Moin,
auch ich hab mal ne Frage. 🙂
Folgendes ist passiert:
Durch einen Buchungsfehler der Bank wurde der Unterhalt für September 2006 zweimal gebucht. wie die meisten wissen, lebe ich in Wien, so dass eine österreichische Bank, eine deutsche Bank und SWIFT involviert waren, kurzum: Rückbuchen (trotz Rückfrage bei der Bank) war nicht möglich. Ex hat also 2 x 257 € erhalten statt der normalen 257 €.
Kurzes Telefongespräch, ich habe Ex vorgeschlagen, bevor sie die "überschüssigen" 257 € rücküberweist, wird am 1. Oktober kein UH überwiesen, damit die Sache wieder stimmt - schlicht die unbürokratischte Lösung. Reaktion: keine.
Heute kam eine SMS, wo der Unterhalt bleibt. Im Verlauf wurde dann von ihr geschrieben wenn der Unterhalt nicht bis 14:00 Uhr dawäre, "würde sie sich das Geld holen", sie müsse einkaufen. Geographisch durchaus interessant.
Die Frage, die sich jetzt stellt, ist folgende:
1) Beim UVG reichte die reine Aussage der Ex, dass kein KU gezahlt würde, um das als Tatsache mit entsprechendem Vorgehen der Behörde stehen zu lassen. Reicht alleine ihre Aussage aus, um eine Pfändung durchführen zu lassen?
2) Ich bin in Österreich, daher wird das Ganze dann vermutlich über Amtshilfeersuchen laufen müssen. Das zuständige Bezirksgericht bekommt demnächst einen Besuch von mir, wie es damit aussieht (und wird auch gleich deponiert, dass nix dranist), wie ist der grobe Ablauf, falls 1) möglich ist?
Gruß, Xe
Moin Xe,
ich kenne die österreichische Gesetzgebung nicht genau genug, um rechtsverbindliche Auskünfte geben zu können.
Aaaber: In Unterhaltsurteilen steht üblicherweise ja eine Formulierung, die sinngemäss besagt, dass "der Unterhalt in Form einer Geldrente zu gewähren und bis zum 3. Werktag eines Monats auf das Konto des Unterhaltsempfängers zu überweisen ist".
"Bis zum" heisst ja nicht "genau am", sondern "spätestens am" - sofern Du Krösus wärst, könntest Du also des gesamten Jahres-Unterhalt bereits zu Jahresbeginn überweisen, oder? Oder eben zwei Monate auf einmal - wer hindert Dich daran?
Wenn Dir die Ex in Kenntnis dieser Tatsache und nach Erhalt des Unterhalts trotzdem zu pfänden versucht, ist das ein Verstoss gegen die nacheheliche Solidarität; wahlweise oder zusätzlich auch der Versuch, Dir einen Vermögensschaden zuzufügen und überdies die Vorspiegelung falscher Tatsachen (damit ein Pfändungsverfahren in Gang kommt, musst Du ja erst mal Deiner Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen sein, was aber nachweislich nicht der Fall ist; Du warst dieses Mal nur "überpünktlich" und hast sie sogar noch telefonisch darauf hingewiesen.)
Ich an Deiner Stelle würde also erst mal kein grosses Fass aufmachen, sondern die Ex gegebenenfalls in diese Falle tappen lassen. Vielleicht lernt sie daraus ja was...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
hi martin,
ich kenne die österreichische Gesetzgebung nicht genau genug, um rechtsverbindliche Auskünfte geben zu können.
Der österreicheische Teil ist nicht wirklich der, um den ich mir Sorgen mache - das wird sich am Bezirksgericht lären, bzw. kann ich dort vermutlich rein prophylaktisch mal deponieren, dass gezahlt ist in der Hoffnung, es erinnert sich jemand dran, wenn wirklich was hier ankommt.
Aaaber: In Unterhaltsurteilen steht üblicherweise ja eine Formulierung, die sinngemäss besagt, dass "der Unterhalt in Form einer Geldrente zu gewähren und bis zum 3. Werktag eines Monats auf das Konto des Unterhaltsempfängers zu überweisen ist".
