Erwerbsunfähigkeits...
 
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Erwerbsunfähigkeitsrente... und dann?

 
(@tortour)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo,

heute hab ich auch einmal eine frage... und zwar sieht es so aus, daß mein ex wohl die erwerbsunfähigkeitsrente beantragen wird.

wie sieht es dann mit unterhalt aus? was kann ich von welcher stelle für die große bekommen, sie wird im sommer 18. für den kleinen würde ich ja wohl noch 2 jahre unterhaltsvorschuß bekommen, wenn ich das richtig sehe. für unterhalt wird nämlich dann so nicht mehr reichen und wenn dann nur ein paar eure, weil schon 2 gescheiterte ehen mit dem versorgungsausgleich ausgeglichen worden sind.

gilt bei der erwerbsunfähigkeitsrente auch die gesteigerte erwerbsobliegenheit? wäre ja ansich widersinnig, weil er mit der rente ja gar keinen beruf mehr ausüben kann. aber bei unterhaltpflicht siehts ja oft auch anders aus.

wäre schön, wenn da jemand was wüßte.

danke

gruß
tortour

Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2005 19:44
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo tortour,

mit Vorliegen der Erwerbsunfähigkeit gilt der SB für Nichterwerbstätige. Es ist denkbar, je nach Argumentation, dass erhöhte Heilmittelkosten vor Ermittlung des KU abgezogen werden können.

Wenn die Große 18 wird, hat sie ihren KU-Anspruch selbst geltend zu machen. Sie kann hierfür zum JA, zum RA oder dir eine Vollmacht geben. Sollte sie aushäusig untergebracht sein, bist du im Rahmen deiner Leistungsfähigkeit ebenso KU-pflichtig.

UHV gibt es bis zum 12. Geburtstag und längstens für 72 Monate. Trotzdessen würde ich den KU-Anspruch geltend machen.

Eine Erwerbsobliegenheit gibt es bei Erwerbsunfähigkeit nicht - sagt der Name ja auch schon irgendwie. Zudem künftig wohl Einkünfte voll gegengerechnet würden, es sich also um eine Null-Nummer handelt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2005 20:07
(@tortour)
Nicht wegzudenken Registriert

hi Deep,

danke für die antwort. ich dachte mir schon sowas, das ich dann sehen muß, wie ich mit den kindern dann zurecht komme. wenn die erhöhten heilmittelkosten dazukommen, bleibt für die kids nichts mehr übrig.

die große wird nichts in bezug auf unterhalt gegen ihren vater machen. das sagte sie schon. sie verläßt sich da ganz und in ruhe auf hotel mama und ihre annehmlichkeiten. aber mal sehen, wenn diese weniger werden müssen.

für den kleinen werde ich dann wohl unterhaltsvorschuß beantragen müssen, aber nach dem 12. LJ ist damit dann ja auch nix mehr.

was meinst du damit, daß du trotzdem den kindesunterhalt geltend machen würdest? beim vater, beim jugendamt? nach dem 12. LJ oder wenn der fall eintritt?

ist ja nicht so, daß er nicht zahlen will. er will ja, aber er kann dann nicht mehr, daß muß ich fairerweise auch sagen.

die titel kann ich ja dann wohl auch ins feuer werfen, oder?

gruß
tortour

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2005 20:24
(@Melly)

Hallo Tortour,

würdest Du mir mal via PN schreiben, was Deine Ex hat, daß sie ne EU-Rente beantragt?
Also ich kann Dir schonmal sagen, daß so ein Antrag mindestens 1 Jahr dauert, bis darüber entschieden wird.
Die Rentenkassen sind leer, so daß gleich am Anfang immer der Antrag abgewiesen wird.
Da kannst drauf wetten, da nur die gleich beim ersten Antrag EU-Rente bekommen, die mit dem Sarg zum Gutachter getragen werden.
Ich kenn da Fälle, da rollt es Dir die Fußnägel hoch.
Wenn sie dann weiter macht und Widerspruch einlegt, läuft eine Gutachtenflut an, die schlicht der helle Wahnsinn ist.
Man muß bis 1 Jahr rechnen, bis die Rente genemigt wird.
EU-Rente bekommt man ja wirklich nur, wenn man nicht mehr als 3 Stunden tgl arbeiten geht, da spielt es schlicht keine Rolle, wie man zum Arbeitsplatz kommt. Zur Not kriecht man hin.
Es könnte leicht sein, daß sie dann nur eine Teilerwerbsminderungsrente bekommt, heißt für sie , daß sie 50% arbeiten gehen muss um ihren Lebenstandard zu halten.

EU-Rente ist übrigens immer höher als die Altersrente, heißt also , wenn sie schon 2 Kinder geboren hat, könnte die nicht so niedrig ausfallen.

Schreib mir mal, warum sie ne Rente will.
Ich hab mich mit dem Thema sehr lange und intensiv beschäftigt.
Lg
Melly

[Editiert am 20/2/2005 von Melly]

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2005 20:40
(@tortour)
Nicht wegzudenken Registriert

hi Melly,

PN ist raus... danke...

gruß
tortour

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2005 21:28