Ex bekommt ein Kind...
 
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Ex bekommt ein Kind von mir ....

 
(@benutzer90)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich weiß jetzt nicht in welches Forum das kommt aber ich schreib es einfach mal hier rein.

Es geht um folgendes:

Meine Ex freundin ist schwanger ( 3 . Monat)  - erst wollte Sie abtreiben aber irgendwie kann Sie das nicht ( was ich auch verstehe) und will nun das Kind doch bekommen.
Ich steh auch zum Kind und werd Sie auch in der Schwangerschaft und dannach unterstützen und für das Kind da sein.

Aber trotzdem habe ich ein paar Fragen:

Wie sieht das aus mit Unterhaltzahlungen? ich werde meine Ex-freundin natürlich finanziell unterstützen wegen Anschaffungen für das Kind etc.
Ich bin selbstständig und habe desshalb kein Festes einkommen wie werden da die Unterhaltszahlungen berechnet?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen und Tipps geben 😉

schöne Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2012 23:06
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Benutzer90,

willkommen hier im Forum. Erstmal Glückwunsch - Kinder sind etwas tolles und das wirst Du auch merken.

Ich finds gut das Du für Eurer Kind da sein willst. Ihr beide könnt schon nächste Woche zum Jugendamt gehen und etwas sehr wichtiges und verantwortungsvolles machen - das gemeinsame Sorgerecht für Euer Kind schon jetzt, vorgeburtlich beantragen. Dies ist für Deine weitere rechtliche Stellung im späteren Verlauf nicht unwsentlich und bietet Dir auch unter Umständen mehr Mitspracherecht.  Danach kannst Du auch die Vaterschaft anerkennen, wenn es hier keine weitern Verdachtsfälle (vorher 10 Jahre verheiratet und nach 2 Wochen von Dir schwanger... uuups) gibt.

Bitte frag auch vorher hier nach, wenn die Exe bzw. das Jugendamt von Dir einen Titel unterschrieben haben will bzgl. des KU, da hier auch einige Dinge zu beachten sind. Frag am besten immer hier nach, bevor DU irgendwas unterschreiben sollst (Anwalt /Jugendamt / Gericht).

Du kannst mal Dein Einkommen und das Einkommen Deiner Ex hier einstellen, dann können Dir unsere Unterhaltsexperten den KU und den Betreuungsunterhalt (bis zum 3. Lebensjahr des Kindes) ausrechnen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2012 23:19
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo 90,

Ich bin selbstständig und habe desshalb kein Festes einkommen wie werden da die Unterhaltszahlungen berechnet?

Das übliche Verfahren bei Selbstständigen besteht darin, das durchschnittliche Einkommen der letzten drei Jahre als Grundlage für die Unterhaltsberechnung zu nehmen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2012 23:33
(@Inselreif)

Hi,

Danach kannst Du auch die Vaterschaft anerkennen

Das ist Voraussetzung für die GSR-Erklärung. Also erst überlegen, ob es sicher das eigene Kind ist. Dann (natürlich in einem Termin aber in genau dieser Reihenfolge) Vaterschaftsanerkenntnis, Annahme des Anerkenntnisses durch die KM und dann gemeinsame GSR- Erklärung (kein Antrag - das Jugendamt hat da nichts reinzureden, wenn ihr beide wollt).

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2012 23:39
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Benutzter90,

hmm, ich würde auf einen (möglichst privaten = kostengünstigeren) Vaterschaftstest bestehen, bevor ich eine Anerkennung unterschreibe.

Dann muss dir klar sein, dass du mit der Anerkennung "gesteigert erwerbsobliegen" wirst.

D.h. du musst, erstmal bis dein Kind 18 ist, alles in deiner Macht stehende tun, um Mindest-KU zu zahlen. Läuft es in der Firma mal nicht so gut, musst du dir halt einen Job suchen. Der Nachweis von 40h Arbeit reicht nicht aus.

Und Du wirst Dir, auf Verlangen, auch alle 2 Jahre in die Karten schauen lassen müssen.

Naja. Das ist das Rechtliche.