"Bis zum" heisst ja nicht "genau am", sondern "spätestens am" - sofern Du Krösus wärst, könntest Du also des gesamten Jahres-Unterhalt bereits zu Jahresbeginn überweisen, oder? Oder eben zwei Monate auf einmal - wer hindert Dich daran?
Sehe ich auch so - leider ist auch das nicht wirklich das Problem, die Bank hat heute vom mir ein paar deutliche Worte bekommen und hat eine Bestätigung rausgerückt, dass die beiden Summen überwiesen wurden und nicht zurückgebucht wurden, mit Unterschrift und Stempel. Die Frist zur Zahlung ist eingehalten, denke ich auch.
Wenn Dir die Ex in Kenntnis dieser Tatsache und nach Erhalt des Unterhalts trotzdem zu pfänden versucht, ist das ein Verstoss gegen die nacheheliche Solidarität; wahlweise oder zusätzlich auch der Versuch, Dir einen Vermögensschaden zuzufügen und überdies die Vorspiegelung falscher Tatsachen (damit ein Pfändungsverfahren in Gang kommt, musst Du ja erst mal Deiner Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen sein, was aber nachweislich nicht der Fall ist; Du warst dieses Mal nur "überpünktlich" und hast sie sogar noch telefonisch darauf hingewiesen.)
Mir geht es primär darum, ob sie eine Pfändung durchführen lassen kann, ohne Beweise vorzulegen, denn die österreichischen Exekutoren (Gerichtsvollzieher klänge netter) können garnicht prüfen, ob das Ganze rechtmäßig über die Bühne läuft..
Wenn sie die Kohle erstmal in der Hand hat, ist die schneller verbraucht als man schauen kann, und auch wenn sie die unrechtmäßig einkassiert hat - ich bekomme die nicht wieder, denn Hartz-IV-Empfänger liegen unter der Pfändungsgrenze. Wenn sie eine Strafe oder die Pfändungskosten zu zahlen hat, zahlt das nicht meine Miete, leider. Und mit einem Titel gegen sie, dass ich das Geld von ihr zu bekommen habe, werde ich mangels Arbeitsbemühungen vermutlich tapezieren gehen können. 🙁
Und, dritte Möglichkeit, eine Verrechnung des unrechtmäßigen Betrages mit einem der nächsten Unterhalte werde ich höchstens über ein Urteil machen können, wenn überhaupt, und das bringt wieder weitere Kosten mit sich, die ich dann wieder gesondert einklagen darf tc. pp.
🙁
Ich an Deiner Stelle würde also erst mal kein grosses Fass aufmachen, sondern die Ex gegebenenfalls in diese Falle tappen lassen. Vielleicht lernt sie daraus ja was...
das Kriegsbeil hab ich irgendwo begraben, wo ich es nicht wiederfinde. Ich hab (für meinen Fall!) feststellen müssen, dass ich besser Anwalt und Gericht arbeiten lasse, anstatt selber in erscheinung zu treten (was nicht bedeutet, untätig zu sein).
Gruß, Xe
Moin Xe,
einmal quergedacht: Wenn der österreichische "Executor" (klingt irgendwie nach Kopf abhacken...) tätig wird, tut er das ja nicht von sich aus, sondern in Form der Amtshilfe - sprich: Im Auftrag eines deutschen GV-Kollegen. Diesen muss Deine Ex erst einmal beauftragen; das wird vermutlich über das Amtsgericht ihres Heimatortes laufen. Wäre es also nicht sinnvoll, an die dortige Gerichtsvollzieherstelle ein formloses Fax mit einer Kopie des Kontoauszuges zu schicken, vergleichbar einer "Schutzschrift", mit der man sich eine mögliche EA vom Hals hält? Dann kann die Dame sich ihre Ohrlaschen gleich dort abholen...
