Hi @all,
es kommt wie es kommen mußte, die EU-Forderung der Gegenseite ist da.
750 Euro Wohnvorteil wurden von der Gegenseite berechnet /angenommen 😡
Ich wohne im gem. Haus mit Tochter.
Wie wird nun der Wohnvorteil berechnet.
Klar ist mir, ortsübliche Miete (wie wenn ich das Objekt mieten würde), abzgl. Grundsteuer und
Gebäudeversicherung. Was vergessen ?
Kann ich da mein Arbeitszimmer -irgendwie- abziehen, das ich beruflich u.a. benötige ?
Gemeinsame Schulden sind ebenfalls noch vorhanden. Werden hier nur die Zinsen berücksichtigt ?
Dann ist da noch die Eigenheimzulage, die aber zur Tilgung benutzt wird. Wird diese abgezogen ?
Ich danke Euch für die Antworten.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Ob nur Zinsen oder auch Tilgung ist unklar, ich kenne die Aussage, dass eine "angemessene" Tilgung, also z.B. die 1% Anfangstilgung, auch durchgeht. Oder sie geht als Teil der privaten Altervorsorge durch. Also irgendwie geht sie durch.
Arbeitszimmer würde ich denken, dass es unterhaltsrechtlich als Werbungskosten gilt, wenn das Finanzamt das auch so sieht. Aber da sind die Hürden ja mittlerweile hoch.
Aber wichtiger scheint mir die Frage: greift nicht der "angemesse Wohnwert" ?
Weil fuer den Fall, dass man als (Ehe-)-Paar ein Haus gebaut hat und es dann alleine bewohnt, wird nur der Wohnwert berücksichtigt, der für die jetzige Lebenssituation angemessen wäre, also völlig unabhängig vom Mietwert eines real existierenden Hauses.
So dass dann der Wohn-VORTEIL durchaus negativ sein kann. Also diese Frage würde ich zuerst mal prüfen. Weil dann hat sich die Frage nach dem Arbeitszimmer erledigt.