Ex-Frau möchte nich...
 
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Ex-Frau möchte nicht arbeiten, was mache ich?

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(@janhenrik05)
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Hallo,
meine Exfrau und ich hatten vor Ostern einen Vertrag besprochen, wie der Unterhalt geregelt wird. Mit diesem Vertrag konnte ich einigermaßen leben. Jeder hatte dem anderen Zugeständnisse gemacht. Wir verzichten gegenseitig auf Beteiligungen an Nebeneinnahmen und Steuererstattungen. Meine Frau gibt ihre jetzige überobligatorische Teilzeitarbeit (4 Stunden wöchentlich) an. Ich verzichte auf den Wertzuwachs bei der Tilgung ihres Kredites für unser Haus usw.
Jetzt hat sie von den geplanten Gesetzesänderungen erfahren, wonach sie im nächsten Jahr wieder halbtags arbeiten müßte und möchte noch den Zusatz in den Vertrag aufnehmen, daß in diesem Punkt das jetzige Gesetz weiter gelten soll, wonach sie erst in drei Jahren mehr arbeiten müßte.
Die Zeit hätte sie zumindest morgens. Ich würde sogar mit weiteren 8 - 12 Stunden zufrieden sein. Ich sehe nur nicht ein, daß sie selbst für Ihren Unterhalt nichts tun möchte - von den 4 Stunden mal abgesehen.
Ich frage mich nun, ob ich mich darauf einlassen soll. Sie droht ansonsten alle bisherigen Absprachen zu streichen. Das bedeutet z.B., sie will künftig an meinen Nebeneinkünften beteiligt werden.
Eigentlich finde ich es ungerecht, andererseits könnte ich trotzdem finanziell den kürzeren ziehen, weil
bleibt sie arbeitslos profitiert sie von meinen Nebeneinkünften und ich muß trotzdem zahlen, wenn sie arbeitslos bliebe, weil die Konjunktur ja so schlecht ist.
Es ist doch richtig, daß ich dann zahlen muß - oder ? (Meine Frau kann sich lediglich arbeitssuchend, nicht arbeitslos melden)
Bislang habe ich noch keinen Rechtsanwalt, der mich vertritt, meine Frau wird anwaltlich vertreten.
Glaube noch alles im Griff zu haben, schwimme aber auch teilweise.

Für guten Rat von Euch wäre ich sehr dankbar

Jan Henrik

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2005 16:19
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Wie alt sind denn eure Kids?

Und wenn sie doch jetzt schon einen Teilzeitjob hat (4h täglich u überobligatorisch), wie sieht denn dann ein Teilzeitjob für dich aus?
Und wenn auch sie arbeitslos werden würde, so wäre sie dann arbeitslos und nicht nur arbeitssuchend .. und sie hätte ja auch Ansprüche auf ALG ...
Oder ist es nur ein 400 € Job, wobei sie bei 20 h die Woche da doch etwas viel für arbeitet...

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2005 16:39
(@ulliberne)
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hi, jens,

wie war das mit dem lesen????? sie arbeitet 4 std. WÖCHENTLICH!

ulli

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2005 16:44
(@janhenrik05)
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Hallo,
danke für die schnellen Reaktionen. Ja sie arbeitet 1 x wöchentlich 4 Stunden und die Kinder sind jetzt 7 und 9, Anfang des nächsten Jahres 8 und 10.

Hoffe weiter auf gute Ratschläge

Jan Henrik

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2005 16:58
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

@ulliberne

Tja am lesen hapert es nicht 😉 Aber ich dachte immer Fielmann hatte ZEISS-Gläser .. die scheinen aber dann auch nciht so perfekt zu sein 😉 *gg

Jetzt hab ich es auch gesehen ..
Danke 😉


Tja, 4 h ist wöchentlich ist dann wirklich nicht viel ..das ist ja nun kein Teilzeitjob..höchtens ein 400 € Job und wenn der nicht mehr ist ist sie dann höchstens als arbeitsuchend gemeldet ..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2005 17:01
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Also in wenn sie schon so alt sind , gehen sie ja doch auch schon zur Schule , da kann die KM doch auch deutlich mehr arbeiten als nur 4 h die Woche .. 4 h TÄGLICH wäre doch drin .. und inzwischen gibt es ja auch schon Offene Ganztagsgrundschulen .. alo theoretisch wäre da schon mehr drin .. (wohlgemerkt wenn man einen Job findet, was ja nun leider auch nicht so einfach heute mehr ist, aber drin wäre das alle mal)

Äh.. mal blöd gefragt, wie sieht eignetlich den diese besagte Gesetzesänderung aus ...??

