Ex Frau will Titel ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Ex Frau will Titel für sich

 
 moha
(@moha)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
was wieder was neues an der Trenungsfrond wo ich nicht weiterkomme.

Ich habe vor 3 Wochen einen dynamischen Titel für meine Kinder beim JU beantragt und dieser meiner Ex Frau zukommen lassen.
Jetzt bekomme ich Post, dass Sie auch einen Titel für die 481,-EUR Trennungsunterhalt bekommen will, sonst Klage !

Hähhh. Ich habe immer pünktlich bezahlt und Sie will nun auch noch einen Titel für sich? Für die Kinder kann ich ja noch verstehen.
Die Scheidung wird offiziell zum November gestartet.
Muss ich Ihr einen Titel geben? Sie bekommt eh schon mehr Geld als überhaupt vorhanden ist.

Noch ne ander Frage. Wir haben ja noch ein Haus das nun endlich einen Käufer gefunden hat. Leider bleiben noch 20.000,-EUR Restschulden übrig
die verteilt werden müssen. Sie kann eigentlich mind. Halbtags arbeiten gehen, macht Sie aber nicht.
Ich kümmere mich um alles, bezahle alles und frage mich jetzt: Kann Sie sich dagegen wehren das unser Haus zu 20.000,-EUR weniger als gedacht
verkauft werden soll? Wenn ja, ich kann nicht noch länger Haus und Miete zahlen.

Grüße an alle da draussen


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2009 16:48
 elwu
(@elwu)

Hallo,

woher kommen denn die 481€ Trennungsunterhalt? Zum Haus: das Angebot würde ich ihr mitteilen. Wenn sie damit nicht einverstanden ist, kann sie dich ja auszahlen. Was sie natürlich nicht wirklich kann, also muss sie sich irgendwie bewegen. Anwälte sollten bei diesem Vermögensteil der Auseinandersetzung außen vor bleiben, denn durch die hohen Streitwerte werden utopische Gebühren generiert.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2009 17:01
 moha
(@moha)
Schon was gesagt Registriert

Tja,
nochmal zur Frage. Steht Ihr ein Titel für sich zu? Die Kinder haben einen!

Zum Haus:
Schulden: 205.000,-EUR
Erlös: 185.000,-EUR
Ergibt: 20.000,-EUR Restschulden

Leider ist mit der Ex überhaupt kein Gespräch mehr möglich.
Bin diese Woche beim Anwalt um Ihr ein Vorschlag zu unterbreiten das Haus zu verkaufen und
jeder 10.000,-EUR zu zahlen.
Kassiert der Anwalt für diesen Vorschlag etwas Kohle bzw. richtet sich das nach dem Streitwert?
Es geht doch nur darum ob Sie damit einverstanden ist das Haus zu verkaufen und nicht wer wieviel bekommt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2009 17:05
(@Wolkenhimmel)

Hi moha,

den Kindern steht auch ein Titel zu. elwu wollte aber noch wissen, woher die 481€ TU stammen... wer hat die ausgerechnet / festgelegt?

VG WH


AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2009 17:07
 elwu
(@elwu)

Kassiert der Anwalt für diesen Vorschlag etwas Kohle bzw. richtet sich das nach dem Streitwert?

Hallo,

würdest du freundlicherweise die Frage nach der Herkunft der 481€ beantworten? Zum Recht auf einen Titel für trennungsunterhalt: ja, hat sie. Zu den Gebühren wegen des Hausverkaufs: normalerweise richtet sich das nach dem Streitwert, und schon wären für diesen popeligen Brief einige tausend Euro an Gebühren fällig. Vielleicht macht er das aber auch für einen Festbetrag. Das muss er dir natürlich vorher schriftlich bestätigen. Mündliche Zusagen sind genau gar nichts wert, auch und besonders die von Anwälten.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2009 17:11
 moha
(@moha)
Schon was gesagt Registriert

Die TU stammen davon, dass ich Geld verdiene, Sie nur 650,-EUR verdient und mit allen Abzügen ich Ihr TU bezahlen muss.
An dem Betrag lässt sich auch nix ändern.
bzw. habe ich in den ersten 5 Monaten zuviel bezahlt und nun 100,-EUR für die nächsten 6 Monate pro Monat einbehalten (Vorschlag meines Anwalts)

Beispiel: 1250,-EUR für Kinder und Ex (Steuerklasse 3) von Januar bis Mai
Ex ändert einfach rückwirkend Ihre Steuerklasse auf 2, ich muss rückwirkend auf 1
Ergibt Differenz. Sie will 481,-EUR, + 500,-EUR Kinder. Ich zahle nun 381,-EUR + 500,-EUR Kinder.

Nun will Sie Titel für sich selbst über 481,-EUR und droht mit Klage.
Was kann passieren wenn ich das nicht mache.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2009 17:13
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hähhh. Ich habe immer pünktlich bezahlt und Sie will nun auch noch einen Titel für sich? Für die Kinder kann ich ja noch verstehen.

Da musst Du aufpassen, da geht's um den Kostenentscheid bei einer möglichen Klage.

Prinzipiell gibts auch beim TU das "Titulierungsinteresse", allerdings müsste sie die Kosten für so eine Urkunde übernehmen. Ist in dem Brief die Kostenübernahme angeboten? Wenn ja, dann Alarm, dann steckt ein Plan dahinter.

Google mal nach "Titulierungsinteresse Kostenübernahme mutwillig", dann findest Du mehr.


AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2009 17:15
 elwu
(@elwu)

Nun will Sie Titel für sich selbst über 481,-EUR und droht mit Klage.
Was kann passieren wenn ich das nicht mache.

Hallo,

wenn du nicht titulierst kann und wird sie klagen, und gewinnen. Daher solltest du fix den unstrittigen Teil titulieren. Bis die 600€ kompensiert sind 381€, danach 481€. Begrenzt ausdrücklich: solange Anspruch auf Trenunngsunterhalt besteht.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2009 17:18
 moha
(@moha)
Schon was gesagt Registriert

nö. von Kosten steht das nix.
Im Schreiben steht:

"Des weiteren fordern wir Ihren Mandanten hiermit letztmalig außergerichtlich auf, sich in vollstreckbarer Form auch hinsichtlich des Unterhaltsbetrages in Höhre von 481,-EUR für unsere Mandantin zu verpflichten.....
sonst Klage".
Steht nix von Kosten drinnen.
Die Gegenseite geht überhaupt nicht darauf ein, dass ich 5 Monate zuviel TU bezahlt habe. Meine Ex war so dumm und hat einfach mal die Steuerklasse geändert trotz aller Absprache.
Somit musste ich zum 01.05.09 rückwirkend in die Klasse 1, habe aber bis dahin TU bezahlt wie in Klasse 3.
Die Differenz bzw. den zuviel gezahlten Betrag haben wir/ich von den 481,-EUR abgezogen (100,-EUR im Monat) was Sie nicht will.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2009 17:19
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi moha

Wenn die Steuerklassen geändert wurden ist auch ihr EK von 650€ vermutlich deutlich angestiegen, so wie Deins erheblich gesunken ist. Hat eine Neuberechnung mit aktuellen Zahlen stattgefunden? Wurde der zuvor ausgerechnete KU überprüft?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2009 17:23




 moha
(@moha)
Schon was gesagt Registriert

Wisst Ihr was mir auf den Sack geht.
Jede Woche neue Briefe von deren Anwalt mit Lügen und Verleumdungen.
Ex Fau hat den ganzen Tag Urlaub, da Kinder bis 13/15 Uhr in Schule und Hort sind.
Ihr Ziel: Mich finanziell kaputt zu machen !

Jetzt stecke ich in der Zwickmühle. Seit 6 Monaten verdiene ich ca. 30% weniger als noch vor 1 Jahr. Mit meinem Gehalt bräuchte ich Ihr normalerweise
0,-TU zahlen. Dumm ist nur, dass ich eine einmalige Sonderzahlung im Januar bekommen habe die schon aufgebraucht ist. Davon weiss Sie nix,
würde es auch nicht drauf anlegen lassen Ihr 0,-EUR TU zu zahlen. Gericht würde sagen, OK. rechnen wir mal die dicke Sonderzahlung / 12 und ich
müsste Ihr sogar noch mehr zahlen als die 481,-EUR. Durch die scheiss Wirtschaftskrise zahle ich nun jeden Monat drauf und die Sonderzahlung ist
weg. Madame fährt mein Auto und geht jede Woche mehrmals zum Anwalt. Mein Anwalt ist meist im Urlaub oder vor Gericht. Hat keine Zeit für mich.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2009 17:27
 moha
(@moha)
Schon was gesagt Registriert

Hi moha

Wenn die Steuerklassen geändert wurden ist auch ihr EK von 650€ vermutlich deutlich angestiegen, so wie Deins erheblich gesunken ist. Hat eine Neuberechnung mit aktuellen Zahlen stattgefunden? Wurde der zuvor ausgerechnete KU überprüft?

Gruss oldie

Ja Oldie, passt alles. Habe die aktuellen Gehaltszahlen ausrechnen lassen. Sind ja schon von 1250,-EUR auf 981,-EUR runter.

Trotzdem passt es nicht. Ich bin im November 08 ausgezogen, Sie aus gemeinsamen Haus im Februar 09 mit den Kids.
Haus steht seitdem leer und wird zum Verkauf angeboten. 1 Interessenten habe ich gefunden. Will auch niemals mehr zurück.
Frau macht sich aus allem nix. Kümmert sich nicht um den Hausverkauf, fährt mein Auto und droht mit Hausratteilungsverfahren etc.
Das nenne ich Rechtsstaat. 1er darf bluten, der andere lacht sich kaputt.
Hoffe nur, dass die Scheidung im November durchgeht und ich nix mehr an TU zahlen muss !!!
Die soll endlich mal Ihren "A...." bewegen und Ihre Arbeitsstelle mal aufstocken, was kein Problem ist. Aber ans arbeiten gehen gewöhnt man sich halt schwer.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2009 17:34
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wisst Ihr was mir auf den Sack geht.
Jede Woche neue Briefe von deren Anwalt mit Lügen und Verleumdungen.

Jetzt komm' mal aus der Schmollecke und überleg Dir die Professionelle Antwort auf diesen Brief.

Ich halte es für wahrscheinlich, dass Du mit einem sofortigen Anerkenntnis im Falle einer Klage immer noch den selben Effekt erreichen kannst wie mit einer aussergerichtlichen Titulierung. Aber schreib doch einfach der Gegenseite nochmal einen Brief, mit der Bitte, sie sollen verbindlich die Kostenübernahme für die Titulierung zusagen. Ist vielleicht nicht nötig, aber hält sie auf Trab. Lies auch mal das hier:

http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1578.html


AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2009 17:44