Dass dort heute noch etwas gestartet wurde, glaube ich übrigens eher nicht - es ist Freitag, und das ist an einem deutschen Amtsgericht schon beinahe wirklich ein Frei-Tag...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Xe,
ich denke mal, Deine Ex hat nur wieder einen Aufhänger gefunden, Dich zu ärgern. :exclam:
Ich denke nicht, dass sie pfänden kann. Bei den Pfändungen, die ich hinter mir habe, lag stets eine genaue Liste der Zahlungseingänge und Sollstände für einen gewissen rückwärtigen Zeitraum anbei. Bei Dir gäbe diese Liste ein Nullsummenspiel. Ich würde mich gelassen zurücklehnen.
LG, Uli
Moin Martin,
die Idee ist gut - ich denke, ein solches Fax bzw. eine solche Email (ja, das AG Aurich ist bereits in der Neuzeit angekommen) könnte nicht schaden. Ich befürchte aber nur, dass das achselzuckend irgendwo landet, wo es dann verstaubt. Muß ein zukünftig Gepfändeter (bzw. wenn Ex dieses beanragen sollte) von der Pfändung benachrichtigt werden?
Gruß, Xe
ich denke mal, Deine Ex hat nur wieder einen Aufhänger gefunden, Dich zu ärgern. :exclam:
Moin Uli,
nur kann sie mich damit nicht ärgern, sondern mich ärgert, dass sie sich bestimmte Dinge einfach erlauben kann, und zwar ungestraft. Das ist aber nur ein Verstoß gegen meinen Gerechtigkeitssinn, und der hat leider keinen Verfassungsrang. 🙂
Ich denke nicht, dass sie pfänden kann. Bei den Pfändungen, die ich hinter mir habe, lag stets eine genaue Liste der Zahlungseingänge und Sollstände für einen gewissen rückwärtigen Zeitraum anbei. Bei Dir gäbe diese Liste ein Nullsummenspiel. Ich würde mich gelassen zurücklehnen.
Das heißt, wie bei der UVG-Stelle mit falscher Aussage aufkreuzen und Geld mitnehmen ("Wie hättns denn gerne?") klappt mit einer Pfändung nicht so einfach? Das beruhigt schonmal ungemein.
Gruß, Xe
LG, Uli
Moin Xe,
da will ich doch mal Beunruhigung beisteuern :exclam:
Der Rechtspfleger prüft nix. Kann er auch nicht. Wie soll die arme Wurst beurteilen, ob der Titel noch rechtskräftig ist? Kann er nicht. Also macht er einfach.
Du kannst dann nur mit Vollstreckungsgegenklage reagieren. Erfolgsaussichten ungewiss. Die Ex kann locker mit Entreicherung argumentieren und dann musst du zahlen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin Xe,
ich schließe mich Deep Thought an. Wenn deine Ex aufzeigt, dass im Monat November kein Unterhalt eingegangen ist, dann wird sie eine Pfändung einleiten können.
Erinnerst du dich an unsere Geschichte, als die Ex vom Angler einfach einen alten, höheren Titel genommen und eine Pfändung eingeleitet hat? Die Probleme bekommt erstmal der "säumige" Zahlungsverpflichtete.
Frage am Rande: was stand denn auf der zweiten Überweisung als Betreff, etwa (auch?) Unterhalt Oktober???
Was hälst du von einem Einschreiben an Ex, dass die Bank einen Fehler gemacht und den KU versehentlich zweimal überwiesen hat (mit Kopie des Bankschreibens) und du klarstellst, dass sie die zweite Überweisung für den Monat November verwenden soll?
Gruß
eskima
edit: Gruß vom Angler, er meint, dass du deine Bank haftbar machen solltest, weil ihr der Fehler unterlaufen ist 😉
Huhu!
Dem Gruß vom Angler schließe ich mich an. Mich wundert, dass Du das nicht rückbuchen lassen konntest/kannst.
*grr*
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
was steht auf den beiden Überweisungen?
Die deutschen Gerichtsvollzieherverteilerstellen haben damit nichts zu tun.
Wenn es sich nicht um einen EG-Vollstreckungstitel handelt, kann das zuständige österreichische Gericht den Titel auf Antrag der Gläubigerin für vollstreckbar erklären.
