Ex-Frau möchte nich...
 
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Ex-Frau möchte nicht arbeiten, was mache ich?

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(@janhenrik05)
Schon was gesagt Registriert

Hi makkaroni,
herzlichen Dank für Deine Ratschläge. Vom Grundsatz here sehe ich es ja genau wie Du. Ich habe einfach nur Angst, daß ich letztendlich mehr zahle (weil sie nichts findet) und auch noch die Rechtsanwaltskosten tragenmuß. Vielleicht läßt sich auch eine Formulierung finden, die beide Seiten zufriedenstellt
Wie ist das denn mit der Arbeitslosigkeit?
Sie hat nach der Mutterschaft von beiden Kindern bis auf die 4 Stunden wöchentlich nicht gearbeitet.
Sie gibt an, sich deshalb nur arbeitssuchend melden zu können.
Könnte sie sich evtl. doch arbeitslos melden?
Mann könnte es also auch so sehen: von meinen Nebeneinnahmen will sie nichts, um mir nicht die Freude an meiner künstlerischen Tätigkeit zu nehmen, beschänkt mich gleichzeitig in der Möglichkeit und möchte aucht nicht mehr arbeiten.
Ihre Begründung: wenn sie morgens alles in Ruhe im Haus erledigen könne, habe sie nachmittags auch Zeit, sich um die Kinder zu kümmern und das Treffen mit ihren Freunden bzw. Freundinnen spiele sich hauptsächlich bei ihr ab.

Jan Henrik

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2005 10:06
(@taccina)
Registriert

[Editiert am 10/4/2005 von Taccina]

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2005 10:29
(@taccina)
Registriert

Hallo JanHenrik,

Arbeitslos kann man sich melden, wenn man innerhalb von 2 Jahren nach einer Tätigkeit, eine Arbeit sucht.
Dann bekommt man auch arbeitslosengeld.
Sind diese 2 Jahre verstrichen, kann man sich arbeitssuchend melden.
Der unterschied darin besteht, das man bei arbeitslos, Geld vom Arbeitsamt bekommt.
Bei Arbeitssuchend ist man da zwar auch gemeldet, bekommt aber kein Geld mehr.

War bei mir auch so.
Ich war einige Jahre zu Hause und habe mich um Kind und Haus und Hof gekümmert.
Vorher habe ich immer gearbeitet und bei meinem Verdienst auch nicht grade wenig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt.

Als ich dann getrennt war, dachte ich, das ich doch noch anspruch auf Arbeitslosengeld hätte, da ich mich ja während meinen Jahren die ich zu Hause war, nie Arbeitslos gemeldet hatte.

Beim Arbeitsamt hat man mich dann aber eines besseren belehrt.
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nur 2 Jahre nach der letzten Tätigkeit!

Somit konnte ich mich zwar arbeitssuchend melden, aber Geld habe ich keins bekommen. Dazu mußte ich, bis ich eine Arbeit gefunden hatte, zu Sozialamt.

Liebe Grüße Taccina

[Editiert am 10/4/2005 von Taccina]

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2005 10:31
(@nilli)
Schon was gesagt Registriert

Hallo JH

Arbeitslos kann sie sich zwar nicht sofort melden, weil sie die Anspruchsvorraussetzungen nicht erfüllt. Arbeitssuchend natürlich jederzeit.

Rein hypothetisch könnte sie auch einen Hartz IV Antrag stellen. Wenn man dann berücksichtigt: 345€ Mutter + 2 x 207 € Kinder Grundsicherung zzgl. mal angenommener Miete + Heizung für 75 m² von 600 € macht das gut 1.350 €. Kindergeld, ihr Einkommen und der Unterhalt werden abgezogen macht dann Anspruch 0,00 und der Antrag wird abgelehnt. Dann wiederum könnte sie sich mit dieser Ablehnung tatsächlich arbeitslos melden, das hängt dann u.a. mit Rentenanwartschaften zusammen, gleichzeitig stellt das AA in diesen Fällen auch höhere Ansprüche an die Eigenbemühungen, eben genausausolche wie bei Leistungsempängern von Arbeitslosengeld.

Wenn man/frau aber nicht will ist das Ergebniss immer dasselbe.

Zahlst du denn EU in sagen wir mal "regelgerechter" Höhe? So ganz ohne weiteres kann man auch nicht immer mehr verlangen. Nun ja verlangen schon......

Viele Grüße
makkaroni

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2005 15:09
(@janhenrik05)
Schon was gesagt Registriert

Hi makkaroni, taccina, mystiks und co.,
werde morgen noch mal mit ihr in aller Ruhe reden und versuche eine einvernehmliche Lösung zu finden. Ich hoffe, es gelingt und ich muß nicht zum Rechtsanwalt.
Habe heute auch irgendwo gelesen, wenn ich ihr den Unterhalt jetzt so weiter zahle, könne sie nach gewisser Zeit ein Gewohnheitsrrecht davon ableiten.

Wenn Ihr noch d e n Ratschlag habt, schreibt. Ich bin dankbar für jeden guten Tip!!!

Jan Henrik

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2005 22:53
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Sie hat nach der Mutterschaft von beiden Kindern bis auf die 4 Stunden wöchentlich nicht gearbeitet.
Sie gibt an, sich deshalb nur arbeitssuchend melden zu können.
Könnte sie sich evtl. doch arbeitslos melden?

