Ex-Frau nutzt den U...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Ex-Frau nutzt den Unterhalt für Ihren Lebenstil und nich für Kinder

 
(@franz2009)
Schon was gesagt Registriert

Hi zusammen,

ich bin neu hier bei vatersein.de und da ich keine wirkliche Hilfe von so tollen Einrichtungen wie dt. Jungendamt bekomme hoffe ich bekomm hier Rat.

Ich bin seit 2006 geschieden und habe zwei bezaubernde Kinder. Zur Ehezeit habe ich bei meinen Eltern das Haus erweitert. Die Ex-Frau die aus Mecklenburg-Vorpommern kommt wohnt in diesem Haus mit den Kindern bei meinen Eltern. Ich habe auf mein Haus verzichtet, damit die Kinder nicht 1000km von mir und  meiner Familie getrennt werden.

Nun hat sie für die Kinder Unterhalt eingeklagt. So gesehen kein Problem, steht ihr ja zu und geht ja zu Gunsten der Kinder. Tja - Pustekuchen. Gelder wie Unterhalt, Kinder- und Erziehungsgeld wird angenommen. Jedoch das meine Kinder sozial nicht abgestempelt werden übernehmen notgezwungener Weise ich, meine Mutter sowie meine Schwester (Taufpatin der Kinder) sämtliche Kosten (Kleider, Freizeit-Aktivitäten, Schulmaterial sowie Gelder für Kindergarten und Kosten aller Ausflüge).

Meine Ex-Frau bezieht jedoch die obengenannten gelder und kommt ungefähr auf ca. 750 Euro mtl. Lebt jedoch mietfrei in dem Haus in einer 130 m² Wohnung. Die Kinder jedoch werden von Papa und Oma erzogen, und auch die Kosten für das tägliche Wohlergehen zahlen ich und meine Familie.

Sie nutzt des Geld wirklich nur für ihre Interessen (z.b. Tatoos, Internet und weggehen....)

Bin natürlich gesorgt da sie um es auf einen Punkt zu bringen die Kinder nur als Geldquelle und Sicherheit für ein bequemes Leben sieht. Vom Jugendamt bekommt man ja leider keine Unterstützung. Und wenn dann nehmen sie bis zur Klärung erstmal die Kinder mit in ein Heim. Dies möchte ich natürlich meinen Kindern ersparen, und die Mutter will ich Ihnen ja auch nicht wegnehmen.

ABER:

gibt es denn:

+ keine Möglichkeit das die Ex-Frau dem Jugendamt gewisse Kostenfaktoren belegen muss
+ rechtliche Schritte die man einleiten kann, die aber auch nicht die Kinder in ihrem normalen Alltag stören und auch was für den Vater bringen der ja in Deutschland  oft nur zum Zahlen gut ist.
+ und in wie fern stimmt der alte satz "als Vater hast du keinerlei Rechte oder Mitsprache recht da alle Rechte auf die Mutter übergehen"

Danke schon mal im Vorraus

LG Franz

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2009 11:11
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Franz,

auch wenn Dir die Antwort nicht gefällt: Sie kann mit dem Unterhalt machen, was sie will. Theoretisch könnte sie ihn sogar in der nächsten Kneipe versaufen... Du hast keinen Anspruch darauf, dass sie Rechenschaft ablegt.

Auch wenn es extrem schwerfällt: Da musst Du drüberstehen. Gib Deinen Kindern bei Dir alles was sie brauchen. Auf alles andere hast Du leider wenig Einfluss.  :gunman:

LG
Sleepy

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2009 11:52
(@franz2009)
Schon was gesagt Registriert

danke dir

ich dachte es mir fast - jedoch finde ich echt manche gesetze, und da glaub ich fast das ganze gesetzbuch, gehören überarbeitet oder neu geschrieben.

lg franz

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2009 12:10
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

der Barunterhalt kann in gewissem Umfang auch in Form von "Sachen" geleistet werden. Wenn du also Schuhe kaufst, weil die Kinder keine in der passenden Größe haben, kannst du den Betrag durchaus vom KU abziehen. Den Aufschrei möchte ich allerdings aus nächster Nähe nicht miterleben. Nur, so lange ihr so spielt, wie sie pfeift, wird sich nix ändern.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2009 12:15
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

du könntest nur eins machen. Die Kleidung, die du für die Kinder kaufst bei dir lassen. Dann würden die Kinder diese nur anziehen, wenn sie bei dir oder bei deinen Eltern sind. Nur bei Schuhen wäre mir das zu risikoreich, wegen den  Kinderfüßen.

Ansonsten, wenn du Ausflüge etc. bezahlst, gib das Geld persönlich ab, damit jeder sieht wer es zahlt.

Was ist das tägliche Wohlergehen? Wie lange sind die Kinder täglich bei dir?

Wenn du ihr die Wohnung mietfrei überlässt, wird ein Wohnwert in Ansatz gebracht?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2009 12:16
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Franz,

über die Kinder bist du und auch deine Eltern so richtig schön erpressbar. Zumal sie ja noch unter einem Dach mit ihnen leben.

Auch wenn es schwer fällt, du wirst für einige Zeit sämtliche Zusatzzahlungen für deine Kinder einstellen müssen, sonst wirst du bald in eine Situation kommen, in der du pleite bist. Gleiches muß natürlich dann auch estmal für deine Eltern gelten. Keine zusätzliche Gelder meh, keine Kleidung, kein vereinsbeitrag oder Zuschuß zu den Klassenfahrten.

Wer hat denn den KiTa-Vertrag unterschrieben? Wenn da nicht deine Unterschrift drauf ist, stelle die Zahlungen ein, deine Ex ist erstmal dafür zuständig. Ich würde alle Nachweise was du wann gezahlt hats gut aufheben. Will sie irgendwann klagen ,weil ihr der KU zu wenig ist und sie der meinung ist, das das bisher zusätzlich Gezahlte ihr gutes Recht ist, wirst du das noch brauchen.

Solange du ihr Verhalten klaglos hinnimmst, wird sich nichts ändern. Auch wenn das heißt, das eure Kinder erstmal tüchtig leiden.

und in wie fern stimmt der alte satz "als Vater hast du keinerlei Rechte oder Mitsprache recht da alle Rechte auf die Mutter übergehen"

Solange nicht in einem Urteil drinsteht, das die KM das ASR bekommt, habt ihr beide gleiche REchte und Pflichten, nur die Durchsetzung ist eben schwierig.

Schon mal überlegt, ob es nicht möglich wäre, das du ins Haus ziehst und die Kinder bei dir bleiben? Wer steht denn im Grundbuch?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2009 12:19