Natürlich würde ich - wenn möglich - die Mutter bei den Vorbereitungen und Anschaffungen auch ohne Anerkennung der Vaterschaft untrerstützen. Es ist ja ersteinmal davon auszugehen, dass es für dein Kind ist.

Bei Muttern würde ich kleine Brötchen backen und versuchen, eine entsprechende Stimmung für väterlichen Umgang aufzubauen.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2012 23:54
(@benutzer90)
Schon was gesagt Registriert

Danke erstmal für eure schnelle Antworten

Ihr beide könnt schon nächste Woche zum Jugendamt gehen und etwas sehr wichtiges und verantwortungsvolles machen - das gemeinsame Sorgerecht für Euer Kind schon jetzt, vorgeburtlich beantragen.

Du kannst mal Dein Einkommen und das Einkommen Deiner Ex hier einstellen, dann können Dir unsere Unterhaltsexperten den KU und den Betreuungsunterhalt (bis zum 3. Lebensjahr des Kindes) ausrechnen. Gruß Ingo

Wenn wir das gemeinsame Sorgerecht beantragen, heißt das doch automatisch das ich die Vaterschaft anerkenne?

Ich bin mir ziemlich sicher das ich der Vater bin nur wir hatten nachdem wir Schluss gemacht haben nochmal Sex (wie das halt so ist) und da ist das halt passiert. Sie sagt sie hatte erst 1nen Monat dannach einen anderen und das glaube ich Ihr auch.

Nichtsdestotrotz will ich nach der Geburt einen Vaterschaftstest machen um auf NUmmer sicher zu gehen. Desshalb will ich nicht gleich die Vaterschaft anerkennen.

Mein Einkommen betrug letzes jahr (März bis Dezember) 11000€ Netto . aber ich hab mich erst selbstständig gemacht d.h. das Jahr läufts aufjedenfall besser da ich schon gesichterte Aufträge habe.

Meine Ex verdient zurzeit 800€ macht aber gerade eine (nur) Ausbildung, will dann wenns nichtmehr geht eine Pause machen (Geburt) und dannach aber weiter Arbeiten bzw Ausbildung beenden.

Vielen Dank für eure Hilfe

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2012 00:34
(@Inselreif)

Hi Benutzer90,

Wenn wir das gemeinsame Sorgerecht beantragen, heißt das doch automatisch das ich die Vaterschaft anerkenne?

Ihr könnt das gemeinsame Sorgerecht erst dann erklären (nicht beantragen), wenn die Vaterschaft anerkannt und das Anerkenntnis von der Mutter angenommen ist. Alles andere wäre auch reichlich unverbindlich.

Nichtsdestotrotz will ich nach der Geburt einen Vaterschaftstest machen um auf NUmmer sicher zu gehen.

Wenn Du Dir nicht 100% sicher bist, ist das klug. Ihr könnt Euch ja über die gemeinsame Sorge schon vorher unterhalten und einig werden.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2012 09:42
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Benutzer90

11.000 Flocken? Wie willst Du davon leben und KU zahlen?

Du musst nicht unbedingt glauben, dass du in Zukunft höhere Einkünfte und dann auch KU nur in Aussicht stellen kannst.

Deine Ex oder spätestens das Unterhaltsvorschuss-zahlende JA wollen schon echte Knete sehen.

Landet das bei Gericht, reagieren Richter meist ziemlich freudlos mit einer Berechnung von KU aufgrund fiktiver Einkünfte.

Wo Du diese fiktiven Einkünfte dann real herbekommst, ist ganz allein Dein Ding. Zahlst Du nicht, bekommst Du häufiger Besuch von dem Mann mit dem Schreibbrett.

Also irgendwie solltest Du Dir überlegen, wie Du aus der 11 eine Zahl >20 machst oder wovon Du lebst, wenn Du von 11k€ den Mindestunterhalt zahlst.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2012 07:29
 Maxo
(@maxo)
Rege dabei Registriert

11.000 Flocken? Wie willst Du davon leben und KU zahlen?

Och, immer schön locker bleiben. 11 K Flocken reichen doch locker für den Mindestunterhalt. Den Rest kann er sich ja vom Staat aufstocken lassen.

