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EU-Titulierung - wer muss die bezahlen?

 
(@Cashcow)

Wer muss den Titel bezahlen? Ich oder die Ex? Wenn sie die Titulierung verlangt?
(KU ist klar, Titulierung kostenlos beim Jugendamt)

Danke

CC :question:

Zitat
Geschrieben : 27.06.2006 01:30
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

bist du dir sicher EU leisten zu müssen? Muss es denn ein Titel sein? Reicht nicht einfach eine Vereinbarung zwischen euch beiden - meinetwegen auf einem Bierdeckel?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2006 10:40
(@Cashcow)

hallo DT,

ich zahle seit 4 jahren anstandslos, aber nun tickt die ex irgendwie anders... sie besteht auf einem titel.
*sarcasm on* sie will "sicherheit", wahrscheinlich soll ich ihr noch eidesstattlich versichern, 90 jahre alt zu werden und bis 85 mit ständig steigendem einkommen zu arbeiten *sarcasm off*

gruß cc

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2006 10:55
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin nochmal,

wenn sie Sicherheit will, lass sie klagen  😉 Wozu sich freiwillig einer solchen Drangsalierung unterwerfen, wenn's bisher geklappt hat. Zudem: Du gehst damit ein erhebliches Risiko ein. Sollte sich deine finanzielle Situation verschlechtern, so kannst du heute einfach die Zahlung anpassen, gar auf Null stellen. Besteht ein Titel, kannst du diesen nur durch von Ex erklärten Verzicht vom Tisch bekommen oder durch eine Abänderungsklage.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2006 11:05
(@Cashcow)

Danke DT,

soweit ists mir klar. Meine Frage ist leider noch unbeantwortet...

LG

CC

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2006 15:18
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich ließ die Frage unbeantwortet, weil sie sich für mich erst gar nicht gestellt hat.

Wenn du unbedingt eine Titulierung haben willst und dir sämtliche Nachteile daraus exklusiv reservieren möchtest, dann geht ihr beide zum Notar und macht das dort. Die Kosten sind vom Schuldner zu tragen, denn der Gläubiger hat ein Anrecht auf einen vollstreckbaren Titel. Vielleicht könnt ihr euch die Kosten ja teilen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2006 15:36