Artikel 38 EuGVVO
(1) Die in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen, die in diesem Staat vollstreckbar sind, werden in einem anderen Mitgliedstaat vollstreckt, wenn sie dort auf Antrag eines Berechtigten für vollstreckbar erklärt worden sind.
Vielleicht auch mal die Exekutionsordnung durchlesen und auch mal >HIER<.
Die Gläubigerin muss nicht beweisen, dass der Unterhalt nicht eingegangen ist, wie auch. Sie reicht die erforderlichen Unterlagen ein (Art 46 EuGVÜ), der Titel wird für vollstreckbar erklärt, dann folgt die Exekution (ist m.W. bei Lohnpfändung auch ein PfÜB).
Das zulässige Rechtsmittel gegen die Pfändung ist der Rekurs.
Ich würde die KM ausdrücklich (schriftlich!) darauf hinweisen, dass die zweite Überweisung der Unterhalt für den Monat Oktober war. Beim zuständigen Gericht kannst Du sicher einmal nachfragen, wie dort die Sache (im Falle einer Pfändung) eingeschätzt wird.
Also: schreiben, dann abwarten, dann ggf. Rechtsmittel einlegen 🙂
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Moin,
vorab, danke für die Antworten.
Auf beiden Überweisungen stand identisch "Unterhalt [Name des Kindes] 09/2006". Wie gesagt, es ist eine Doppelbuchung.
Zurückgebucht werden können solche EU-Binnenüberweisungen nicht, weil das SWIFT-System involviert ist, anders als bei innerdeutschen Buchungen. Die österreichische Bank übergibt die Zahlung an SWIFT und diese wiederum an die deutsche Bank. Somit könnte eine Rückbuchung nur solange passieren solange SWIFT das Geld nicht an die Empfängerbank übergeben hat, lt. Bank ist das ein Zeitfenster von etwa 6 Stunden.
Ein Einschreiben an Ex werde ich losschicken, allerdings sehe ich die Gefahr, dass sie (wie die Telefonanrufe, die ich heute versucht habe und bei denen nicht abgehoben wurde, obwohl Ex auf SMS reagiert hat) das Einschreiben nicht annimmt.
Zu
Gruß vom Angler, er meint, dass du deine Bank haftbar machen solltest, weil ihr der Fehler unterlaufen ist
muß man sagen, dass das Ganze (wie hier üblich) per Onlinebanking überwiesen wurde, da Zahlscheinzahlung 3,63 € kostet, Onlinebanking aber nichts. Damit sind leicht Doppelübertragung per Internet oder ähnliches vorschiebbar, wie heute bei der Bank erlebt gibt es diesbezüglich kein Unrechtsbewußtsein. De Konsequenz ist der Wechsel zu einer Bank mit einem zuverlässigeren Ruf, mehr bleibt kaum.
Sky:
werden in einem anderen Mitgliedstaat vollstreckt, wenn sie dort auf Antrag eines Berechtigten für vollstreckbar erklärt worden sind.
bedeutet in meiner Interpretation, dass Deutschland damit aber weiter der Gerichtsstand ist, Österreich nur der (den österreichischen Gesetzen unterworfenen) ausführende Gerichtsstand. Soweit korrekt?
Ich denke, ich werde versuchen, beim AG in Deutschland mal einen Rechtspfleger an die Strippe zu bekommen, ob von Anfang an so etwas wie eine "Pfändungsprävention" betrieben werden kann, sprich: eine Hinterlegung der Einzahlungsbelege und damit Nachweis der Unzulässigkeit der Pfändung.
Eine Pfändung wegen Kindesunterhalt kann hier schnell den Job kosten.
Mir macht allerdings weit mehr Sorgen, dass Ex auf den Geschmack kommen könnte und dann, wenn sie knapp bei Kasse ist, derartiges probiert, immerhin war die Hemmschwelle, mit falschen Angeben UVG zu bekommen, obwohl KU gezahlt wurde, sehr gering. Zwar bedeutet das Ärger, aber primär für mich, weil ich hinter allem herrennen darf und alles doppelt und dreifach belegen muß. Und die besagte Entreicherung dürfte bei ihr sofort und umfassend passieren, und eine Verrechnung mit zuünftigem Unterhalt sehe ich eher als illosorisch an, obwohl die Gelder zwangsläufig gleichartig sind und auch denselben Empfänger haben.