Nochmals dazu etwas ... NEIN, sie kann suich dann nicht arbeitslos melden, nur arbeitsuchend, wobei da ansich auch fast nur der unterschied darin liegt das sie keine ALG.-Leistungen erhält ...
Frage ist da was du dir davon sonderlich versprichst, ob sie nun arbeitslos gemeldet ist oder arbeitssuchen...
Sie hat eben nach den Jahren keinen Anspruch mehr auf Leistungen ...

Hat sei hingegen keine Geld für den Lebensunterhalt, bliebe ihr ja Sozialgeld, oder Hartz IV .. aber auc da wird man dich auffordern dein Einkommen dar zu legen .. und notfalls dich zur Kasse bitten ..

Wobei, wie ich schon sagte, bei dem Alter der Kids, dürfte bei ihr ansich eine Teilzeitstelle kein Problem darstellen ..

Und

Ihre Begründung: wenn sie morgens alles in Ruhe im Haus erledigen könne, habe sie nachmittags auch Zeit, sich um die Kinder zu kümmern

Muß man als kleinen Scherz erachten von ihr .. :knockout: was denkt sie denn bitte wie das andere machen, die alleinerziehend sind, und drauf angewiesen sind arbeiten zu gehen ???

Und zum zweiten Teil des Satzes

und das Treffen mit ihren Freunden bzw. Freundinnen spiele sich hauptsächlich bei ihr ab.

Welche Freunde u Freundinnen meint sie, etwa ihre oder die der Kids .. ??
Und wenn es um die der Kids geht, so werden eure Kids wohl auch umgekehrt bei ihren Freunden sein ..
Und deshalb kann sie nicht arbeiten gehen? Was ist das denn??

Rede mit ihr..versuche es, sehe aber ehrlich gesagt wenig einsicht bei der KM .. und ein RA wäre so oder so ehrlich gesagt glaub ich für dich ratsam!

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2005 23:19
(@janhenrik05)
Schon was gesagt Registriert

Jens, Du hattest Recht. Die Kindesmutter hat kein Verständnis und setzt mich unter Druck, bereits gemachte andere Zugeständnisse zurückzunehmen. Danach sieht es - wie bereits geschrieben - für mich finanziell schlechter aus unterm Strich. Ich habe jetzt zähneknirschend zugestimmt, aber noch nicht unterschrieben und mir vorbehalten, evtl. alles durch einen Rechtsanwalt zu prüfen.
Sie macht übrigens noch mehr Probleme: ich arbeite auch am wochenende und sie besteht auf den 14-tägigen Wechsel und das ich mich um Aufsicht für meine Kinder kümmern müßte.
Fazit: ich und meine Kinder haben Umgangsrecht, können es aber nicht komplett wahrnehmen, wenn ich samstagnachmittags 6 Stunden arbeiten muß.
Auf meinen Vorschlag zum Jugendamt zu gehen und jemanden vom Fach zu fragen und so Rat zu holen sagte sie nur. Vorschlagen können mir die viel. Ob ich das mache ist immer noch meine Sache.
Sie dreht echt mittlerweile am Rad.

Jan Henrik

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2005 20:49
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Äh, aber sonst hat sie nun wirklich keine Probleme mehr..arbeiten will sie selber nicht, aber sieht es scheinbar auch nicht ein das du Samstags arbeiten mußt??

Sie macht übrigens noch mehr Probleme: ich arbeite auch am wochenende und sie besteht auf den 14-tägigen Wechsel und das ich mich um Aufsicht für meine Kinder kümmern müßte.

Äh was hat sie denn da für Sorgen??
Will sie die Kuh schlachten die sie melken will oder was soll sowas?

Sie dreht echt mittlerweile am Rad.

Ja das klingt so..und wer weiß was ihr noch so alles einfällt...

Geh zum RA .. du reitest dich da glaub ich in etwas was nicht gut ist mit dem Vertrag..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2005 21:01
(@chriwi)
Rege dabei Registriert

Hi,
dem kann ich mich nur anschließen...glaube nicht an das Gute...Du wirst nur enttäuscht. Da muß ein echt guter Fachanwalt für Familienrech ran. Das Geld ist gut investiert.

Gruß
Chriwi

P.S. Bin selbst kein Anwalt und will keine Werbung für diesen Stand machen - merke aber am eigenen Leib die Agressivität meiner Frau...und da muß sich mann sich anwaltlich schützen.

Die Wege der Ex(esse) führen zum Palast der Weisheit!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2005 02:04
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

@Chriwi

Da muß ein echt guter Fachanwalt für Familienrech ran. Das Geld ist gut investiert.

Denke ich auch..und was er da evtl. ausgibt, kann er evtl auf der anderen Seite einsparen, falls diese Vereinbarung nämlich nicht so korrekt ist u sie auf einiges eh vielleicht keine Ansprüche hätte ..

die Agressivität meiner Frau...und da muß sich mann sich anwaltlich schützen

Nur das selbsdt leider manchmal bei solchen Frauen auch kein Anwalt viel helfen kann, zumindest bei Agressivität ... denn auch da machen einige fleißig weiter ...
:exclam:

Dennoch nimm dir dringend einen RA!

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2005 09:46




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