Hallo liebes Forum, 🙂
ich möchte mir gerne wieder einmal Rat holen bzw. eure Meinungen/Erfahrungen hören.
Fakten:
Ehedauer: 11 Jahre, Kind 5Jahre, wir beide 41 Jahre, Sie: Studentin im 2 Studium, Ich: der Geldtopf ;).
Meine Scheidung steht jetzt bald an, ich war immer der Verdiener und meine Frau hat studiert, von mir finanziert. Geplant war, dass sie auch Ihren Lebensunterhalt mit Arbeit bestreiten wird. Ich werde es wohl nicht mehr miterleben zw. Scheidung. Unser Kind wird seit dem 2.Lebensjahr in einer Kita ganztagsbetreut.
Gegenseite hat nun meine Gehaltsmitteilungen angefordert. Ich bin seit Mitte letzten Jahres arbeitslos, habe aber eine Abfindung erhalten, die mein bereinigtes Netto für 09 in die Höhe getrieben hat. Im ersten halben Jahr habe ich (alles ohne KU) ihr ca. 1250 Euro TU gezahlt, nach Steuerklassenwechsel ca. 900 TU, als ich arbeitslos wurde hat meine Anwältin der Gegenseite ein Schreiben geschickt, dass der TU aufgrund meiner Arbeitslosigkeit gesenkt wird, ihr wurde bereits da ein fiktives Einkommen berechnet, ich zahle zur Zeit ca. 650 Euro TU, + KU (zahle ich gerne) bleibt mir nach Abzug meiner Miete und Essen nüx.
Ich zahle Ihr jetzt schon seit 1,5 Jahren TU. Zum 1.1. ist sie, laut Anwalt, verpflichtet zu arbeiten, da sie ihr zweites Hochschulstudium in der Tasche hat, daher berechnen wir ein fiktives Gehalt von 2200 brutto. Unser Kontakt ist solala, konkrete Äußerungen wie sie sich Ihr Leben ab da vorstellt, weiss ich nicht. Mein Frau ist sehr realitätsfremd und hat keine Ahnung was es heißt sein Geld zu verdienen, daher rechne ich mit unangemessen hohen Forderungen.
Meine Anwältin meint, wir werden einen Vergleich vorschlagen, dass ich Ihr mit einemal den EU für 2010 zahle und danach nichts mehr. Trotz vieler Bewerbungen, sehe ich zur Zeit kein Licht in Sachen Jobtunnel. Wenn ich 2010 kein Geld verdiene, wird 2011 für sie kein EU rausspringen.
Würden wir uns nicht einigen, entscheidet das Gericht, laut Anwältin würden die dann sagen dass ich etwa 2 Jahre weiterzahlen müsste.
Frage; ist das so gerechtfertigt? Ich halte Ihren Standard jetzt seit 1.5 Jahren und sollte dann nochmal Ihren Standard für weitere 2 Jahre zahlen? Immerhin ist sie hoch studiert, ein ehebedingter Nachteil ist für mich nicht erkennbar, nur Vorteile. Ich weiss mein Kleiner ist auch noch da, da er aber stets ganztags betreut wird und ich nur 30 km wegwohne sehe ich da keine Problem.
Die neuen Gesetze sagen ja, dass der Unterhalt nicht zum erhalt des Lebensstandards gezahlt werden soll, sondern nur wenn Bedürftigkeit besteht. Die besteht meines erachtens überhaupt nicht, wenn sich Fräulein mal um einen Job bemühen würde.
Besteht eine Chance, dass das Gericht Ihr ab Scheidung keinen EU mehr zuspricht? Dann könnte ich mir auch den Vergleich sparen. Hat da jemand Erfahrungen?
Charlie
Moin,
wie lange bist Du arbeitslos, was bekommst Du an ALG (und bis wann?) und gibt es über den TU bereits Titel?
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
ich bin seit 1.7. ALG Empfänger. Ich bekomme 1800 Euro ALG, davon gehen knapp 1000 (incl. KU) an meine Ex. Ab 1.7.10 würde ich, so hoffe ich nicht, in Hartz 4 rutschen.
Denn TU habe ich immer von meinem Anwalt berechnen lassen. Eine schriftliche Urkunde gibt es nicht. Mein Anwalt hat mir empfohlen, trotz Arbeitslosigkeit mindestens das zu zahlen was ich jetzt zahle.