Gruß, Xe
rehi,
muß man sagen, dass das Ganze (wie hier üblich) per Onlinebanking überwiesen wurde, da Zahlscheinzahlung 3,63 € kostet, Onlinebanking aber nichts
Ich persönlich mache auch alle Überweisungen online und für jede Überweisung ist eine neue Tan (heißt das so?) fällig. Allerdings druck ich mir die Dinger immer aus, zu meiner eigenen Sicherheit. Soll heißen, dass deine Bank nicht den Nachweis über zwei verschiedene Tans hat, es ist also nachweislich der Fehler der Bank. Und wenn die Bank bereits ihren Fehler eingestanden hat, was hält dich davon ab, sie auch die Konsequenzen tragen zu lassen?
Ich drücke dir jedenfalls die Daumen, wie auch immer das jetzt abläuft, dass du die Madame in ihre Schranken weisen kannst...
Gruß
eskima
edit:
Ein Einschreiben an Ex werde ich losschicken, allerdings sehe ich die Gefahr, dass sie (wie die Telefonanrufe, die ich heute versucht habe und bei denen nicht abgehoben wurde, obwohl Ex auf SMS reagiert hat) das Einschreiben nicht annimmt
Soweit ich weiß, gilt ein Einschreiben auch dann als zugestellt, wenn der Postbote ein Datum raufschreibt und Ex es nicht abholt, also entscheidend ist, dass Ex die Möglichkeit hat, Kenntnis von dem Einschreiben zu nehmen, nicht, ob sie davon Kenntnis nimmt...
Moment, es gibt auch Sammelüberweisungen. Also auch eine TAN für mehrere Überweisungen. Meines Erachtens reicht das hier:
Sehe ich auch so - leider ist auch das nicht wirklich das Problem, die Bank hat heute vom mir ein paar deutliche Worte bekommen und hat eine Bestätigung rausgerückt, dass die beiden Summen überwiesen wurden und nicht zurückgebucht wurden, mit Unterschrift und Stempel. Die Frist zur Zahlung ist eingehalten, denke ich auch.
Ich würde abwarten bis der Gerichtsvollzieher kommt, dem die Lage erklären und gut ists. Der schreibt dann eine kurze Bemerkung an den "deutsche Auftraggeber" mit Kopie des Schreibens Deiner Bank und aus ists.
Ein Einschreiben kannst Deiner Ex schreiben bis Dir schwindelig ist, denn es ist nie nachweisbar welche Inhalte ein solches Einschreiben hat.
Edit, dazu sei gesagt das ich so was ähnliches auch mal hatte, da wurden 2 Raten gleichzeitig nach D überwiesen, einen Monat hatte ich dann logischerweise ausgesetzt und der Exekutor stand vor der Tür. Der Ablauf war denn der, der oben steht.
Die Kosten trägt dann der Auftraggeber.
Interessanterweise würde ich, wenn das Ding gelaufen ist alles kopieren und dem zuständigen Deutschen Gericht mit dem Aktenzeichen zur Kenntnisnahme übersenden :rofl2:
Für die Zukunft und so .....
Hallo Xe,
ich möchte nur hinzufügen, dass weder die detschen Behörden, noch die ösiland-Behörden prüfen. Deutschland startet und leitet an Österreich weiter. Die Ösis prüfen nicht, sondern schicken direkt einen Vollstrecker los (vgl. EG-Verordnung 44/2001 vom 02.12.2000.
Aber genau das:
Die Kosten trägt dann der Auftraggeber.
sollte entweder deine Ex davon abhalten, oder zumindest davon Abstand nehmen lassen, das zweimal zu machen. Die Pfändung ist nämlich teurer als eine rein deutsche Pfändung!
Übrigens halte ich die Idee der Entreicherung für Unfug. Ein Monat reicht da einfach nicht aus.
