Wer muss den Titel bezahlen? Ich oder die Ex? Wenn sie die Titulierung verlangt?
(KU ist klar, Titulierung kostenlos beim Jugendamt)
Danke
CC :question:
Moin,
bist du dir sicher EU leisten zu müssen? Muss es denn ein Titel sein? Reicht nicht einfach eine Vereinbarung zwischen euch beiden - meinetwegen auf einem Bierdeckel?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
hallo DT,
ich zahle seit 4 jahren anstandslos, aber nun tickt die ex irgendwie anders... sie besteht auf einem titel.
*sarcasm on* sie will "sicherheit", wahrscheinlich soll ich ihr noch eidesstattlich versichern, 90 jahre alt zu werden und bis 85 mit ständig steigendem einkommen zu arbeiten *sarcasm off*
gruß cc
Moin nochmal,
wenn sie Sicherheit will, lass sie klagen 😉 Wozu sich freiwillig einer solchen Drangsalierung unterwerfen, wenn's bisher geklappt hat. Zudem: Du gehst damit ein erhebliches Risiko ein. Sollte sich deine finanzielle Situation verschlechtern, so kannst du heute einfach die Zahlung anpassen, gar auf Null stellen. Besteht ein Titel, kannst du diesen nur durch von Ex erklärten Verzicht vom Tisch bekommen oder durch eine Abänderungsklage.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
ich ließ die Frage unbeantwortet, weil sie sich für mich erst gar nicht gestellt hat.
Wenn du unbedingt eine Titulierung haben willst und dir sämtliche Nachteile daraus exklusiv reservieren möchtest, dann geht ihr beide zum Notar und macht das dort. Die Kosten sind vom Schuldner zu tragen, denn der Gläubiger hat ein Anrecht auf einen vollstreckbaren Titel. Vielleicht könnt ihr euch die Kosten ja teilen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!