Erstmal z.B. das lesen: http://tinyurl.com/6wm6s2c

Ich finde er sollte bei seiner Selbständigkeit vorallem auf Qualität achten. Und Kundenzufriedenheit. Und dass er Zeit hat fürs Kind. Schließlich muss er ja auch die Mutti unterstützen, mental und so. Maximaler Verdienst hat mit Aussicht auf einer Unterhaltszahlerkarriere keine besondere Priorität.

Wenn´s Kind da ist und Vaterschaft geklärt, dann kann er ja für ca. 2 Jahre mal den Mindestunterhalt titulieren. Bei der Arbeit sollte er immer darauf achten, dass er genügend Zeit hat fürs Kind und Spielräume für die eigene Selbstverwirklichung. Es gibt ja noch andere schöne Dinge im Leben.

Währenddessen kann er aufstocken - das schützt auch vor Betreuungsunterhalt, den die Mutti eh vom Staat bekommt, wenn er nicht zwischenzeitlich leistungsfähig wird. Betreuungsunterhaltsforderungen sind eh absurd, wenn die Mutti sich selbst einen Vater ausgesucht hat, der offensichtlich dazu nicht leistungsfähig ist. Es gibt keinerlei Verpflichtung dafür leistungsfähig zu werden. Weder moralisch noch rechtlich.

Wenns Geschäft gut läuft, wächst er langsam aus der SGBII-Aufstockung raus. Als Selbständiger arbeitet er ja eh 40h und mehr, jedenfalls kann er das so darlegen. Evtl. könnte er sich vornehmen dieses Ziel bis zum 3. Lebensjahr des Kindes ungefähr zu erreichen.

Ich finde er sollte sich vorallem nicht soviel Angst machen lassen, vor angeblichen fiktiven Zahlungsverpflichtungen. Es gibt keine Luxusernährer-Pflicht. Er soll sich auch nicht verleiten lassen, die Selbständigkeit aufzugeben, wil er dann "mehr zahlen" könne. Das ist Quatsch und es gibt immer noch Berufsfreiheit.

Mindestunterhalt ist bei den Einkünften ja drin und dabei kann man es im Vertrauen, dass der Gesetzgeber den schon irgendwie voll mutterzufriedenstellend festgelegt hat, belassen.

Wenn es dann leicht fällt, neben der Zeit fürs Kind und der Selbstverwirklichung noch fette Gewinne einzufahren, kann man ja immer noch mehr zahlen. Freiwillig, wenn man von der Mutter bis dahin auch den notwendigen Respekt für solche Beiträge erfahren hat.

Eigentlich ist er in einer ziemlich guten Ausgangslage (bis zur Geburt ist ja noch Zeit) um sich optimal aufzustellen und sich als "selbständig aufstockender Geringverdiener" zu positionieren. Jetzt den Sprung um + 50% netto EK in einem halben Jahr zu schaffen, ist viel zu stressig. Vorallem: Es hat keinen Vorteil und es dankt ihm niemand.

gruss
maxo

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2012 03:32
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Maxo

Ich verfolge Deine ALG2-Lobpreisungen schon eine ganze Weile, nur so wirklich abgewinnen kann ich denen nichts. Zumal ein Leben auf ALG2-Basis nicht unbedingt das Gelbe vom Ei ist. Ja, es stimmt, der Weg ist gehbar und kann einen vor dem Gröbsten retten. Nur stimmt es nicht, dass ein Jahresnettoeinkommen von 11.000€ locker ausreicht, bei Gewährleistung des SB noch KU zu leisten. Es reicht noch nicht einmal, den SB an sich zu erreichen.

M.E. ist ALG2 eine Möglichkeit, aber nicht eine Lösung für die ganze Gesellschaft. Auch die Verfolgung der eigenen Selbstverwirklichung auf Kosten derjenigen, die noch in der Lage sind, Steuern und andere Abgaben oberhalb ihres späteren Eigenbedarfes zu leisten, findet nicht meine Zustimmung.  ALG2 dahingehend zu gebrauchen deckelt nur die soziale Ungerechtigkeit, ohne auch nur ansatzweise an den eisernen Festen des zugrunde liegenden Systems zu rütteln. Da wäre ich doch schon eher für ein bedingungsloses Grundeinkommen inkl. einem völligen Umbau der gegenwärtigen Abgaben-Ordnung.