Gruss,
Michael
Moin Weisnich,
Übrigens halte ich die Idee der Entreicherung für Unfug. Ein Monat reicht da einfach nicht aus.
Da muss ich Dir energisch widersprechen - dafür braucht es keinen Monat, sondern ggf. nur eine halbe Stunde in einem Schuhgeschäft... 😉
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Das könnte dann so Ablaufen:
Guten Tag, ich bin der Gerichtsvollzieher aus dem Bezirk, darf ich mit Ihnen sprechen?
Jaklar, kommen sie doch bitte herein.
Worum geht es denn?
Es geht um die Forderung über ein deutsches Gericht, ich les ihnen das einfach mal vor, ist das in Ordndung?
Ja.
vorliest.....
Was sagen sie dazu?
Also, ich habe hier Belege meiner Bank, aus Treu und Glauben gehe ich davon aus, das der Antragsteller sich bereichern möchte da es klar ersichtlich ist, das derselbe Betrag 2 mal verbucht wurde und sich, aufgrund seines "Titels" (?) einen geldwerten Vorteil verschaffen will.
Zum einen, wenden sich bitte Antragsteller an meine Bank falls Fragen auftauchen sollten ( lol geht ja eh nicht). Zum anderen nehmen sie meine Aussage in die Unterlagen, die sie an den Antragsteller zurücksenden, okay? (und genau darum gehts und das geht genau SO).
Geht in Ordnung.
Gut, Tasse Kaffee?
Ja, da sag ich nicht nein.
Smalltalk beginnt, sofern der Herr Exekutor Zeit hat. 😉
Edit, Xe Du solltest keine Angst haben, das der Exekutor in Deiner Firma vorstellig wird, der kommt immer zu Dir nach Hause, wenns nicht da bist kriegst einen Zettel wos hinkommen sollst.
Mehr is da nicht.
Moin,
Auf beiden Überweisungen stand identisch "Unterhalt [Name des Kindes] 09/2006". Wie gesagt, es ist eine Doppelbuchung.
Du kannst momentan nicht mehr tun, als die Sache klarstellen. Einwurfeinschreiben dürfte m.E. ausreichen. Zusätzlich per Fax (wenn möglich) oder e-Mail.
Sky:bedeutet in meiner Interpretation, dass Deutschland damit aber weiter der Gerichtsstand ist, Österreich nur der (den österreichischen Gesetzen unterworfenen) ausführende Gerichtsstand. Soweit korrekt?
ja, es gilt das österreichische Vollstreckungsrecht.
Ich denke, ich werde versuchen, beim AG in Deutschland mal einen Rechtspfleger an die Strippe zu bekommen, ob von Anfang an so etwas wie eine "Pfändungsprävention" betrieben werden kann, sprich: eine Hinterlegung der Einzahlungsbelege und damit Nachweis der Unzulässigkeit der Pfändung.
Wenn der/die Rechtspfleger(in) Ahnung vom österreichischen Vollstreckungsrecht hat, gibt es vielleicht ein paar Tipps. Ansonsten wage zu bezweifeln, dass Dich das weiterbringt.
Ablauf in Deutschland: Auf Antrag der Gläubigerin wird PfÜB erlassen. Schuldner wird dazu nicht gehört. Schuldner kann sich wehren mit Vollstreckungserinnerung, Vollstreckungsschutzantrag, Vollstreckungsgegenklage.
In Österreich wird das ähnlich sein – die Rechtsmittel heißen nur anders. Meines Wissens wird aber auch dort der Schuldner vorher nicht gehört.
Mir ist nicht bekannt, dass eine Pfändung quasi im Vorfeld durch Hinterlegung von Zahlungsbelegen verhindert werden kann. Ich kenne aber das österreichische Recht nicht. Deshalb auch mein Rat, Dich an das zuständige Bezirksgericht in Österreich zu wenden und nachzufragen, wie die Sache dort gesehen wird und welche Möglichkeiten Du hast.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
es gibt in Österreich mehrere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Wenn der Exekutor vor der Tür steht, ist das nicht das Problem. Anders ist es aber bei einer Lohn/Gehaltspfändung.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 

