Hallo,
bitte keine Diskussionen um das "Warum" sondern nur Antworten auf meine Frage.
Danke
CC
EU-Titel - wie geht das,
Notarbeurkundung oder Prozess.
was kostet er
Kommt drauf an.
und wer muss ihn zahlen?
Kommt drauf an.
Antwort ausreichend?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
@Cashcow
Du hast schon eine seltsame Art um Antworten auf Deine
Fragen zu erbitten.
Gruß
Marina
die sich fragt, ob sie heute nur ihren empfindlichen Tag hat...
Hallo Marina,
das liegt daran, das ich das schon mal fragte, und da wurde dann rumdiskutiert "WARUM willste das denn machen" etc... (statt meine Frage zu beantworten)
😉
Also nix für ungut
CC
Nun, deine Frage wurde von mir so konkret als möglich beantwortet.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Notarbeurkundung oder Prozess.
Kommt drauf an.
Kommt drauf an.Antwort ausreichend?
DeepThought
worauf kommts an?
Gruß CC
Hallo CC,
1. Notarbeurkundung: Kommt drauf an, wer den Notar beauftragt. Wer beauftragt, zahlt die "Zeche". Kommt natürlich noch drauf an, ob "Ex" sich beteiligen will. Wahrscheinlich kommt es auf ihre Tagesform oder dein Verhandlungsgeschick an, wer welchen Anteil bezahlt.
2. Prozess: Verklagt deine "Ex" dich auf Unterhalt, gibt es ein Urteil oder einen Vergleich. Kommt nun darauf an, ob die Klage im Scheidungsverbund gestellt wurde auf nachehelichen Unterhalt oder auf Trennungsunterhalt, wieviel die "Ex" gefordert hat und zu wieviel du verurteilt worden bist und wie der Richter die Kostenaufteilung macht, ob du einen Rechtsanwalt hast oder nicht, wie hoch der Streitwert ist...
Soll ich nun alle 2 hoch n Möglichkeiten aufzählen, die es gibt und auf die es ankommt? DeepThought hat deinen "Dreizeiler" so konkret wie möglich beantwortet, wie es mit deinen Angaben möglich ist.
Jetzt konkret klarer?
Deine Fragen "wie", "was" und "wer" wurden doch schon klar und konkret beantwortet.
Nun entscheide dich für einen Weg, entweder redest du mit "Ex" und schleppst sie zum Notar oder lässt dich verklagen. Dann schilderst du deine Lage und es können dir sicherlich ganz konkrete Ratschläge gegeben werden.
Gruß
Martin
Okay, dann konkreter:
* von unseren beiden RAs standen 2 Berechnungen gegeneinander und wir haben es "allein" hinbekommen, eine Lösung zu finden (also ohne RAs und ohne Prozess) :thumbup:
* das Einverständnis zur Titulierung war mein Zugeständnis in diesen Verhandlungen
(heisst das, dass ich den Titel erstellen lassen muss - und ergo auch bezahlen?) :question:
* EU ist ca. 360 Euro
So, ich hoffe ihr könnt es jetzt konkreter beantworten. Danke schonmal 🙂
Gruß CC
Hallo CC,
* das Einverständnis zur Titulierung war mein Zugeständnis in diesen Verhandlungen
(heisst das, dass ich den Titel erstellen lassen muss - und ergo auch bezahlen?) :question:
So wie ich das sehe ja. Bin mir da aber auch nicht ganz sicher. Frag mal den Notar was es kostet und wie das in solchen Fällen normalerweise läuft, so mit den Kosten meine ich. So ganz naiv und unbefangen. Und dann mit "Ex" reden, ob sie sich an den Kosten beteiligt.
Vielleicht weiß "Ex" ja gar nicht so genau was eine Titulierung bedeutet und es reicht ihr ein entsprechendes Schriftstück von dir... aber ich vergaß, du willst nur Antworten auf deine Frage, jetzt hast du sie.
Gruß
Martin