Eigentlich ist er in einer ziemlich guten Ausgangslage (bis zur Geburt ist ja noch Zeit) um sich optimal aufzustellen und sich als "selbständig aufstockender Geringverdiener" zu positionieren. Jetzt den Sprung um + 50% netto EK in einem halben Jahr zu schaffen, ist viel zu stressig. Vorallem: Es hat keinen Vorteil und es dankt ihm niemand.

Ich denke mal, das ist zynisch gemeint. Ansonsten würde z.B. ich ihm danken wollen. Aber nein, Stress darf es auf keinen Fall beim Gang in die Selkbstständigkeit geben. Auf eigenen Füssen stehen, keine Subventionen erhalten? Wo kommen wir denn dahin.

Ich finde es gut, wenn Du den Leuten aufzeigst, dass über ALG2 vieles abgefedert werden kann, dass es diesen Weg überhaupt gibt und wie man ihn beschreitet (obwohl, davon ist in Deinem Beitrag zuvor nur ansatzweise was enthalten). Das aber als Weg zur eigenen Selbstverwirklichung hinzustellen, bedeutet Leben auf Kosten anderer und empfinde ich als rücksichtslos. Denn eine Sache bleibt: von Jahr zu Jahr werden es immer mehr Erwerbstätige, die nicht von ihrem Einkommen leben können, da es zu gering ist. Gleichzeitig nimmt die prekäre Beschäftigung zu, und zwar rasant. Und dann gibt es Leute, die von ganz allein darauf kommen, andere für ihren Lebensstandard in die Pflicht zu nehmen. Denn in diese Richtung agrumentierst Du.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2012 14:53




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

oldie, das Instrument H4 existiert nun mal und steht bestimmten Leuten unter bestimmten Voraussetzungen zur Verfügung.
Ob man dieses Instrument ansich oder die Art der Prüfung und Abwicklung nun gut findet oder nicht ist, denke ich, nicht Thema dieses Fadens.

Ich denke, es ist Aufgabe des Jobcenters zu prüfen, ob dem TO Mittel aus diesem Instrument zustehen oder nicht und ich bin nicht der Meinung, dass jemand dieses Instrument nur deswegen nicht nutzen darf, weil er Vater ist.

Wenn wir mit diesem System ein grundsätzliches Problem haben, sollten wir auf anderer Ebene daran mitwirken, dass es durch ein besseres ersetzt wird aber bis dahin, würde ich niemand das Recht absprechen es im Rahmen bestehender Gesetze zu nutzen.
Auch um Probleme zu lösen, die derselbe Staat durch sein Verhalten an anderer Stelle verursacht hat.
Und jemand, der einen anderen auf das Bestehen dieses Angebotes aufmerksam macht ist deswegen kein schlechter Mensch.
Genau dafür wurde doch dieses Instrument extra geschaffen.

Warum sollte ein Vater nicht fordern können, was ihm "zusteht", wenn andere auch von ihm fordern und vor allem mit staatlicher Hilfe durchsetzen können was ihnen "zusteht"?

Du weißt, ich bin auch ein Anhänger des bedingungslosen Grundeinkommens, auch und gerade wegen des Wegfalls der Diskussion um "Wieso kriegt der etwas, das ich nicht kriege?"
Aber leider müssen wir zur Zeit mit dem Leben was wir haben.
Beschwerden bitte an die Leute, die bei dir um die Ecke ihren Dienstsitz haben.

