Hallo alle zusammen,
im Januar oder Februar werde ich ungewohlt Vater.
Wir waren 5 Jahre zusammen bis ich im april schluss gemacht hatte.
Da sie arbeitslos war (ist) habe ich sie nicht rausschmeissen wollen, sondern ihr
eine "übergangszeit" angeboten.
Tja nun ist sie schwanger....
Ich weiss ungefähr was mich das Kind kosten wird.
Da sie Harz4 bekommt, hatt sie angekündigt das ich ihr unterhalt zahlen muss!!
Was kommen da für kosten auf mich zu?
Ich habe Monatlich ca.1600 € zu verfügung.
Wie lange muss ich überhaupt für sie zahlen?
Habe gehört es sollen Gestze geändert werden?!
Wäre echt dankbar für eine antwort
... habe ich sie nicht rausschmeissen wollen, sondern ihr eine "übergangszeit" angeboten...
Da sie Harz4 bekommt...
Wie das? Wenn Ihr zusammen wohnt hatte sie garkeinen Alg-2 Anspruch, weil Ihr eine Bedarfsgemeinschaft seit. Also sag das lieber nicht so laut.
Was kommen da für kosten auf mich zu? Ich habe Monatlich ca.1600 € zu verfügung.
Kommt drauf an ob im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne von Alg-2 oder im Rahmen der Unterhaltspflicht nach §1615I BGB. Aber bitte nicht davon abhängig machen, ob ihr weiter zusammenleben wollt.
moin,
als ich schluss gemacht hatte hatt sie bis august bei mir gelebt, bis sie ihren Hartz4
kramm abgeschlossen hatte.(Hat angeblich so lange gedauert!!)
Sie hatt jetzt ihre eigene Wohnung.
Was kommen da für kosten auf mich zu? Ich habe Monatlich ca.1600 € zu verfügung.
Der Selbstbehalt bzgl. Betreuungsunterhalt ist 1000, dazu kommen die Werbungskosten (mindestens die 5%-Pauschale) und bis zu 4% vom Netto für private Altersvorsorge.
Zur Zeit kommt auch noch das halbe Kindergeld dazu (154/2 = 77 Euro), aber das soll sich ändern im nächsten Jahr, weil die Macher der Unterhaltsreform glauben, dass da was zu holen ist. Wird sich zeigen, ob sie Recht haben, weil bisher immer die Frage nach den Umgangskosten unter Hinweis auf diese 77 Euro abgebügelt wurde, wird spannend, wie das ausgeht.
Heisst also, wenn Du 1600 hast, zahlst Du insgesamt (Kindes- + Betreuungsunterhalt) irgendwas zwischen 400 und 500.
Zu der Dauer kann man noch schwer was sagen, es bleibt prinzipiell bei den 3 Jahren, es sei denn irgendwas spricht dagegen. Kann durchaus sein, dass Alg-2 Bezug so ein Punkt sein wird, der dagegen spricht, auch wenn das natürlich so in keinem Gesetz steht.
Ach ja, und das ganze schon 4 Monate vor der Geburt .
Moin V-Man,
rein interessehalber (auch wenn es Dir jetzt nicht mehr wirklich hilft): Dass Du Deine Freundin nicht gleich rausgeschmissen hast, spricht ja durchaus für Dich - aber warum geht man noch miteinander in die Kiste, nachdem man Schluss gemacht hat - und das Ganze auch noch ohne Lümmeltüte? Oder andersrum: Worin besteht das "Schlussmachen", wenn man weiterhin in der gleichen Wohnung lebt und miteinander schläft?
Ist nicht als Kritik gedacht, aber ich würde gerne diese Lebensform verstehen; wir kennen hier nur "verheiratet/liiert" und "geschieden/getrennt" - aber nix "dazwischen".
Grüssles
Martin
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Das heist im klar text wenn sie nie mehr arbeiten will und offizel
keinen Partner hat, dass ich länger als drei jahre für sie zahlen muss??
Sie hatte verhüttet, und ich hatte ihr vertraut (fehler).
Sie hatte keine möglichkeit wo anders hin, hatte sie zumindest immer gesagt.
Im nachhinein sehe ich dass ich zimlich naiv gewessen bin!!!!!
Wie so hatten wir Körperkontakt??
Das ist eine gute frage, ich denke mal weil sie mir leid tat. (wie gesagt zimlich naiv!!!)
Ich kanns leider nicht mehr rückgängig machen.
Habe aber mein Denken umgestellt!!!!
Das heist im klar text wenn sie nie mehr arbeiten will und offizel
keinen Partner hat, dass ich länger als drei jahre für sie zahlen muss??
"Für sie zahlen" hiesse 770 Euro, wir reden hier von 200-300, den Rest zahlt der Steuerzahler, also ich.
Wie es nach 3 Jahren weitergeht, können wir einfach noch nicht sagen, aber der Verdacht liegt eben nahe, dass die Unterhaltsreform eben auch die Sozialkassen entlasten wird.
Hallo
danke für die antworten.
Jetzt iss ich was ungefähr auf mich zukommt.
V-man
