EU & KU - ich k...
 
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EU & KU - ich komme jedes mal auf ein anderes Ergebnis!?

 
(@timmi)
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Hallo zusammen.

Ich hoffe, dass Ihr mir vielleicht helfen könnt - ich hänge gerade "etwas" bei der Berechnung des EU und KU. Vor allem, weil sich zum 01.01.09 unsere Steuerklassen geändert haben... wäre klasse wenn Ihr mir kompetent Auskunft geben könntet 🙂

Meine "Noch-Frau" und ich sind knapp 7 Jahre verheiratet. Wir haben einen Sohn mit 6 Jahren. Wir haben gebaut, das Haus hat eine Restschuld von ca. 220.000,- und einen geschätzten Wert von ca. 330.000,-. Ich habe in 2008 ca. 3.650,- netto im Schnitt verdient (Steuerklasse III mit 1 Kind). Sie arbeitet teilzeit und verdiente knapp 700,- pro Monat (Steuerklasse V). vor ca. einem halben Jahr haben wir uns getrennt und Sie ist mit unserem Sohn ausgezogen - Ihre Wohnung kostet ca. 600,-  Ich fahre einen Firmenwagen (sie unseren Kleinwagen) und wohne in unserem Haus. Das Haus kostet mich EUR 1.450,- Zins & Tilgung pro Monat. Für Sie und unsere Sohn zahle ich derzeit 1.150,- (inkl. KU nach DT).

Auf der neuen Steuerkarte sind wir beide Steuerklasse I mit je 0,5 Kind, was bedeutet, dass ich deutlich weniger (ca. -690,-) und Sie etwas mehr (ca. +210,-) netto bekommen werden?

Kann mir jemand anhand dieser Daten sagen was ich tatsächlich zahlen müsste wenn das ganze heute vor Gericht gehen würde? Manchmal habe ich das Gefühl, dass ich zuviel zahle, ein anderes Mal lese ich von weitaus höheren Summen? 

Wäre wirklich nett, wenn mir da jemand helfen kann! 🙂

Vielen Dank und viele Grüße

Timmi 😡


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2009 23:25
(@ca999)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Timmi,

es ist nicht ganz einfach und immer wieder sehr spezifisch was die Berechnung des TU (Trennungsunterhalt) angeht.
Zuerst mal ein paar Fragen
1. welches OLG ist zuständig (da findest du die sog. Unterhaltsrechtlichen Leitlienien > http://www.treffpunkteltern.de/unterhaltsrechlicheleitlinien.php )
2. wie weit hast du es zur arbeit und wie weit deinen Frau
3. der Firmenwagen gilt als Einkommen und muss bei den beruflichen Aufwendungen gegegerechnet werden
4. gibt es weitere Kredite z.b. bei deiner Frau
5. gibt es weitere EK (siehe Unterhaltsrechtlichen Leitlienien)

So, zuerst wird das bereinigte Einkommen ermittelt

mon. EK 3650-690=2960 (Mann), 700+210=910 (Frau) (hier kannst du schnell mal dein neue Netto ermitteln > http://www.n-heydorn.de/gehaltsrechner.html )
(beachte aber das im normalfall ein duchschnittliches EK berücksichtigt wird, also + UG + WG * ÜStd ...)

bei dir kannst du folgendes abziehen:

  2960€ EK
-1450€ (Zins & Tilgung pro Monat)
+ 500€ (Mietvorteil, ortsübliche miete bei vergl. wohnung (nicht die größe eures hauses), ich nehme mal 500€ an)
-    50€ (Grundsteuer für Haus, ich nehme mal 600€/Jahr / 12 an)
-    25€ (Gebäudeversicherung, ich nehme mal 300€/Jahr / 12 an)
-  220€  (berufsbedingte Aufwendungen, ich nehme mal 20Km einfache Stecke an, 20km*2*220tage/12*0,30€) oder aber Pauschale
+ 200€  (Firmenwagen, angenommen ????, oder berufsbedingte Aufw. und Firmenwagen=0)
               (weiter punkte ???)
-----------------------------------------------------
1915€
-  273€ KU nach Düsseldorfer Tabelle 2009
-----------------------------------------------------
1642€

bei deiner nochFrau

    910€
-  110€  (berufsbedingte Aufwendungen, ich nehme mal 10Km einfache Stecke an, 10km*2*220tage/12*0,30€) oder Pauschale
               (weiter punkte ???)
------------------------------------------------------
    800€

