodell zu etablieren.
Daher meine Frage wie sieht das mit rückwirkenden Unterhalt aus? Gibt es hierzu Urteile die mir weiterhelfen?
Tochter wird im August 3 Jahre alt und Scheidungsantrag wurde von mir bereits eingereicht.
Danke
Gruss
Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)
Hallo,
Unterhalt für sich kann sie nur ab dem Zeitpunkt bekommen an dem sie ihn fordert.
Sophie
Moin,
ich gehe davon aus, dass "Ehegattenunterhalt" für Trennungsunterhalt steht.
Vermutlich wurdest Du im Verlaufe Eurer Trennung irgendwann mal aufgefordert, Auskunft über Deine Einkünfte zwecks Unterhaltsberechnung abzugeben.
Dieses Auskunftsersuchen gilt als Zeitpunkt der Inverzugsetzung, d.h. rückwirkend kann ab da gefordert werden.
Besten Gruß
United