Und auch die 4h wöchentlich die sie derzeit arbeitet, sind die denn nun wirklich bei dem Alter der Kids als überobligatorisch anzusehen??

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2005 17:10
(@papa-nico)
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Hi janhenrik05!

Im Unterhaltsrecht gibt es durchaus die Möglichkeit, bei unterstellt bewußtem Nichterwerb ein fiktives Einkommen anrechnen zu lassen. Das kommt bei Gerichtsprozessen durchaus mal vor. Um welchen Unterhalt geht es dabei?

Sie droht ansonsten alle bisherigen Absprachen zu streichen.

Wenn ihr einen Vertrag unterschrieben habt, wie will sie dann diesen einfach wieder streichen wollen? Diese Absprachen sind dann bindend, oder?

Tschau
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2005 17:19
(@janhenrik05)
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laut meinen Infos muß ein Unterhaltsberechtigter jetzt arbeiten, wenn das jüngste Kind zur weiterführenden Schule geht.
Nach der neuzen Gesetzesvorlage soll ein Unterhaltsberechtigter mehr Eigenverantwortung übernehmen und arbeiten müssen, wenn das Jüngste Kind 8 ist.
der Staat möchte sich so mehr den aktuellen Lebensbedingungen anpassen - will heißen, er sorgt ja auch mit Übermittagbetreuungen u.ä. dafür, daß Kinder betreut werden.

Jan Henrik

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2005 17:19
(@janhenrik05)
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Hallo Papa Nico,
der Vertrag war vorbereitet, aber noch nicht unterschrieben. Die Frage ist einfach, wie soll ich mich jetzt entscheiden?
Gebe ich Ihr einen Freibrief oder handele ich auch was raus, ich könnte ja z.B. sagen, bei Gesetzesänderung zahle ich an Dich X Euro weniger oder Du arbeitest

Jan Henrik

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2005 17:23
(@papa-nico)
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Die Zumutbarkeit einer Arbeit - von Teilzeit bis Vollzeit - ist abhängig vom Alter des jüngsten Kindes. Deine Aussage ist schon richtig, allerdings bin ich nicht ganz bei den Alterstufen vertraut...

Wenn sie nicht will und keine Bewerbungen mit Antwortschreiben vorlegen kann, dann wird schon mal ein fiktives Einkommen angerechnet, wenn es um den TU bzw. EU geht.

Nico


Letzter Post nicht gesehen :hallucine:

Wenn nix unterschrieben ist, dann ist dieses Papier ziemlich wertlos. Du solltest daher versuchen, einvernehmlich eine Lösung zu finden. Ein paar Argumente hast du schon. Sollte sie nicht einlenken, dann wird dir der Gang zum Anwalt nicht erspart bleiben - zumindest beratenderweise. Man muss ja nicht gleich mit dem Hammer "Anwalt" zuschlagen.

[Editiert am 8/4/2005 von Papa Nico]

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2005 17:26




(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Es ist ein absolut fieser Tip von mir:

Mit einem Diktiergerät in der Tasche kannst du diese Aussage, dass sie nicht arbeiten will, aufzeichnen. Als Beweismittel wird das zwar (höchstwahrscheinlich) nicht zugelassen werden, aber dein Anwalt könnte etwas daraus basteln... Sei dir aber bewußt, dass geheimes Abhören nicht statthaft ist.

Sorry, normalerweise mag ich diese linken Touren nicht :exclam: Vielleicht fällt dir etwas besseres ein

Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2005 17:36
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Ich glaub nicht das es ihm viel nützen würde wenn er diese Ausage auf Tonband gebannt hätte ..

Und dennoch finde ich das sie arbeiten kann .. und mir ist diese neue Gesetzteslage noch unbekannt, und ansich auch wirklich etwas blödsinnig .. wenn sie so durchklommen sollte ..

Was macht denn die Km den ganzen Tag??
Sich überlegen was sie mit dem Unterhalt anfängt ..?

Na und um KU kanns hier ja nun nicht gehen ..

Find es irgendwie immer wieder dreist das Frau meint sie müßte weiterhin vom Ex finaziert werden ..
Und manch Frau siehr "Ehe" als finazielle Absicherung an ..

Natürlich nicht jede, aber es gibt da so einige Exemplare von ...

Was macht sie denn wenn der EX nicht leistungsfähig ist? Zum Sozi-Amt??
Und dann? Die werden ihr dann auch nahe legen arbeiten zu gehen ...

Man solte mit ihr nochmal sprechen... was macht sie denn wenn es dann wieder mal eine Gesetzesänderung gibt??

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2005 17:49
(@janhenrik05)
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Hi,
den Kindesunterhalt zahle ich auf jeden Fall.
Wer aber kann mir nun raten, was ich machen soll?
Meine Frau möchte ja nun den Passus im Vertrag haben, wonach sie nach altem Recht erst wieder arbeiten muß, wenn meine Tochter die Grundschule verläßt.
Sie droht ansonsten alle bisherigen Absprachen zu streichen. Das bedeutet z.B., sie will künftig an meinen Nebeneinkünften beteiligt werden.
Eigentlich finde ich es ungerecht, Ihr den Freibrief zu geben, andererseits könnte ich trotzdem finanziell den kürzeren ziehen, weil bleibt sie trotz redlichen Bemühens arbeitslos profitiert sie von meinen Nebeneinkünften und ich muß trotzdem zahlen, wenn sie arbeitslos bliebe.
Es ist doch richtig, daß ich dann zahlen muß - oder ? (Meine Frau kann sich lediglich arbeitssuchend, nicht arbeitslos melden, weil sie ja immer nur die 4 Stunden wöchentlich gearbeitet hat und diese Arbeit noch hat)
Ist vielleicht auch noch entscheidend für Eure Meinung, daß sie für den Job 400 Euro monatlich bekommt, da der Ortszuschlag mit 2 Kindern im ö. D. so hoch liegt?
Bislang habe ich noch keinen Rechtsanwalt, der mich vertritt, meine Frau wird anwaltlich vertreten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2005 10:21
(@taccina)
Registriert

Was macht sie denn wenn der EX nicht leistungsfähig ist? Zum Sozi-Amt??
Und dann? Die werden ihr dann auch nahe legen arbeiten zu gehen ...

HI Jens,

da ich nach meiner Trennung auch erstmal auf Sozialhilfe angewiesen war, bis ich meinen Job gefunden habe, weiß ich das das Sozialamt zwar darauf besteht, das Frau sich einen Job sucht, aber die verlangen nur 5 Bewerbungen im Monat.
Man muss eben die Telefonnummern oder Adressen der Firmen angeben, bei denen man nachgefragt hat, oder eben Kopien den Bewerbungen abgeben.
Arbeitssuchend habe ich mich auch gemeldet (das war letztes Jahr im März), aber habe bis jetzt nicht ein einziges Angebot vom Arbeitsamt bekommen...
Wenn man sich nicht selbst auf die Hinterbeine stellt, kann man das also schon mal vergessen (meine Erfahrung).

Wenn also Frau nicht arbeiten will, dann findet sie auch keinen Job......und Mann zahlt fein weiter Unterhalt.

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2005 11:01
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Janhenrik,

ich würde mal einen RA aufsuchen.
Lass dich doch dort mal beraten und dir alles ausrechnen. Da deine EX nun schon einen RA aufgesucht hat, solltest du jetzt nachziehen.

Ansonsten sehe ich es so wie Taccina. Es ist eh schwer einen Job zu finden. Wenn sie aber nun auch gar nicht will, wird das eh nichts.