Differenz der EK 1642-800=842
davon 3/7 = 842* 3/7 = 360€

Du müßtest also auf Grund der von mir getroffenen Annahmen ein TU von 360€ und KU von 273€ zahlen

Prüfe auch ob sich deine nochFrau am KU beteiligen muss, sie hat nach obrigen Annahmen 800€+360€+273€ netto, ab 900€ SB ist sie KU verpflichtet

Aber nochmal, das ist hier ein Fallbeispiel mit vielen Annahmen, du mußt schon die korrekten Belastungen/Einnahmen ansetzen.


AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2009 16:58
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Prüfe auch ob sich deine nochFrau am KU beteiligen muss, sie hat nach obrigen Annahmen 800€+360€+273€ netto, ab 900€ SB ist sie KU verpflichtet

Hi ca999,

wie kommst du aus das schmale Brett? Kannst du dafür bitte Belege beibringen?

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2009 18:25
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wäre wirklich nett, wenn mir da jemand helfen kann! 🙂

ca999 hat's eigentlich gut getroffen (bis auf die Bemerkung über den KU, aber die hat Tina ja schon angemeckert..)

Deine Zahlen zum EInfluss der Steuerklassen kann ich nicht ganz nachvollziehen, wenn ich es nachrechne werden aus 3650€ in III noch 3075€ in I, also nur 575€ weniger, aber ich hab' in der Rechnung den Firmenwagen auch nicht drin, vielleicht liegts daran? Aus 700€ in der V werden in der I 946€, und in der II 969€. Warum hat sie nicht die II?


AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2009 19:04
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

(da findest du die sog. Unterhaltsrechtlichen Leitlienien >

Öhm, die gibt es >hier< auch - zudem aktueller.  😉


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2009 19:05
(@timmi)
Schon was gesagt Registriert

@ all:

🙂  vielen, lieben Dank für die ausfürhrlichen Informationen! Ihr habt Euch z.T. wirklich sehr viel Mühe gemacht mir das so klar wie möglich rüber zu bringen! Ich war / bin tatsächlich "etwas" auf dem Holzweg...
Eure Berechnungsgrundlagen führen mich wieder zu einem anderen Ergebnis, wobei ich Eurem aber mehr vertraue!  😉

Folgende Änderungen / Ergänzungen / Fragen hätte ich noch zu meinen Zahlen, bzw. Euren Antworten:

1. laut Düsseldorfer Tabelle müsste ich ab dem 01.01.09 für meinen 6jährigen Sohn EUR 387,- zahlen? (In der Rechnung wurden aber nur EUR 273,- eingesetzt!?)
2. ich erhalte keine Pendlerpauschale o.ä. ich bin im Vertrieb und habe u.a. ein HomeOffice (allerdings ohne finanziellen Ausgleich vom Arbeitgeber)
3. die Grunderwerbssteuer liegt in unserem Gebiet für unsere Grundstücksgröße bei "nur" EUR 188,- / Jahr
4. den Mietvorteil habe ich auf "realistische" EUR 600,- (mind. 3 Zi - davon ein Zimmer für den Junior) angehoben
5. meine Frau hat es ca. 12 km (einfach) bis zu Arbeit, arbeitet nur 16 Std / Woche;  vier Tage / Woche
6. es gibt (zum Glück) keine weiteren Kredite - weder bei ihr noch bei mir und auch keine Einkünfte
7. wie berechnet man den finanziellen Vorteil eines Firmenwagens (Passat Bj. 2008, Neuwert 45.000,-) mit Privatnutzung? EUR 400,- pro Monat?
8. warum meine Frau in StKl. I anstatt in II gegangen ist, kann ich nicht sagen... wahrscheinlich hat das Finanzamt das selbst auf Ihrer Steuerkarte so eingetragen?
9. bei den Brutto-Netto-Rechnern im Netz verändert sich mein Nettogehalt immer um knapp 700,- nach unten... ich fülle die Daten aus und setze einmal StKl. 3 mit 1 Kind und das nächste Mal StKl. 1 mit 0,5 Kind ein.. das Ergebnis ist jedes Mal nahezu identisch!? Übrigens bin ich diese Woche aus der Kirche ausgetreten um Geld zu "sparen"  :exclam:
10. Wie sieht das eigentlich nach der Scheidung (evtl. August 09) aus? Verändert sich dann die Höhe des EU/TU?
11. die monatlichen Aufwendungen (beufsbedingt?) als Pauschale... wieviel % sidn das eigentlich genau?
12. das Kindergeld - EUR 154,- zählt doch in voller Höhe zum Gehalt meiner Frau, oder?

So, das war´s vorerst.. Ich weiss.. ich finde es auch nicht besonders glücklich alle Fragen numerisch herunter zu leiern, aber bei der Vielzahl ist es wohl doch das "übersichtlichste"?

Vielen Dank und ein schönes Restwochenende!

Tmmi 😡


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2009 20:31
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Timmi

Bei der KU-Berechnung von ca99 kann ich auch nicht mitgehen.

Von Deinem EK - ich nehme mal die 3075€ von pappasorglos - werden die berufsbedingten Aufwendungen i.d.R. max. bis 150€ abgezogen, sonst musst Du das begründen können. Ebenso eine priv. Altersvorsorge (in diesem Fall Wohneigentum) kann mit 4% vom Brutto beim Netto berücksichtigt werden. Du landest also in EK-Gruppe  5 oder gar in der 4 der DDT. Ich nehme mal die 5.
Du bist zwei Personen UH-pflichtig, also beim KU eine Gruppe höher -> EK-Gruppe 6 =. Bei einem 6-jährigen Kind sind das lt. >>DT2009 Anlage A<< 331€. Das KG ist hier bereits berücksichtigt.

KG wird bei minderj. Kinder eigentlich ausschliesslich hälftig bei beiden Elternteilen berücksichtigt.

Und bitte sage doch mal Dein OLG. Ohne diesen Punkt sind einige Dinge nicht eindeutig zu klären (z.B. Arbeitspauschale, Anrechnung Entfernungskilometer, SB etc.).

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2009 15:31
(@timmi)
Schon was gesagt Registriert

@ all:

Entschuldigt bitte, dass ich derzeit immer nur kurz und sporadisch "vorbeischauen" kann (beruflich bedingt). Das ist wahrscheinlich auch der Grund dafür, dass ich bei der Berechnung so auf dem Schlauch stehe und es irgendwie nicht blicke!? :puzz: Danke an alle, die bislang versucht haben mir das Thema etwas näher zu bringen, bzw. Licht ins Dunkel zu schaffen!  🙂 Ich wohne im PLZ-Gebiet 77 - ich nehme an, dass das OLG Karlsruhe daher das Zuständige sein müsste, oder!? Kann mir jemand vielleicht auch noch einen Tipp zu meinen "Fragen" Nr. 7 (Vorteil Firmenwagen) und Nr. 10 (Veränderung EU/TU nach Scheidung)?

Danke Euch allen und hoffe, dass es bei mir beruflich wie privat bald ruhiger wird, so dass ich mich intensiver umd dieses Forum kümmern kann!  :yltype:

Grüße  😉

Timmi 😡


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2009 01:03
(@timmi)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen!

ich habe gerade von einem Kollegen etwas gehört das mich etwas verwirrt. Vielleicht weiß jemand dazu etwas Genaues?

Ein Ehepaar das getrennt lebt, aber nicht geschieden ist, kann weiterhin die Steuerklassen 3 und 5 behalten? Bei uns war / ist es so, dass durch den Auszug meiner Frau offenbar automatisch eine Meldung an das FA geht und dann beide in Steuerklasse 1 gesetzt werden!?

Ist es tatsächlich möglich und rechtlich einwandfrei, dass  man als getrennt lebendes Ehepaar z.B. die eine Wohnung als Zweitwohnsitz angibt, und daduch die Steuerklassen II und V behalten kann?

Vielen Dank und viele Grüße

Timmi 😡


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2009 11:59
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Timmi,

Im Jahr der Trennung kann man steuerlich noch zusammen legen und endsprechend 3+5 behalten.

Im Jahr nach der Trennung, also ab 1.Januar danach wird man getrennt veranlagt und hat auch die Steuerklassen zu ändern.

Das empfiehlt sich evtl. auch schon davor, um bei Unterhaltsverhandlungen schon mal auf "richtigen" Netto aufzubauen und nicht auf dem Vergangenen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2009 15:27




(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Timmi,

den legalen Rahmen hat Beppo dir schon erklärt, das Folgende daher nur zur Ergänzung:

ich habe gerade von einem Kollegen etwas gehört das mich etwas verwirrt. Vielleicht weiß jemand dazu etwas Genaues?

Ein Ehepaar das getrennt lebt, aber nicht geschieden ist, kann weiterhin die Steuerklassen 3 und 5 behalten?

Von solch bösen Versuchen, die Staatskasse zu prellen, kann ich nur abraten, denn ich befürchte, dein Kollege hat ungefähr die folgende Idee: Niemand zwingt ein Ehepaar, unter einem Dach zu leben; denke z.B. an den Fall, dass Mann und Frau in entgegengesetzten Ecken der Republik arbeiten, dort auch jeweils eine Wohnung haben, und sich nur an den Wochenenden sehen ("Wochenendehe"). Dem Finanzamt ist es aber erst mal egal, ob die beiden Wohnungen in Flensburg und Oberstdorf stehen, oder nur drei Straßen voneinander entfernt in der gleichen Stadt. Soll ja durchaus Eheleute geben, die wesentlich besser miteinander auskommen, wenn sich sich nicht dauernd sehen.

Wenn nun zwei Trennungswillige sich einig sind, so ein Spiel zu spielen, dann sind sie eben offiziell nicht getrennt, sondern leisten sich "nur" den Luxus, die nach wie vor großartig funktionierende Ehe in zwei getrennten Wohnungen zu führen. Mag sein, dass es dafür hilfreich ist, die beiden Wohnungen überkreuz als Zweitwohnsitz zu deklarieren. Und so lange die beiden sich einig sind: Wie will das Finanzamt beweisen, dass es anders ist? Allerdings wäre so ein Modell wohl Steuerbetrug, und so etwas Unanständiges will ja sicher keiner machen - nicht wahr?

Bei uns war / ist es so, dass durch den Auszug meiner Frau offenbar automatisch eine Meldung an das FA geht und dann beide in Steuerklasse 1 gesetzt werden!?

Bei mir war es so: Ich bin ausgezogen, und als ich mich umgemeldet habe, hat der freundliche Sachbearbeiter vom Meldeamt gefragt, ob das wegen der Trennung von meiner Frau ist (klar, der hat ja gesehen, dass der Rest der Familie in der Wohnung bleibt). Nun, ich hatte schon vermutet, dass so eine Frage kommen könnte, und habe daher in vollem Bewusstsein der Konsequenzen gesagt, dass dem so ist. Denn dass ein "ja" bei dieser Frage kurzfristig zu einer entsprechenden Meldung an die Ritter vom Finanzamtfels führt - das setze ich jetzt einfach mal voraus. Auf die Steuerklassen für das laufende Jahr hat es keine Auswirkung, sehr wohl aber für die Steuerklasse, die auf der Lohnsteuerkarte für das Folgejahr eingetragen wird.