Der TO ist offenbar noch recht jung und da ist eben nicht so leicht mal eben mehr zu verdienen.
Und wenn der Gesetzgeber meint, er habe auf Deibel komm raus den Mindestunterhalt zu bezahlen, dann soll er das eben tun.
Nicht dass man ihm sonst noch die allgegenwärtigen Drückebergervorwürfe macht.
Oder er bekommt es mit JA und Justiz zu tun.
Da soll er doch lieber brav das tun, was von ihm verlangt wird.
Und wenn ihm danach nicht genug bleibt muss eben die Arge einspringen.
Ob ihm das für den Rest seines Lebens reicht oder nicht, muss er selber wissen.
Die Arge wird ihm sicher auch Druck machen. Unsere Aufgabe ist es nicht.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2012 15:27
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich denke, ein Teil des Problems liegt in einer generellen Anspruchsmentalität - und ob nun eine Frau oder ein Mann bei Anwalt oder der ARGE auf etwas besteht, das ihm/ihr (angeblich) "zusteht", spielt dabei die untergeordnete Rolle. Wir wollen alles und sofort und schielen ständig auf das, was andere haben. Die alten Leute, die sich (nach einem arbeits- und entbehrungsreichen Leben) schämen, soziale Hilfen anzunehmen, obwohl sie die Möglichkeit und das Recht dazu hätten, sind entweder doof oder ein Auslaufmodell. Und so selten wie ein ALG-Empfänger ohne Smartphone: Dafür scheint die Kohle meistens auch dann zu reichen, wenn der Kühlschrank leer ist.

Zur Erinnerung: ALG war in seiner Frühzeit mal als Überbrückung zwischen zwei Jobs gedacht und ein absoluter Ausnahmefall. Für viele (nicht alle!) ist es inzwischen aber zu einer Art alternativem Lebens- und Einkommensmodell geworden. Als Rechtfertigung wird gerne (auch in diesem Forum) die allgemeine Staatsverdrossenheit herangezogen - und mal eben übersehen (wie bereits @oldie zutreffend anmerkte), dass Millionen von Beschäftigten (und nicht "der Staat") dieses Geld erwirtschaften müssen, denen es beim persönlichen Konsum dann ebenfalls fehlt. Auch wenn es nicht direkt vergleichbar ist: Es gibt auch Leute, die Versicherungsbetrug oder Bankraub für legitim halten, weil es erstens keine Armen trifft und zweitens "die" sich an ihren Kunden ja auch bereichern.

Zusatzanmerkung: Wer "geruhsame Selbstverwirklichung" oder "ausgeglichene work-life-balance" auf seine Fahnen geschrieben hat, sollte von jeder Form der Selbständigkeit die Finger lassen. Denn dass berufliche Selbständigkeit ohne Stress nicht funktioniert, kann jeder bestätigen, der selbständig ist oder war. Eine ruhige "Alternative" zu einem ganz normalen 8-Stunden-Tag ist sie jedenfalls nicht.

Kinder kosten Geld; ob sie nun mit ihren Vätern unter einem Dach wohnen oder nicht. Und ich kenne genügend "intakte" Familien, die mit ihrem (selbst erwirtschafteten!) Einkommen gerade mal so über die Runden kommen. DAS sollte das Mindest-Ziel sein - und nicht das Schielen nach den Honigtöpfen, aus denen man sich bedienen kann, weil es einem "irgendwie zusteht".

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2012 16:10
 Maxo
(@maxo)
Rege dabei Registriert

Zumal ein Leben auf ALG2-Basis nicht unbedingt das Gelbe vom Ei ist.

Da bin ich völlig einer Meinung mit dir.

Aber ein Leben auf Basis eines "Selbstbehaltes",  den eine Richterbande ins Blaue hinein ausgekartelt hat, ist sicher auch nicht unbedingt das Gelbe vom Ei.

Das Gelbe vom Ei wäre sicher für die meisten hier: Ein Leben in Frieden, zusammen mit den Liebsten und umgeben von Millionen.  🙂

M.E. ist ALG2 eine Möglichkeit, aber nicht eine Lösung für die ganze Gesellschaft.

Eine Lösung für die ganze Gesellschaft? Sicherlich auch nicht.

Aber: "die ganze Gesellschaft" hat sich in den letzten Jahrzenten einen Dreck um eine faire Lösung für eine lebbare und gestaltbare, eigenverantwortliche Vaterschaft gekümmert. Das nehme ich zur Kenntnis und frage mich, warum ich mich um die "die ganze Gesellschaft" kümmern sollte? Die Koaltion hält seit zwei Jahren Wort, dass der Koalitionvertrag über der Menschenrechtskonvention steht. Manche regen sich darüber auf, dass in Griechenland Geld an "tote Rentner" gezahlt wird. Ich rege mich eben darüber auf, dass hierzulande Milliarden an sog. Alleinerziehende für "abwesende Kinder" gezahlt werden (die an den Tagen nämlich beim Vater sind) und dass diese Behörden hier eine Familie aus Vater+Kindern beschissen anders behandeln, als eine andere Familie.