Desweiteren kam er bei der Berechnung meines EUs ab Scheidung, an meine Frau auf insgesamt 850 Euro Unterhalt + KU. Endergebniss etwa 1100 Euro. Dieser Unterhalt beinhaltet bereits ein fiktives Gehalt von 2200 Euro brutto. Bereinigt waren es ca. 1400 Euro. Was ich für viel Geld halte und tortzdem würde man mich dann verdonnern Ihr soviel Geld zu zahlen. Finde ich :thumbdown:.
Es ist noch zu sagen dass ich noch keine Forderung der Gegenseite vorliegen habe, die so gehe ich aus, kein fiktives Gehalt mit einbeziehen.
Denn TU habe ich immer von meinem Anwalt berechnen lassen. Eine schriftliche Urkunde gibt es nicht. Mein Anwalt hat mir empfohlen, trotz Arbeitslosigkeit mindestens das zu zahlen was ich jetzt zahle.
Schmeiß den raus!
Der soll deine Interessen vertreten. Nicht ihre.
Zahle ihr TU, wenn überhaupt höchstens auf Basis des ALG1 und nicht auf Basis eines fiktiven Einkommens.
Deine Abfindung ist mehr als 12 Monate her und ALG1 eheprägend.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ergänzend: Wenn Du Hartz4 beziehst, bist Du nicht mehr leistungsfähig. Also nichts unterschreiben und schon gar nichts, dessen Wirksamkeit über den 30.6.10 hinausgeht.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo danke für die Antworten.
auf Basis des ALG1 und nicht auf Basis eines fiktiven Einkommens.
Deine Abfindung ist mehr als 12 Monate her und ALG1 eheprägend.
Meine Abfindung ist leider noch nicht 1 Jahr her, diese wurde ja erst Ende Juni 09 gezahlt.
Und das fiktive Gehalt wird ja IHR angerechnet, sonst dürfte ich ja nochmehr zahlen. :puzz: 😉
Meine Infos sind, dass wenn zum 1.1. EU gezahlt werden soll, mein Jahreseinkommen 2009 da zu grunde liegt.
So wie ich das rauslese, entspricht das auch meinem Gedanken, eine Neuberechnung des EUs zum 1.7.10 durchführen zu lassen.
Das kann man doch so machen lassen oder ist eine Berechnung zum 1.1.10 bindend für das ganze Jahr?
Zur Zeit zahle ich den TU relativ anstandslos, weil ich sonst damit rechnen kann das die Scheidung hinausgezögert wird. Bisher wurden alle
Fristen erstmal nicht eingehalten und ich will das vom Tisch haben. Wenn dann geschieden ist, werde ich meine Zurückhaltung in den Keller verbannen
und auch mal Tacheles reden.
Aber wäre denn ein EU gerechtfertigt? Hat jemand einen Gesetzesverweis, wieso ich nochmals verpflichtet sein soll EU zu zahlen, obwohl doch Eigenverantwortlichkeit zählt? Oder seht Ihr das anders?
Meinen Anwalt werde ich auf alle Fälle nochmals mit dem Thema Bedürftigkeit konfrontieren und klare Aussagen fordern.
Ok, wie passt das zu dem hier?
Ich bin seit Mitte letzten Jahres arbeitslos,
Irgendwie habe ich bei dir den Faden verloren.
Wie auch immer, solange es keinen Titel gibt würde ich auf keinen Fall mehr bezahlen als 3/7 vom bereinigten Netto abzügl. ihres Einkommens.
Alles was du überzahlst ist weg und rechtfertigt weitere Forderungen.
Ein Kompromiss liegt immer zwischen dem was du bietest, und dem was sie fordert, also biete so wenig wie möglich.
Und je weniger du bezahlst, desto größer ist ihr Druck, sich was zu suchen.
Wann ist die Abfindung denn bezahlt worden?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Morgen Beppo,
oh weh, da hab ich wohl den Faden verloren, ich bin seit diesem Jahr (Juni) arbeitslos. Ich bin geistig schon im Jahr 2010. Tut mir leid für die Verwirrung. :knockout:
Du siehst, ich verlier auch öfter mal den Faden.
Die Abfindung wurde im Juni 2009 gezahlt. Mein Anwalt sagt, dass Gericht würde erwarten, dass ich zum Unterhalt zahlen bzw. zum Leben meine Abfindung anbreche. Was ich zur Zeit auch tue / tun muss.
Zum konkreten Fall Harz 4 habe ich mit dem Anwalt noch nicht gesprochen, weil ich einfach hoffe, dass ich vorher wieder einen Job finde.
