Hallo Ladies und Gentlemen
zum leidigen Thema bräuchte ich ein adäquates Urteil. Habe mir schon das OLG Karlsruhe von Dez. 2004 angeschaut welches netter Weise hier im Formum veröffentlicht wurde.
Mir geht es um folgendes:
Meine beiden Kids sind 10 (boy) und 13 ( girl). Mutter ist gelernte Bürokauffrau und hat schon im letzten Jahr eine Fort/Weiterbildung durch das Arbeitsamt besucht. Das OLG Karlsruhe vom 21. Dez. 04 geht in Absatz 5 davon aus, dass der Uterhaltsverpflichtete eine Erwerbsobliegenheit gegenüber seiner Ex geltend machen muss und zwar sobald der Anspruch "verwirkt" ist.
Aber kurioser Weise wird dies von Gerichten unterschiedlich interpretiert.
Mein Sohn geht seit August auf die Realschule. Diesbezüglich müsste meine Ex ne Teilzeitbeschäftigung annehmen.
Hat jemand von Euch ein ähnlich geartetes Ureil, welches eventuell die obige Situation deken würde.
Ich zahle momentan 1200,-€ Unterhalt für Ex und meine beiden Kids, davon entfallen 627,-€ für Mrs. "kein Bock auf Arbeit"
Wäre schön wenn hier jeman Literatur zur Verfügung stellen könnte.
See you
Outlaw
Hallo Outlaw,
soweit mir bekannt ist, muss die Mutter mit 2 Kindern im Haushalt erst halbtags arbeiten, wenn das jüngste Kind 12 Jahre alt ist.
Genaueres findest du in den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien "deines" Gerichtsbezirks.
Liebe Grüße
Andrea
Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama