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EU bei neuer LG

 
(@melmi)
Rege dabei Registriert

Hi Fories,

mal ne Frage, die ich zwar schonmal gestellt hatte, aber nicht so richtig beantwortet war.

Also, Exchen und ich sind seit Sommer geschieden (nach 2,5 Jahren Trennung) und ich zahle lt. Scheidungsfolgenvereinbarung brav Unterhalt von 400,- Eu an sie + KU natürlich. Die Unterhaltsberechnung beruhte aber damals darauf, dass Sie natürlich alleinerziehend ist.
Nun wohnt Sie aber mit ihrem neuen LG seit Feb diesen Jahres zusammen, da bereits ein neues Halbgeschwisterchen meiner Tochter seit 4 Monaten da ist. Auch wenn die KM und ihr neuer LG nicht vorhaben zu heiraten (zumind. momentan) wohnen Sie doch nun zusammen, sparen sich ne Miete und ziehen nächsten Sommer sogar um in ein gemeinsames neu gebautes RMH (Glückwunsch)  :knockout:

WIe verhält es sich denn mit dem EU Anspruch, bleibt der trotzdem einfach so weiterhin auf Jahre bestehen oder hab ich ne Chance, dass der sich verringert und wenn ja ab  wann denn ?
Gilt nicht das "Gesetz" oder die Regelung der eheähnlichen Gemeinschaft nach 2 Jahren ?
Muss man wenn ja, die zwei Jahre zusammen wohnen oder reicht es eine eindeutige Beziehung zu haben auch noch mit getrennten Wohnungen ?

Mir wäre es keine grössere Genugtuung, aus Gründen die ich zum Thema Umgangsrecht gepostet habe, als dass ich den EU kürzen könnte, und zwar so schnell wie möglich...... :redhead:

Danke Euch schonmal, bin am Dienstag beim Anwalt und wollte das mal ansprechen, vielleicht hab ich ja bis dahin ein paar Antworten von Euch die ich anbringen kann  :thumbup:

lg
Melmi

Life is a Rollercoaster 😉

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2006 12:56
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

seit 4 Monaten ist das gemeinsame Kind der beiden auf der Welt und du zahlst weiter? Cool! Brauchst du meine Kontodaten?

So, im Ernst: Deine EU-Pflicht ist damit hinne. So sie nicht einen unwiderruflichen Vollstreckungsverzicht bzgl. des EU aus der Scheidungsfolgenvereinbarung zeichnet, musst du Änderungsklage einreichen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2006 13:10