Mein Anwalt meinte eben, dass wir als Vergleich (egal was gefordert wird) den jetztigen TU mal 12 nehmen werden und dies als Einmalzahlung in Verbindung auf weiteren Verzicht anbieten werden. Noch habe ich Zeit mir das zu Überlegen. Wahrscheinlich wird mir nichts anderes übrig bleiben.
Das hat man nun davon, dass man unendliche Jahre Studium / Ehe finanziert hat (mit dreimaliger Verlängerung der Diplomarbeit) und auch noch wertvolle Rentenpunkte abgeben muss. 😡
Charlie,
mit welcher Motivation willst Du einen Vergleich anbieten? Lass doch den Richter urteilen, dagegen kannst Du immerhin noch in nächster Instanz vorgehen, wenn Du das Urteil für inhaltlich falsch hältst. Einen Vergleich, also einer Regelung, der Du selbst zugestimmt hast, kannst Du nicht mehr abändern. Ich würde auf keinen Fall etwas anbieten, dessen Wirksamkeit über den Zeitpunkt hinauswirkt, in dem Du selbst nicht mehr leistungsfähig sein könntest.
Wusstest Du übrigens, dass ein Anwalt am Vergleich mehr verdient (Vergleichsgebühr) als wenn ein Urteil gesprochen wird?
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
na sieh an, nein das wusste ich nicht mit der Vergleichsgebühr. Sehr interessant. Danke für den Hinweis.
Ich warte ab, was die Gegenseite fordert und mich dann entscheiden ob ich eine gerichtliche Festlegung will oder doch einen Vergleich suche.
Das das Rechtssystem leider für Laien aber auch für Anwälte (wenn ich das in manchem Fall richtig sehe) doch etwas unvorhersebar ist macht
das alles so schwierig.
Hi Charlie
Noch was zur Agrumentation.
Deine Frau geht also ihrem zweitem Studium nach, sie ist Quasie Dank des Erststudium arbeitstechnisch einsatzfähig. Und ihrem Kind ist sie gesteigert erwerbsobliegenheitsverpflichtet. Daraus lässt sich eine Arbeitsverpflichtung ableiten, falls nicht Gründe wegen des Kindes dem entgegenstehen. Dies kann in der Konsequenz bedeuten, dass ihr bereits jetzt nach 1,5 Jahren ein fiktives Ek entsprechend ihrer Qualifikation und den Marktchancen unterstellt werden kann.
Und ja, auf jeden Fall versuchen, in EU-Dingen ein Urteil zu erhalten. oder ein vergleich wäre dermaßen günstig (10€ pro Monat für ein Jahr :wink:), dass er die bessere Alternative für Dich bietet. Zudem muss ein vergleich unbedingt Ausstiegsmöglichkeiten bieten, wie die Grundlage Deiner Leistungsfähigkeit, eigenes EK, neue LP und definitiv eine Befristung.
Denn eins überdenke ganz genau: ein heutiger Vergleich über z.B. 250€ EU kostet Dich bei Eintritt in Hartz 4 die Existenzgrundlage mit all den beschissenen Folgen für einen dann amtlichen Schuldner.
Gruss oldie
Edit Abfindung: Diese ist über einen angemessenen Zeitraum (abhängig von Höhe, Zeitdauer der Beschäftigung, Marktchancen bzgl. neuer Arbeitsaufnahme) von mehreren Jahren zu verteilen. Üblich sind mehrere Jahre, da es sich um keine regelmässige Zuwendung handelt.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
räuser und rumdrucks... kann Charlie nicht irgendwie verlauten lassen, dass er ab Juli 2010 voraussichtlich einen Antrag auf TU/EU stellen wird, da er dann leider nicht leistungsfähig ist, falls er bis dahin keinen Job hat? Vielleicht würde das die Gegenseite zum Einlenken bewegen und man kann einen guten Vergleich finden?
eskima
Hallo,
danke an Oldie und auch Eskima.
Verlauten lassen kann man es denke ich auf alle Fälle. Das ist ja noch gegen kein Gesetz.
Da mein Kleiner eben putzmunter ist, 100 m von der Kita entfernt wohnt, meine Frau schon ein erfolgreiches Erststudium hat, lässt mich eben die Aussage meines Anwalts ich müsste vielleicht noch 2 Jahre Unterhalt zahlen nicht los. Es hätte nichts, aber auch gar nichts mit Bedürftigkeit zu tun.
Der Witz ist ja, dass mein Anwalt die ganze Zeit meinte, ich müsse ab 1.1.10 (nach Scheidung halt) keinen EU mehr zahlen, als plötzlich meine Abfindung im Raum stand (hatte ich ihm eigentlich mitgeteilt) wurde ein EU berechnet und man kam auf 800 bis 900 Euro Unterhalt.