Um ehrlich zu sein: Ja, meine bauernschlaue DEF hatte mir seinerzeit den Vorschlag unterbreitet, pro forma (und nur pro forma) verheiratet zu bleiben, um damit Steuern zu sparen / zu hinterziehen. Ich habe das rundweg abgelehnt, allerdings nicht aus Loyalität gegenüber dem Finanzamt (so weit habe ich damals gar nicht gedacht), sondern weil ich ein Sturschädel bin und keinen Bock habe, auf dem Papier mit einer Frau verheiratet zu sein, die vor meiner Nase mit einem anderen Mann herumturtelt. Und was soll ich sagen: Dieselbe bauernschlaue DEF hat derzeit ein gepflegtes Desinteresse an der Anlage U, mit der sich ein Teil der Steuerersparnis auf legalem Wege erreichen ließe (macht aber im Moment nichts, mir reicht es, wenn sie mir das Ding gegen Jahresende unterschreibt - bis dahin weiß ich auch, ob es sich lohnt, schließlich arbeitet sie inzwischen wieder).

Tja - vielleicht ging's ihr in Wirklichkeit gar nicht um die Steuerersparnis, sondern darum, dass ich ihr auch in Zukunft die lästige Arbeit der Einkommenssteuererklärung abnehme 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2009 04:20
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich will mal einen Irrtum aufklären, nein zwei.

1. Das FA hat mit der Steuerklassenwahl nichts zu tun. Die Steuerkarte stellt nämlich die Gemeinde aus, in der bei Ehepartnern der Mann, bei Getrenntlebenden der jeweilige Steuerpflichtige am 30.9. des Vorjahres gemeldet war. Gehst Du Dich also ummelden und wirst nach dem Fortbestand der Ehe gefragt, weiß dann die Gemeinde, wie mit der Steuerklassenwahl zu verfahren ist.

2. Steuerklassenwahl 3/5 ist keine Steuerhinterziehung, wenn man getrennt lebt. Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, mit 3/5 würde man Steuern sparen. Es wird sicherlich im Lauf des Veranlagungszeitraums weniger bei Stkl 3 vom Lohn abgezogen und bei 5 etwas mehr, aber alle, die die 3/5 wählen, fallen unter die Veranlagungspflicht! Steuerhinterziehung beginnt in dem Moment, wo die Steuererklärung nicht pünktlich beim FA abgegeben wird. Das heißt, jeder der sich an die Fristen nicht hält, hat in diesem Moment eine Steuerhinterziehung begangen! Durch die Veranlagung wird sicher gestellt, dass nicht weniger Steuern abgezogen werden, als eigentlich abgezogen werden müssten. Das heißt, am Ende kommt die Richtigstellung, für 3/5 meist eine Nachzahlung, für die, die 4/4 wählen meist eine kleine Erstattung.
Und da liegt ebend er Schwachsinn drin: 3/5 spart nichts, sie verschiebt lediglich die Zahlung oder führt max. zu einer geringeren Erstattung bei der Veranlagung.

Gleichzeitig führt 3/5 aber dazu, dass Anwälte gern mal zu hohe Unterhaltsforderungen berechnen.

Da Stkl. 4 und 1 sich nicht viel nehmen, würde ich dazu raten, ab Trennung schlicht und einfach die "korrekte" Stkl. zu wählen. Exmausi wird sich sowieso nicht mit ihrem Stkl-5 Gehalt zufriedengeben und dementsprechend Unterhalt verlangen und wenn man Pech hat, will sie am Jahresende getrennt veranlagen, weil sie sich hinsichtlich der Steuerlast hintergangen fühlt.

Also viel Theater wegen Verschiebung der Steuerlast.

LG LBM, die diese unsägliche Steuerklasse 3/5 abschaffen würde.


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2009 10:40