Gruß
Tina

PS: Taccina dein Postfach ist voll, kann dir nichts schicken 🙂

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2005 13:08
(@taccina)
Registriert

@DieMystiks

huch...danke für die Info...habe gelöscht...ist wieder leer :redhead:

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2005 14:46
(@janhenrik05)
Schon was gesagt Registriert

Hi,
bedeutet also, daß ich ihr zähneknirschend diesen Freibrief unterzeichne, weil aus Ihrer Arbeit eh nichts wird und ich sonst Gefahr laufe, Ihre bisherigen Nachlässe auch noch drauf zu zahlen - oder?
Naja finde das nicht besonders gerecht, daß sie sich üerhaupt nicht selbst angemessen um ihren Unterhalt kümmern muß.
Habe vor, ihr folgendes anzubieten:
wenn sie in diesem Punkt das jetzige Recht gelten lassen möchte, möchte ich es auch und werde während dieses Zeitraumes aber auch keine evtl. gesetzlichen Mehrleistungen erbringen. Sprich der Unterhalt wird bis August 2007 auf die jetzige Summe eingefroren.
Ausnahmen wären Arbeitslosigkeit bei mir oder ihr usw. Alle nicht-finanziellen Regelungen sollen dem jeweils neuen Gesetz jedoch angepasst werden.
Was haltet Ihr davon?

Jan Henrik

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2005 16:01
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

hallo Jan Henrik,

ich würde ihr gar nichts unterschreiben und auch mit ihr keine schriftliche Vereinbarung treffen, bevor ich nciht mit einem RA alles durchgesprochen hätte.

Gruß
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2005 16:06
(@janhenrik05)
Schon was gesagt Registriert

Hi mystics,
wenn ich jetzt eine Rechtsanwalt einschalte, werden sich die Fronten wahrscheinlich verhärten und wenn es eh nichts bringt kann ich es doch besser so regeln. Ich laufe doch sonst Gefahr, daß meine Einkünfte bei den Nebentätigkeiten voll drauf gehen, sie von meiner Steuerrückerstattung profitiert und ihr momentan überobligatorisches Einkommen von 400,- Euro auch nicht mehr anrechnen lassen will. Von Rechtsanwaltskosten in Höhe von etwa 1800 Euro ganz zu schweigen.

Liege ich da denn so falsch?

Oder soll ich zumindest den von ihrem Rechtsanwalt aufgesetzten Vertrag gegenprüfen lassen? Gibt´s sowas vielleicht auch kostengünstiger?

Jan Henrik

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2005 17:30
(@nilli)
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Hallo Jan Henrik

wieso sollen sich die Fronten verhärten wenn du Dir auch einen RA nimmst? Deine Ex hat doch auch einen und der vertritt ja nun mal ihre Interessen!
Ein Beratungsgespräch ist ja erst mal auch nicht so teuer, dann kannst du dich immer noch entscheiden ob du dich vertreten lässt. Und auf die Nase binden würde ich das deiner Ex im Vorfeld nicht, dann gibts erst recht keinen Stress.

Ein wenig einseitig finde ich Eure Vertragsgestaltung nämlich schon.

Einen Freibrief für 3 Jahre Nichtstun (4 Stunden wöchentlich *kopfschüttel*) würde ich in der Form nicht unterschreiben! Ist denn geregelt was nach diesen 3 Jahren ist? Wenns hart auf hart kommen sollte kannst du Zitat :" gesetzliche


Mehrleistungen" eh nicht ausschließen, dann wäre der Vertrag ggf. sittenwidrig und demzufolge nichtig.

Das sich deine Ex nicht arbeitslos melden will/kann wird sicher seinen Grund haben. Sie wird , das sind aber meine Spekulationen, ohne Arbeit und auf deine Kosten besser leben können.

Versteh mich aber bitte nicht falsch, ich plädiere hier nicht für eine gerichtliche Auseinandersetzung. Wenn ihr Euch gütlich einigen könnt ist das wunderbar. Dann dürfte es allerdings auch kein Problem für deine EX sein, wenn Du deinerseits den Vertrag fachlich prüfen lässt.

Viele Grüße
makkaroni

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2005 08:55




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