Ich hab mich dann mal hingesetzt und mir die Formeln rausgesucht, wie man EU berechnet. Selbst wenn ich keine Abfindung erhalten hätte, also Gehalt von 6 Monaten plus 6 Monate ALG = bereinigtes Netto, müsste ich EU zahlen. (Wenn man von den Worten des Anwalts ausgeht).
Vielleicht sollte man es doch wagen, dass Gericht Urteilen zu lassen. Ist übrigens Köln, vielleicht weiss jemand wie die eingestellt sind.
Gruss
also bei uns in den Unterhaltsleitlinien (vom jeweiligen OLG festgelegt) steht:
"Einmalige Zahlungen (z.B. Abfindungen) sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen."
Da sollte doch für die Unterhaltsberechnung nur ein kleiner Teil angerechnet werden dürfen?
Abfindungsbetrag durch Arbeitsjahre in dieser Firma gleich Jahresanrechnungsbetrag (könnt ich mir so vorstellen)
Grüße
voegelchen01
Hallo Voegelchen,
danke für den Hinweis, beim OLG Koeln ist es die selbe "Klausel".
Weiss vielleicht jemand über wieviel Jahre eine Abfindung verteilt werden darf/muss. Oder hängt das von der Höhe der Abfindung ab?
Oder wie Voegelchen meint von den Jahren der Betriebszugehörigkeit?
Gruss
Hallo!
Ich wollte mal Rückmeldung geben, für alle die vielleicht ähnliche Sorgen haben.
Ich poste jetzt in diesem Thread weiter, weil ich denke mein Anderer "Welches Netto zur berechnung EU"
trifft es nicht mehr.
Nach langem hick und hack mit meinem Anwalt, wieviel EU ich den jetzt zahlen soll und wieso und warum, habe ich eine
klärende Email erhalten die mich doch recht positiv Stimmt (und vor allem jetzt zur Weihnachtszeit). :thumbdown:
Kurz als Backinfo: Meine (Ex)Frau hat zum 1.1.10 dann Ihr zweites abgeschlossenes Hochschulstudium beendet. Unser Sohn bald 5 wird schon
während der Ehe ganztägig in der Kita betreut. Scheidung nun endlich hoffentlich asbald im Januar oder Februar (klopf klopf). Ehe: ca. 10 Jahre.
Ich werde meine Ex nun Informieren, dass ich den TU für Sie zum 1.1. (auf anraten Anwalt) um 250 auf 450 Euro kürzen werde, mal kucken wie sie reagiert.
Mein Anwalt ist der Auffassung das meine Ex grundsätzlich sehr gut ausgebildet ist und da unser Kind bereits während der Ehe betreut wurde, sie grundsätzlich zum Arbeiten verpflichtet ist und Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten muss. Allerdings kann der Faktor mit hineinspielen, dass der
Stärkere den Schwächeren unterstützen muss. Allerdings wäre meine Arbeitslosigkeit hier so dargestellt, dass ich nicht gerade sehr "stark" bin.
Mein Anwalt meint, dass sich über eine EU entscheidung vor Gericht sicherlich streiten lässt, er selbst aber keinen Zweifel hat, dass Sie keine EU erhalten wird. Allerdings liegt nun mein Interesse einer schnellen Scheidung im Vordergrund. Sprich; hab ich Zeit und kann noch 1 bis 2 Jahre auf Scheidung warten, dann sollte ich nichts zahlen. Da mein Interesse aber an einer schnellen Scheidung liegt, kann es sein, dass ich einen Vergleich (in angemessenem Rahmen) treffen muss.
Da die Gegenseite noch überhaupt nicht zum Thema EU reagiert hat, hoffe ich, dass es bis zum Scheidungstermin so bleibt, ich geschieden werde und dann eventuell folgende EU-Ansprüche aussitzen kann.
Mancher wird sich sicherlich fragen, wieso ich dieses Forum dann mit Fragen zum EU bombadiert habe. Trotz mehrfacher Nachfrage wurde mir immer gesagt, dass die Berechnung sich um EU drehen. Nun heißt es von Ihm, die Berechnungen hätten sich auf TU bezogen. Na wie auch immer, zumindest um einige Fakten bin ich reicher.
Hoffe so positiv wie es klingt, bleibt es auch. Ich halte euch gerne auf dem Laufenden. Schonmal an alle; ein schönes Weihnachtsfest!!