Nein, aber ganz im Ernst: Ich danke dir für deine Argumente und würde sie gerne an geeigneter Stelle mit dir und den anderen diskutieren. Es ist sehr interessant, wie der Staat durch ökonomische Anreize in die Familien eingreift und welche volkswirtschaftlichen Folgen das alles hat, was hier überwiegend halt nur mit der "familienrechtlichen Brille" der Gegenstand dieses Forums ist.

Also:
Ich will, was mir zusteht - nämlich eine "gleiche Elternverantwortung für jedes Kind" und dass der Staat meine Familiengemeinschaft mit Kind genauso anerkennt und behandelt, wie andere Familiengemeinschaften.

Und ich halte es für die verdammte Pflicht eines Vaters, dafür zu sorgen, dass es anständige, kindgerechte Lebensbedingungen für sich und seine Kinder gibt. Das heißt Zeit und entsprechende Ressourcen. Wenn die eigenen Mittel dafür z.Z. nicht ausreichen, ist es auch die Pflicht alle denkbaren (und nicht von mir ausgedachten, sondern von der Allgemeinheit bereitgestellten) Leistungen in Anspruch zu nehmen. Das Wohlbefinden der Kinder muss da immer Vorrang haben, vor einer "Mehrarbeit", zumal in Zeiten wo Arbeit massiv für andere Zwecke abgeschöpft wird (Steuern, Sozialver., Kriege, Bankenrettung, etc.). Meine Kinder sind mir näher als eine Bankenrettung, zumal die betreffenden Politiker andere Prioritäten haben als ich. Wenn die Politiker nur im Mindestmaß meine Familie im Blick hätten, dann müßte ich oben gar nicht schreiben, was "mir zusteht".

Aber jeder Vater kann sich natürlich dafür entscheiden, dass er sich lieber für "eine ganze Gesellschaft" abrackert, als sich um seine Kinder zu kümmern.

Nochmal, ich finde ALGII nicht als die "gesellschaftlich wünschenswerteste Erfindung" (und habe mich schon vor langer Zeit mit verschiedenen Grundeinkommensmodellen auch akademisch beschäftigt, und hätte dazu differenzierte Ansichten) , aber sie eröffnet Chancen für bessere Grundlagen für eine lebbare Vaterschaft. Und die sollte man nutzen.

Es hat überdies den angenehmen Nebeneffekt, dass es den Staat kostet. Der Staat lernt nur, wenn es ihn was kostet.

Mit der "zeitweisen Bedarfsgemeinschaft" kommen die BSG-Richter sehr viel näher an eine grundgesetzkonforme Familienrealität als diese ganzen familienrechtlichen Ideologen, die eine "Alleinerziehungsideologie" gegen Kinder und Väter durchprügeln wollen.

Und ja, wir qualifizieren und unterstützen Väter (und Mütter), dass sie "alles aus diesem Staat rausholen" was ihnen gesetzlich zusteht. Wir finden das Geld ist in den Familien besser ausgehoben. Und wir finden es doof, wenn speziell Väter um gesetzliche Leistungen von Ämtern regelrecht beschissen werden. Mit den erreichten Mehr- und Nachzahlungen im vergangenen Jahr, könnte ich wohl schon einen Lamborghini fahren. Andererseits helfe ich dem Staat auch Kosten sparen, indem wir sinnlose "Familienhilfen" reduzieren oder gerade in den vergangene Wochen mal wieder Kinder aus dem Heim geholt haben.

Wir wollen, dass es Familien gut geht und dass der Staat die Regeln ändert, damit es ihnen noch besser geht. Was soll daran falsch sein?

(Sorry, jetzt ist es doch länger geworden, was vielleicht an anderer Stelle diskutiert werden kann).

gruss
maxo

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2012 17:49